L 18/412 - Schulgeld für die Altenpflegeausbildung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
22 Unterstützende 22 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

22 Unterstützende 22 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

17.04.2015, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 36 vom 17. April 2015

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 18/412

Gegenstand:
Schulgeld für die Altenpflegeausbildung

Begründung:
Der Petent absolviert eine Ausbildung zum Altenpfleger. Da es in diesem Bereich eine Kontingentierung von
Schulplätzen gibt und das Kontingent geförderter Schulplätze zu Beginn seiner Ausbildung erschöpft war,
erklärte er sich zunächst bereit, für die schulische Ausbildung die Schulkosten selbst aufzubringen. Er bittet
darum, auch seine Ausbildung durch das Land Bremen zu fördern und das Schulgeld für die
Altenpflegeausbildung insgesam t abzuschaffen. Er verweist darauf, dass wegen des demographischen
Wandels gerade im Bereich der Altenpflege qualifiziertes Fachpersonal gesucht werde. Die Petition wird von
22 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In dem zu dieser Petition einger ichteten Internetforum
wird auf den bestehenden Pflegenotstand hingewiesen. Deshalb bestehe großer Handlungsbedarf. Es sei
ungerecht, wenn die Kosten der schulischen Ausbildung nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler
übernommen werde.

Der Petition sausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen der Senatorin für Soziales,
Kinder, Jugend und Frauen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksi chtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Mittlerweile hat die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen mitgeteilt, dass das Schulgeld des
Petenten bis zum Ende seiner Ausbildung ges ichert sei. Eine Altenpflegeschule in Bremerhaven habe nicht
alle Erstausbildungsplätze besetzen können und sie zur Verfügung gestellt. Deshalb habe einer dieser
Plätze mit dem Petenten besetzt werden können.

Ein Schulgeld ist für die Altenpflegeausbildung im Land Bremen nicht vorgesehen. Die Schulen sind aber
verpflichtet, ihre Ausbildungsgänge mit Mitteln des Landes bzw. des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit
zu finanzieren. Eine Teilbeteiligung der Schülerinnen und Schüler an den Ausbildungskosten i st in Bremen
nicht vorgesehen, so dass die Forderung nach einer Abschaffung des Schulgeldes ins Leere läuft. Dies
schließt aber nicht aus, dass Auszubildende sich im Einzelfall auf privatrechtlicher Basis freiwillig zur
Zahlung eines Schulgeldes für einen Ausbildungsplatz bereit erklären, wie es der Petent zunächst getan hat.

Der Petitionsausschuss begrüßt das Bemühen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, die
Anzahl der Erstausbildungsplätze im Jahr 2015 auf 250 zu erhöhen. Damit würde jed em interessierten
Bewerber ein Erstausbildungsplatz ermöglicht. Die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte in der Altenpflege ist
angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland ein gesellschaftspolitisch wichtiges und
notwendiges Ziel. Deshalb sol lte Petition den Fraktionen zur Kenntnis gegeben werden.

Begründung (PDF)


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