L 19/304 - Nachdruck von Informationsmaterialien der Bremischen Bürgerschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.04.2020, 04:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 6 vom 13. März 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen.

Eingabe Nr.: L 19/304

Gegenstand:
Nachdruck von Informationsmaterialien der Bremischen Bürgerschaft

Begründung:
Der Petent begehrt mit seiner Petition, dass nicht auslieferbare Informationsmaterialien der
Bremischen Bürgerschaft nachgedruckt werden und dauerhaft verfügbar gemacht werden
sollen. Ein Download als PDF-Datei sei nur als Notlösung anzusehen und stelle keine
dauerhafte Alternative zu gedruckten Informationsmaterialien der Bremischen Bürgerschaft
dar.

Die Petition wird von 2 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Bürgerschaftskanzlei des Landtages der Bremischen Bürgerschaft eingeholt. Außerdem hatte
der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Publikationen von dauerhafter Aktualität, wie die Landesverfassung oder Informationsflyer
über die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Parlaments, werden grundsätzlich
nachgedruckt. Ein Nachdruck anderer Publikationen erfolgt demgegenüber nicht, wenn diese
vergriffen sind. Die Bürgerschaftskanzlei bietet aber für fast alle Printerzeugnisse die
Materialien als PDF zum Download an.

Der Ausschuss sieht keine Notwendigkeit das Anliegen des Petenten zu unterstützen. Ein
Nachdruck älterer Publikationen würde nicht im Verhältnis zur geringen Nachfrage nach
älteren Publikationen stehen. Ökologische und finanzielle Gründe sowie beschränkte
Lagerungskapazitäten der Bürgerschaft wiegen im Rahmen einer Interessenabwägung
schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an gedruckten älteren Publikationen. Dem
Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird hinreichend mit dem Download-Angebot
nachgekommen. Bei Publikationen von dauerhafter Aktualität findet darüber hinaus ein
Nachdruck statt.

Begründung (PDF)


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