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Labklājība

Kontrollierte Cannabis-Abgabe in Bochum!

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Stadtrat der Stadt Bochum
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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

20.04.2014 20:58

Rechtschreibung wurde korrigiert
Neuer Titel: Kontrollierte Canabis-Abgabe Cannabis-Abgabe in Bochum! Neue Begründung: Begründung:

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern (Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.).

Das Modell des 'Cannabis Social Clubs' liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

1) Mitglied werden kann jeder Einwohner der Gemeinde ab 18 Jahren.

2) Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.

3) Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.

4) Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.

5) Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.

6) Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.

7) Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Der Betrieb von 'Cannabis Social Clubs' ist streng geregelt und bietet daher für Konsumenten- und Nichtkonsumenten maximal sicheren Konsum:

1) Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.

2) Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.

3) Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.

4) Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.

5) Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.

6) Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.

Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Bochum wären dies 13000 bzw. 6750 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 3600 Personen.


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