Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Petitionsforderung:
Forderung nach Einführung der Meldepflicht für die Lyme-Borreliose in Bremen
Begründung:
Hiermit fordere ich, dass Bremen die Lyme-Borreliose meldepflichtig macht.
Die durch das Bakterium Borrelia burgdorferi verursachte und von Zecken übertragene Infektionskrankheit Lyme-Borreliose (LB) bedroht zunehmend die Gesundheit der Bevölkerung. Die internationale Studienlage zeigt zudem, dass diese
Infektion zur Chronifizierung neigt entsprechend hoch ist die Kranken- und Kostenlast für das öffentliche
Gesundheitswesen, was bereits Gegenstand einer Untersuchung an der Universität Jena ist (siehe
Webseite der Universität Jena unter allgemeinmedizin.uni-jena )
Gemäß der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.11.2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonose-Erregern, Amtsblatt Nr. L 325 vom 12/12/2003 S. 0031-0040, Punkt 9, Punkt 12, Punkt 15, zur Erfassung von Daten über Fälle von Zoonosen beim Menschen und gemäß Anhang I, überwachungspflichtige Zoonosen und Zoonose-Erreger, Borreliose und ihre Erreger ist Deutschland aufgrund seiner
epidemiologischen Situation gehalten, Borreliose zu überwachen. Ein geeignetes Instrument dazu ist die Meldepflicht im
Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Das IfSG legt fest, dass eine Meldepflicht in den Stadtstaaten bzw. den Bundesländern per LVO ausgeweitet werden kann.
Von dieser Möglichkeit haben in Bezug auf die Lyme-Borreliose inzwischen bereits Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Hiermit fordere
ich, dass Bremen im Rahmen einer Verordnung die Lyme-Borreliose ebenfalls meldepflichtig macht.
Die in den neuen Bundesländern erhobenen Daten zeigen einen Anstieg der jährlichen Inzidenzraten für Lyme-Borreliose,
die WHO veröffentlichte 2006 einen Bericht, in dem sie eine Zunahme der Lyme-Borreliose-Erkrankungen durch
Klimaveränderungen in Europa beschreibt und interdisziplinäre Expertentreffen am Robert Koch-Institut, mit
Wissenschaftlern aus Deutschland, Polen und Tschechien kamen u. a. zum Ergebnis, dass eine Meldepflicht für die Lyme-
Borreliose dringend benötigt werde, um eine Einschätzung der Erkrankungshäufigkeit und -verbreitung zu erhalten (siehe
auch Bundesgesundheitsblatt 2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339
). Die Wissenschaftler
konstatieren, dass es sich bei der Lyme-Borreliose um eine in Deutschland public health relevante Zoonose handelt, die
bisher nicht die nötige Beachtung gefunden hat. Einhellig kamen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die LB in
den nächsten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen wird und sich die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich erhöhen werden.
Immer wieder wird als Argument gegen die Einführung der Meldepflicht für LB ins Feld geführt, dass eine Infektion mit
Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird und die Meldepflicht kein geeignetes Mittel sei, um
bestimmte Gesundheitsschutzziele zu erreichen. Es seien keine Maßnahmen seitens des Gesundheitsamtes in Bezug auf
betroffene Personen möglich/erforderlich, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit: Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der
Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken
übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig.
Des Weiteren wird gegen eine Meldepflicht argumentiert, dass auch ohne bestehende Meldepflicht ausreichende
Informationen über das Vorkommen der Lyme-Borreliose zur Verfügung stehen (Surveillance-Daten des RKI). Diese
Argumentation steht in direktem Widerspruch zu den Aussagen und Ergebnissen des Expertentreffens am Robert Koch-
Institut (siehe Webseite des Robert-Koch-Instituts) in der die Wissenschaftler, die
Datenlage zur LB in Deutschland als unzureichend bezeichnen und gerade darum eine bundesweite Meldepflicht für LB
fordern. Die Etablierung einer Meldepflicht für LB sei unumgänglich, wörtlich heißt es: Die Datenlage zur Lyme-
Borreliose in Deutschland, aber auch in Europa ist nach Expertenmeinung unzureichend. Zur Einschätzung der
epidemiologischen Situation, für die Risikokommunikation und Aufklärung der Allgemeinbevölkerung und für die
Implementierung und Evaluierung von Präventionsmaßnahmen sind deutschlandweit erhobene, belastbare Daten
notwendig. ( ) Eine Verbesserung der Datenlage zur epidemiologischen Situation der Lyme-Borreliose in Deutschland ist
notwendig, und mögliche Ansätze hierzu wären die Einführung einer deutschlandweiten Meldepflicht der Lyme-
Borreliose. ( ) Eine Ausweitung der Meldepflicht durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hätte den
Vorteil, dass repräsentative Aussagen über die geografische Ausbreitung der Lyme-Borreliose getroffen und langfristige
Tendenzen beobachtet werden könnten. Damit stünden Daten zur Verfügung, die notwendig sind, langfristige realistische
Gesundheitsziele zu formulieren und Analysen zur Wirkung und Wirksamkeit von Interventionen zu ermöglichen.
In den USA und zahlreichen anderen europäischen Ländern ist für LB seit Jahren die Meldepflicht eingeführt worden. Es
ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass dieses wichtige Instrument zur Überwachung von Infektionskrankheiten in
Deutschland weder bundesweit, noch bislang z. B. in Bremen angewendet wird.