L 20/71 - Car Sharing bei sozialem Wohnungsbau

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

04.12.2020, 03:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 12 vom 6. November 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Petition den Fraktionen, der Gruppe und den
Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben:

Eingabe Nr.: L 20/71

Gegenstand: Car-Sharing im sozialen Wohnungsbau

Begründung:
Der Petent regt an, dass im sozialen Wohnungsbau für jede angefangene zehnte Wohnung ein Car-
Sharing-Platz mit entsprechendem Auto angelegt werde. Die monatliche Grundgebühr solle mit der
Kaltmiete abgegolten werden. Ziel der Maßnahme sei es, gerade für Familien einen Anreiz zum
Verzicht auf ein Auto zu geben. So könne Bremen Vorreiter für einen sinnvollen Beitrag zum
Klimaschutz werden. Die Petition wird von zwei Mitzeichnern beziehungsweise Mitzeichnerinnen
unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte der
Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich darzulegen.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
zusammengefasst wie folgt dar

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten, den Klimaschutz zu verbessern.
Dazu gehört unter anderem auch, Car-Sharing-Angebote weiter auszubauen. Deshalb sollte die
Petition den Fraktionen, der Gruppe und den Einzelabgeordneten als Material für ihre weitere
politische Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

Nach dem aktuellen Baurecht kann die Anzahl der erforderlichen Stellplätze reduziert werden, wenn
der Bauherr Maßnahmen des Mobilitätsmanagements vorsieht. Dies erfolgt jedoch auf Grundlage
einer freiwilligen Entscheidung des Bauherrn und kann aus, bauordnungsrechtlicher Sicht nicht
vorgeschrieben werden. Auch die gegebenen Förderrichtlinien im sozialen Wohnungsbau
beinhalten keine Rechtsgrundlage, wonach die Bauherren verpflichtet werden können, Car-Sharing-
Angebote bereitzustellen.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern