Erfolg

Kreditwesen - Kontrolle des Bankensektors

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
393 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

393 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Heiner Pechmann

Kreditwesen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.05.2010 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
wurde.

Begründung

Mit der Petition wird u. a. gefordert, die Verantwortlichen der Kreditanstalt für Wie-
deraufbau für bestimmte Finanztransaktionen strafrechtlich zur Verantwortung zu
ziehen.

Den Bankmanagern der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird in der Petition
eine nicht länger hinnehmbare Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Die
KfW sei eine Farce; sie entscheide willkürlich über die Verwendung von Steuergel-
dern. Vor dem Hintergrund der jüngsten Erfahrungen gelte es, den gesamten deut-
schen Bankensektor einer stärkeren staatlichen Kontrolle zu unterziehen.

Im Hinblick auf die Einzelheiten des Vortrages wird auf die Akte Bezug genommen.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 393 Mitzeichnungen
und 56 Diskussionsbeiträge eingegangen.

Darüber hinaus liegen dem Petitionsausschuss zu dem Anliegen sechs weitere
Mehrfachpetitionen vor, die aufgrund des gemeinsamen Sachzusammenhangs zu-
sammen mit der vorliegenden Petition einer gemeinsamen parlamentarischen Bera-
tung zugeführt werden. Auf der Grundlage einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) und einer auf Bitten einer Abgeordneten ergänzend eingeholten Stellung-
nahme des BMF stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Nach § 12 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Gesetz) ob-
liegt dem BMF im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie die Aufsicht über die als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte KfW.
Die Aufsicht ist darauf gerichtet, den Geschäftsbetrieb der Anstalt mit den Gesetzen,
der Satzung und den sonstigen Bestimmungen im Einklang zu halten.

Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Petition und der vorherge-
henden Insolvenz der amerikanischen Bank Lehman Brothers geht der Petitionsaus-
schuss davon aus, dass die Petition offenbar auf die von der KfW im Zuge eines Ge-
schäftes zur Absicherung von Währungsrisiken vorgenommene Überweisung an
Lehman Brothers abzielt. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Handhabung
dieser Transaktion sowohl fachliche Fehleinschätzungen wie auch Schwächen in der
Aufbau- und Ablauforganisation sowie dem Risikomanagement der KfW offenbart
hat. Weiterhin macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass der Verwal-
tungsrat der KfW als dem mit der laufenden Überwachung beauftragten Gre-
mium sich bereits in seiner Sitzung am 18. September 2008 intensiv mit dem Vor-
fall befasst und auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden beschlossen hat, die bei-
den zuständigen Vorstandsmitglieder mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben zu
entbinden. Zwischenzeitlich wurden die Vorstände abberufen.

Die Vorgänge werden sowohl unternehmensintern als auch durch externe Prüfer
weiter aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat ein Ermittlungsver-
fahren gegen die Mitglieder des Vorstandes der KfW eingeleitet. Die Forderungen
der KfW gegen Lehman Brothers auf Rückzahlung bzw. Ersatz der entstandenen
Schäden werden im Rahmen des laufenden Gläubigerschutzverfahrens weiterver-
folgt.

Der Petitionsausschuss tritt im Übrigen dem Eindruck entgegen, dass die KfW keine
Fördermittel oder zinsverbilligten Kredite mehr vergebe. Die KfW Bankengruppe hat
2008 in einem schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld die intensive Förde-
rung mit einem Gesamtvolumen von 70,6 Milliarden Euro erfolgreich auf hohem Ni-

veau fortgesetzt. Der Umfang der zugesagten Finanzierungen stieg sogar um 3,6
Prozent auf das Rekordniveau von 69 Milliarden Euro (Vergleichsperiode 2007: 66,6
Milliarden Euro).

