09.10.2012, 20:00
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 12 vom 10.10.2012
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben dem Senat zur Kenntnis zu geben:
Eingabe Nr.: L 18/37-L 18/44, L 18/52, L 18/55 und L 18/57
Gegenstand:
Meldpflicht für Lyme-Borreliose
Begründung:
Die Petenten regen an, im Land Bremen eine Meldepflicht für Lyme-Borreliose einzuführen. Die
Infektionsraten stiegen an. Die Datenlage zu dieser Erkrankung sei nach Expertenmeinung unzureichend.
Zur Einschätzung der epidemiologischen Situation, für die Risikokommunikation und Aufklärung der
Bevölkerung sowie für die Implementierung und Evaluierung von Präventionsmaßnahmen seien
deutschlandweit erhobene belastbare Daten notwendig. Eine Meldepflicht könne dazu beitragen, die
Datenbasis über Lyme-Borreliose zu verbessern. Mehrere Bundesländer, die Vereinigten Staaten von
Amerika sowie einige europäische Länder hätten bereits eine Meldepflicht eingeführt. Die Petition wird von
937 Mitzeichnern unterstützt. In dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen,
es sei nicht nachvollziehbar, weshalb es keine bundesweite Meldepflicht für Lyme-Borreliose gebe. Da
ärztliches Fachwissen über die Erkrankung fehle, seien die erkrankten Personen die Leidtragenden, weil die
Erkrankung oft nicht diagnostiziert werde. Außerdem wird auf die hohen Infektionsraten und die dadurch
entstehenden Kosten für das Gesundheitswesen hingewiesen.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten mehrere Stellungnahmen der Senatorin für
Bildung, Wissenschaft und Gesundheit eingeholt. Außerdem hat er die Petition öffentlich beraten. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie
folgt dar:
Der Petitionsausschuss hat sehr viel Verständnis für das Anliegen der Petenten. Lyme-Borreliose ist eine
von Zecken bakteriell übertragbare Erkrankung. Der laborchemische Nachweis ist schwierig zu erbringen.
Das klinische Bild der Erkrankung ist vielfältig und unspezifisch. Vorrangig betroffen sind die Haut, die
Gelenke, das Herz und das zentrale und periphere Nervensystem. Die Erkrankung verläuft oft langjährig und
chronisch. Ärzte und Gesundheitspersonal haben häufig unzureichende Kenntnisse über die Erkrankung.
Eine Meldepflicht kann nach Auffassung des Ausschusses dazu beitragen, neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf.
Allerdings müssen eine Meldepflicht und andere Maßnahmen, mit denen sich weitere Kenntnisse über
Lyme-Borreliose gewinnen lassen, bundesweit aufeinander und untereinander abgestimmt sein. Deshalb
sollte die Petition dem Senat zur Kenntnis gegeben werden, mit der Bitte, sich für eine bundeseinheitliche
Meldepflicht für Lyme-Borreliose einzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Notwendigkeit
weiterer Maßnahmen zur besseren Diagnostik und Behandlung der Erkrankung hingewiesen werden.
Begründung (PDF)