12/29/2022, 02:36
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 2. Dezember 2022
Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:
Eingabe Nr.: L20/563
Gegenstand: Fußstreifen in der Innenstadt
Begründung:
Der Petent moniert, dass Polizist:innen zu selten als Fußstreife in der Innenstadt unterwegs seien.
Ansonsten führen die Polizist:innen "nur" im Pkw durch die Stadt und verrichteten ihren Dienst.
Würden sie zu Fuß ihren Dienst nachgehen, wären sie Ansprechpartner:innen für die Bremer
Bürger:innen. Zudem würden die Polizist:innen dann ihr Umfeld besser wahrnehmen.
Die Petition wird von elf Mitzeichner:innen unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
Inneres eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:
Der Ausschuss und der Senator für Inneres bestätigten die durch den Petenten dargestellten
grundsätzlichen Vorteile von Fußstreifen zur Durchführung polizeilicher Kontroll- und
Präsenzmaßnahmen. Die Polizei Bremen trifft hierbei den Entschluss zum Einsatz von Fußstreifen
im Ergebnis der ständig durchgeführten Beurteilung der Lage. Diese umfasst die Auswahl, Analyse,
Verknüpfung und Bewertung relevanter Lagefelder einschließlich ihrer Wechselwirkungen und
möglicher Folgen polizeilichen Handelns unter Berücksichtigung der Rolle der Polizei, vorgegebener
Strategien und Leitlinien.
Sie setzt zurzeit im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kräfte als Fußstreifen wie folgt ein:
Fußstreife als Einzelstreife, ggf. Doppelstreife durch die Kontaktpolizist:innen in den
jeweils zugeteilten Stadtbezirken. Alternativ werden die Präsenzmaßnahmen auch
durch Fahrradstreifen gewährleistet.
Fußstreife als Doppelstreife zur Durchführung von Kontroll- und Präsenzmaßnahmen
an polizeilichen Brennpunkten wie z.B. am Hauptbahnhof, im Ostertor/-Steintorviertel
oder im Naherholungsgebiet Werdersee. Teilweise werden diese Einsatzmaßnahmen
gemeinsam mit Kräften des Ordnungsdienstes Bremen durchgeführt.
Bei Lagen aus besonderem Anlass, wie insbesondere zum Beispiel
Veranstaltungslagen (z.B. Weihnachtsmarkt, Freimarkt oder Breminale) sehen die
polizeilichen Konzepte ebenfalls regelmäßig Fußstreifen im Innenstadtbereich bzw. auf
dem Veranstaltungsgelände vor.
Die Maßnahmen sind jedoch immer abhängig von der Auftragslage und der Kräfteverfügbarkeit
sowie anderen ggf. priorisierten Maßnahmen.
Des Weiteren sind die durch den Petenten vorgetragenen positiven Aspekte von Fußstreifen auch
auf die 2021 eingeführten (spezialisierten) Fahrradstreifen übertragbar. Nach bisherigen
Erfahrungen stellt die Durchführung der Fahrradstreifen einen deutlichen Mehrwert für die Polizei
Bremen und die Bevölkerung dar. Vor allem die Präsenz und die direkte Ansprechbarkeit für
Bürger:innen, aber auch die Möglichkeit, kritische Situationen unmittelbar ansprechen zu können,
sind neben der Ahndung von Verkehrsverstößen wesentliche Aspekte, die durch die Durchführung
von Fahrradstreifen gewährleistet werden.
Die Polizei Bremen wird auch zukünftig bei geeigneten Lagen, aber auch im Allgemeinen im Rahmen
der Verfügbarkeit Fuß- und (spezialisierte) Fahrradstreifen als Präsenzmaßnahme durchführen und
den verstärkten Einsatz prüfen.
Der Ausschuss unterstützt das vom Petenten vorgebrachte Ansinnen und begrüßt die Ankündigung,
einen verstärkten Einsatz von Fuß- und Fahrradstreifen zu prüfen.
künftig bei geeigneten Lagen, aber auch im Allgemeinen im Rahmen der Verfügbarkeit Fuß- und
(spezialisierte) Fahrradstreifen als Präsenzmaßnahme durchführen und den verstärkten Einsatz
prüfen.
Der Ausschuss unterstützt das vom Petenten vorgebrachte Ansinnen und begrüßt die Ankündigung,
einen verstärkten Einsatz von Fuß- und Fahrradstreifen zu prüfen.
Begründung (PDF)