L20-563 Fußstreifen in der Innenstadt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

21 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

21 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Mehr Polizei Fußstreifen in der Innenstadt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wo sind die Polizeistreifen, die zu Fuß durch Innenstadt ihren Dienst verrichten (nicht nur am Bahnhof)? Ich habe in den 12 Jahren die ich hier wohne, vielleicht 3 x eine Fußstreife gesehen (in der Pandemiezeit am Deich). Sonst fahren die Polizisten "nur" im Pkw durch die Stadt und verrichten ihren Dienst. Würden sie zu Fuß ihren Dienst nachgehen, wären sie Ansprechpartner für die Bremer Bürger. Die Polizisten würden dann ihr Umfeld besser wahrnehmen inkl. hören und sehen. Hören z. B. wer mit dem Pkw durch die Stadt mit lautem Auspuff rast, wer die Stadt verunreinigt, wer uns Bürger belästigt, wer mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fährt (das Ordnungsamt sieht man leider auch zu wenig in der Fußgängerzone!), wer zu zweit oder zu dritt auf dem E-Roller fährt etc etc.

Wir Bremer Bürger würden uns sicherer fühlen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.09.2022
Sammlung endet: 30.10.2022
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 2. Dezember 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: L20/563

    Gegenstand: Fußstreifen in der Innenstadt

    Begründung:
    Der Petent moniert, dass Polizist:innen zu selten als Fußstreife in der Innenstadt unterwegs seien.
    Ansonsten führen die Polizist:innen "nur" im Pkw durch die Stadt und verrichteten ihren Dienst.
    Würden sie zu Fuß ihren Dienst nachgehen, wären sie Ansprechpartner:innen für die Bremer
    Bürger:innen. Zudem würden die Polizist:innen dann ihr Umfeld besser wahrnehmen.

    Die Petition wird von elf Mitzeichner:innen unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
    Inneres eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Beratung zusammengefasst folgendermaßen dar:

    Der Ausschuss und der Senator für Inneres bestätigten die durch den Petenten dargestellten
    grundsätzlichen Vorteile von Fußstreifen zur Durchführung polizeilicher Kontroll- und
    Präsenzmaßnahmen. Die Polizei Bremen trifft hierbei den Entschluss zum Einsatz von Fußstreifen
    im Ergebnis der ständig durchgeführten Beurteilung der Lage. Diese umfasst die Auswahl, Analyse,
    Verknüpfung und Bewertung relevanter Lagefelder einschließlich ihrer Wechselwirkungen und
    möglicher Folgen polizeilichen Handelns unter Berücksichtigung der Rolle der Polizei, vorgegebener
    Strategien und Leitlinien.

    Sie setzt zurzeit im Rahmen der personellen Möglichkeiten Kräfte als Fußstreifen wie folgt ein:
     Fußstreife als Einzelstreife, ggf. Doppelstreife durch die Kontaktpolizist:innen in den
    jeweils zugeteilten Stadtbezirken. Alternativ werden die Präsenzmaßnahmen auch
    durch Fahrradstreifen gewährleistet.
     Fußstreife als Doppelstreife zur Durchführung von Kontroll- und Präsenzmaßnahmen
    an polizeilichen Brennpunkten wie z.B. am Hauptbahnhof, im Ostertor/-Steintorviertel
    oder im Naherholungsgebiet Werdersee. Teilweise werden diese Einsatzmaßnahmen
    gemeinsam mit Kräften des Ordnungsdienstes Bremen durchgeführt.
     Bei Lagen aus besonderem Anlass, wie insbesondere zum Beispiel
    Veranstaltungslagen (z.B. Weihnachtsmarkt, Freimarkt oder Breminale) sehen die
    polizeilichen Konzepte ebenfalls regelmäßig Fußstreifen im Innenstadtbereich bzw. auf
    dem Veranstaltungsgelände vor.

    Die Maßnahmen sind jedoch immer abhängig von der Auftragslage und der Kräfteverfügbarkeit
    sowie anderen ggf. priorisierten Maßnahmen.

    Des Weiteren sind die durch den Petenten vorgetragenen positiven Aspekte von Fußstreifen auch
    auf die 2021 eingeführten (spezialisierten) Fahrradstreifen übertragbar. Nach bisherigen
    Erfahrungen stellt die Durchführung der Fahrradstreifen einen deutlichen Mehrwert für die Polizei
    Bremen und die Bevölkerung dar. Vor allem die Präsenz und die direkte Ansprechbarkeit für
    Bürger:innen, aber auch die Möglichkeit, kritische Situationen unmittelbar ansprechen zu können,
    sind neben der Ahndung von Verkehrsverstößen wesentliche Aspekte, die durch die Durchführung
    von Fahrradstreifen gewährleistet werden.

    Die Polizei Bremen wird auch zukünftig bei geeigneten Lagen, aber auch im Allgemeinen im Rahmen
    der Verfügbarkeit Fuß- und (spezialisierte) Fahrradstreifen als Präsenzmaßnahme durchführen und
    den verstärkten Einsatz prüfen.

    Der Ausschuss unterstützt das vom Petenten vorgebrachte Ansinnen und begrüßt die Ankündigung,
    einen verstärkten Einsatz von Fuß- und Fahrradstreifen zu prüfen.
    künftig bei geeigneten Lagen, aber auch im Allgemeinen im Rahmen der Verfügbarkeit Fuß- und
    (spezialisierte) Fahrradstreifen als Präsenzmaßnahme durchführen und den verstärkten Einsatz
    prüfen.
    Der Ausschuss unterstützt das vom Petenten vorgebrachte Ansinnen und begrüßt die Ankündigung,
    einen verstärkten Einsatz von Fuß- und Fahrradstreifen zu prüfen.

    Begründung (PDF)

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