地域: Bremen
 

L 20/156 - Aufhebung der Maskenpflicht

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

233 署名

請願は終了しました

233 署名

請願は終了しました

  1. 開始 2020
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 der Bremischen Bürgerschaft です。

ニュース

2021/05/10 22:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 14 vom 4. Dezember 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: L 20/156

Gegenstand: Aufhebung der Maskenpflicht

Begründung:
Der Petent regt an, die Maskenpflicht aufzuheben. Zur Begründung trägt er im Wesentlichen vor,
eine Mundschutzpflicht verlangsame die Infektionsrate nicht effektiv. Stattdessen würden effektivere
Maßnahmen wie Abstand halten, Handhygiene und Nies-/Hustenetikette vernachlässigt, weil sich
die Menschen durch die Maske sicher fühlten. Bei falscher Nutzung seien Masken sogar
kontraproduktiv. Die Petition wird von 233 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit,
sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten zwar nachvollziehen. Angesicht der erneut
stark angestiegenen Infektionen kann er sich jedoch nicht für die Aufhebung der Maskenpflicht
einsetzen. In Bremen und auch in den anderen Ländern setzt man zur Bekämpfung der Corona-
Pandemie auf eine Kombination von Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken.
Hinzu kommt angesichts der wieder angestiegenen Infektionszahlen die Einschränkung von
Kontakten. Solange es keine wirksame Impfung gegen das Virus gibt, sieht der Ausschuss keine
Möglichkeit, von den genannten Maßnahmen Abstand zu nehmen.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werden die zur Bekämpfung der Pandemie getroffenen
Maßnahmen regelmäßig überprüft. Auf aktuelle Entwicklungen kann so flexibel eingegangen
werden.

Begründung (PDF)


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