L 20/152 - Ermöglichen von Kurzarbeit für Lehrer

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

1 Unterstützer 1 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

04.12.2020, 03:39

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 12 vom 6. November 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/152

Gegenstand: Kurzarbeit für Lehrkräfte

Begründung:
Der Petent regt an, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, aufgrund derer Kurzarbeit für Lehrkräfte
angeordnet werden kann. Es dürfe keine zwei Klassengesellschaft in Bremen geben. Die Petition
wird von einer Mitzeichnerin beziehungsweise einem Mitzeichner unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen
der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist bereits die Grundannahme des Petenten, Lehrkräfte
seien während der Corona-Pandemie quasi beschäftigungslos, nicht haltbar. Während der
Schließung der Schulen mussten Lehrkräfte ihren Unterricht neu organisieren und auf elektronische
Formate umstellen. Auch nach der Wiedereröffnung der Schulen sind die Lehrkräfte weiterhin
besonders gefordert, um dem Bildungsauftrag nachzukommen und gleichzeitig für die Einhaltung
der Coronaregeln zu sorgen, damit das Infektionsrisiko in den jeweiligen Schulen möglichst gering
bleibt.

Die Mehrzahl der Lehrkräfte in Bremen ist verbeamtet. Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-
rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, in dem der den Beamten obliegenden Dienst- und
Treuepflicht die Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber steht. Sie ist verfassungsrechtlich
garantiert. Deshalb ist nach Auffassung des Petitionsausschusses eine Kurzarbeit für verbeamtete
Lehrkräfte nicht möglich.

Begründung (PDF)


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