L 19/305 - Erhöhung von Transparenz bei der Vergabe des Bremer Kunststipendiums

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

09.04.2020, 04:37

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 6 vom 13. März 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: L 19/305

Gegenstand:
Erhöhung von Transparenz bei der Vergabe des Bremer Kunststipendiums

Begründung:
Der Petent möchte mit seiner Petition mehr Transparenz bei der Vergabe des Bremer
Kunststipendiums erreichen. Dies soll insbesondere durch eine namentliche Nennung der
Stipendiaten auf der Homepage der Bremischen Bürgerschaft und durch Veröffentlichung des
internen Schriftverkehrs (Abrechnungen, Organisation, etc.) erfolgen. Zudem sollen im
Rahmen des Bremer Kunststipendiums erstellte Publikationen kostenlos verfügbar und
erhältlich sein.

Die Petition wird von 1 Mitzeichner oder Mitzeichnerin unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Bürgerschaftskanzlei des Landtages der Bremischen Bürgerschaft eingeholt. Außerdem hatte
der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach dem Konzept des Bremer Kunststipendiums ist vorgesehen, dass sich bildende
Künstlerinnen und Künstler aus Bremens Partnerstädten (Danzig, Riga, Izmir Haifa, Durban
und Dalian) bis Ende Juni eines jeden Jahres für einen Aufenthalt als „Artist in Residence“ für
einen Zeitraum zwischen drei und fünf Monaten im folgenden Jahr bewerben können. Die
Unterbringung der Stipendiaten erfolgt in einer Atelierwohnung der Bremer Heimstiftung im
Landhaus Horn. Zudem erhalten die Stipendiaten ein Monatsticket von der BSAG und mehrere
Institutionen gewähren den Stipendiaten freien Eintritt in Veranstaltungen, Sammlungen und
Ausstellungen. Schließlich engagiert sich die Kuratorin unter anderem, indem sie die
Künstlerinnen und Künstler aus den Partnerstädten mit der lokalen Szene vernetzt. Die
Bremische Bürgerschaft stellt den Stipendiaten einen kleinen Beitrag für Kunstmaterialien und
Ähnliches zur Verfügung. Am Ende des Aufenthaltes wird den Künstlerinnen und Künstlern
die Möglichkeit einer öffentlichen Ausstellung im Haus der Bürgerschaft angeboten.

Zur Vergabe des Stipendiums werden die Einsendungen der Bewerberinnen und Bewerber
von einer Jury gesichtet, die aus Vertretern der beteiligten Institutionen, zu welchen auch die
Bremische Bürgerschaft gehört, besteht. Die Jury wird zusätzlich fachlich von der Kuratorin
beraten. Bei der Auswahlentscheidung werden vielfältige Kriterien zugrunde gelegt:
künstlerische Aspekte, Ausgewogenheit zwischen den Partnerstädten und Geschlechtern,
Sprachkenntnisse und biografische Entwicklungsperspektiven. Da bereits schon in den
Bewerbungsunterlagen klargestellt wird, dass die Juryentscheidung nicht begründet wird,
liegen auch keine Schriftstücke zur Veröffentlichung vor. Es wird seitens der Bürgerschaft
geprüft, sämtliche Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten zu veröffentlichen.
Eine Veröffentlichung über die Arbeiten der Künstlerinnen und Künstler erfolgt bereits. Die
Publikationen „Bremer Kunststipendium 2003 – 2008“ und „Bremer Kunststipendium 2008 –
2014“ wurden mit Spendengeldern verlegt und kostenfrei von den beteiligten Institutionen
ausgegeben, gleichwohl werden die Publikationen auch zum Kauf via Internet angeboten.
Mithin wird bezüglich dieses Aspekts dem Anliegen des Petenten entsprochen.

Einer Veröffentlichung des internen Schriftverkehrs kann demgegenüber nicht
nachgekommen werden, weil dieser sich auf Problemfälle bei den Einreichungen der
Bewerberinnen und Bewerber bezieht und der Schutz der personenbezogenen Daten in
diesen Fällen nach § 5 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes das
Informationsfreiheitsinteresse überwiegt. Angesichts der schützenswerten
personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber sieht der Ausschuss keine
Möglichkeit, dem Anliegen des Petenten zu entsprechen.

Schließlich ist anzumerken, dass am 17. Januar 2020 der 50. Stipendiat namentlich auf der
Homepage der Bremischen Bürgerschaft genannt und über die Ausstellungseröffnung
informiert wurde. Der Ausschuss begrüßt die Veröffentlichung. Mithin wird dem Anliegen des
Petenten insgesamt weitgehend entsprochen.

Begründung (PDF)


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