Das gestiegene Finanzierungsneugeschäft zeigt sich auch im Abschluss des KfW-
Konzerns. Das Geschäftsvolumen stieg aufgrund der regen Kreditnachfrage gegen-
über dem 31. Dezember 2007 (417 Milliarden Euro) um 8,9 Prozent auf 454,1 Milliar-
den Euro.

Sofern in der Petition beklagt wird, die KfW habe Kreditanträge abschlägig beschie-
den, so weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass hierzu konkrete Angaben vor-
liegen müssen, wem genau in welchem Zusammenhang ein beantragtes Darlehen
durch die KfW versagt wurde bzw. warum die Versagung für willkürlich erachtet wird.
Da diese Angaben nicht bestehen, kann der Petitionsausschuss keinen Grund für ein
aufsichtsrechtliches Tätigwerden erkennen.

Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass er die Sorge der Öffentlichkeit
teilt, die die Finanzmarktkrise auch als Ausdruck von Kontrolldefiziten wahrgenom-
men hat. Er begrüßt daher alle Maßnahmen, die einer gründlichen Modernisierung
der Finanzmarktregulierung dienen. So verweist der Petitionsausschuss auf die Ver-
einbarung des Europäischen Rates für Wirtschaft und Finanzen und des Euro-
päischen Rates vom Juni 2009, wonach neue Aufsichtsstrukturen zur Stärkung der
Finanzaufsicht in Europa geschaffen werden sollen. So soll nicht nur ein Euro-
päischer Ausschuss für Systemrisiken die Stabilität des gesamten Finanzsystems
überwachen, sondern mit der Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems
die Finanzaufsicht auch im mikroprudentiellen Bereich also bezogen auf einzelne
Institute erfolgen. Weiterhin verweist der Petitionsausschuss auf das Gesetz zur
Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht, das der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Krisenzeiten verstärkte Eingriffsbefugnisse
gestattet, oder auf das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz, wonach Zahlungsinstitute
zur Absicherung der Gläubiger im Falle der Insolvenz entsprechend Eigenkapital und
Sicherungsanforderungen vorhalten müssen. Weitere wesentliche Änderungen, mit
denen das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzmarktregeln zurückgewonnen
werden soll, ergeben sich aus Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes, wonach
Wertpapierdienstleistungsunternehmen über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll
zu erstellen haben, welches dem Kunden vor einem auf der Beratung beruhenden

Geschäftsabschluss zur Verfügung zu stellen ist. Das Gesetz zur Angemessenheit
der Vorstandsvergütung verbessert unter anderem die Transparenz gegenüber
Aktionären und Öffentlichkeit, sieht eine persönliche Haftung der Aufsichtsratsmit-
glieder bei Unangemessenheit vor und setzt Verhaltensanreize zur nachhaltigen Un-
ternehmensentwicklung.

Soweit die Eingabe jedoch fordert, dass die Prüfung der Güte eines jeden einzelnen
Produktes durch die BaFin zu beaufsichtigen ist, stellt der Petitionsausschuss fest,
dass diesem Anliegen nicht entsprochen werden kann, da jede Institution mit Wahr-
nehmung dieser Aufgabe schnell an ihre Grenzen stoßen würde und es überdies ei-
nen sicheren Schutz gegen Betrug und Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht
geben kann. Der Anleger bleibt somit immer gehalten, in Selbstverantwortung die
Seriosität und die wirtschaftliche Plausibilität der angebotenen Produkte zu überprü-
fen.

Der Petitionsausschuss kommt somit zu dem Schluss, dass zahlreiche, im Einklang
mit den Prinzipien der freien Marktwirtschaft befindliche Gesetzesänderungen ge-
schaffen wurden und weiterhin geschaffen werden, die einer Stabilisierung des deut-
schen und europäischen Finanzmarktes und einer Modernisierung der Finanzmarkt-
regulierung dienen.

Ein weitergehendes Tätigwerden im Sinne der Petition hält der Petitionsausschuss
nach dem Dargelegten für nicht erforderlich und empfiehlt daher, das Petitionsver-
fahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen wird.


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