17/08/2016 4:22
Pet 3-18-10-782-022880
Landwirtschaftliche Bodennutzung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Feldschutzstreifen angelegt werden, damit die
einheimische Fauna und Flora geschützt wird.
Er führt aus, dass landwirtschaftliche Böden nicht weiter einer Erosion ausgesetzt
werden dürften. Hauptsächlich durch die extensive Landwirtschaft sei es zu einem
dramatischen Rückgang der Artenvielfalt gekommen. Bisherige Maßnahmen hätten
sich als wirkungslos erwiesen und das Artensterben würde sich fortsetzen. Der von
ihm angestrebte Schutz könne durch das Anlegen von Feldschutzstreifen erreicht
werden. Diese sollten eine Mindestbreite von 3 Metern und eine Mindestlänge von
200 Metern haben. Die Feldschutzstreifen sollten mit Strauchwerk und
mittelstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden und möglichst nicht gedüngt oder
mit Pflanzenschutzmitteln besprüht werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 224 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter
Berücksichtigung der Darlegungen der Bundesregierung das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
1. Landwirte, die Direktzahlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder
Zahlungen im Rahmen bestimmter Maßnahmen zur Förderung der ländlichen
Entwicklung erhalten, sind verpflichtet, die von ihnen bewirtschafteten Flächen in
einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. Dies
ergibt sich aus den Artikeln 91 bis 93 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung
(EU) Nr. 1306/2013. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Begrenzung der
Bodenerosion, zur Begrünung von aus der Produktion genommenen Ackerflächen
und das Verbot der Beseitigung von Landschaftselementen.
Näher konkretisiert werden diese Anforderungen durch die §§ 5, 6 und 8 der
Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung. So müssen aus der Produktion
genommene Ackerflächen durch Ansaat begrünt oder der Selbstbegrünung
überlassen werden. Außerdem müssen Landwirte auf Flächen mit einem hohen
Wasser- oder Winderosionsrisiko, die von den Ländern in entsprechende
Erosionsgefährdungsklassen eingeteilt wurden, bestimmte
Bewirtschaftungsbeschränkungen bzw. -auflagen einhalten. Dazu gehören z. B.
das Pflügen quer zum Hang, der Verzicht auf das Pflügen zu bestimmten Zeiten,
eine auf das Pflügen unmittelbar folgende Aussaat oder die Anlage von
Grünstreifen. Darüber hinaus dürfen viele Landschaftselemente wie z. B. Hecken,
Feldgehölze und Baumreihen nicht beseitigt werden.
Verstöße gegen diese Auflagen werden mit einer Kürzung der landwirtschaftlichen
Direktzahlungen und anderer flächen- und tierbezogener Zahlungen geahndet,
wobei die Höhe der Kürzung von Schwere, Dauer und Ausmaß des Verstoßes
abhängt.
2. Die Land,- Forst- und Fischereiwirtschaft sind zur Erhaltung ihrer dauerhaften
Produktivität und ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf die Artenvielfalt bzw. die
biologische Vielfalt angewiesen. Durch diese Vielfalt werden die Anbau- und
Produktionsmöglichkeiten als Grundlage der Ernährungssicherung, der
Rohstoffversorgung und der Anpassung an die sich wandelnden
Konsumentenerwartungen unter den wechselnden Umweltbedingungen gesichert.
Deshalb hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
bereits im Jahr 2007 eine Strategie für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt für die Ernährung, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
aufgelegt. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Projekte
umgesetzt.
3. Des Weiteren hat sich das BMEL in den Diskussionen über die Reform der
Gemeinsamen Agrarpolitik für Regelungen eingesetzt, mit denen die
Landwirtschaft in Europa ökologischer und nachhaltiger gestaltet wird.
Durch die im Dezember 2013 beschlossene und ab diesem Jahr umgesetzte
Agrarreform werden die Direktzahlungen der so genannten ersten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik noch stärker als bisher an konkrete Umweltleistungen
geknüpft und damit zu einem erheblichen Maß „ökologisiert“. Durch das so
genannte „Greening“ werden die Landwirte verpflichtet,
- Höchstanteile bei den Anbaukulturen einzuhalten,
- Dauergrünland zu erhalten und
- mindestens 5 v.H. ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen
bereitzustellen und auf diesen Flächen dem Klima- und Umweltschutz
besonders förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden.
Um das Dauergrünland wirksamer zu schützen, hat Deutschland bei der
nationalen Umsetzung der Reform die vom EU-Recht eröffneten
Handlungsspielräume genutzt. Für das am 1. Januar 2015 bestehende
Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), das besonders
umweltsensibel ist, gilt zukünftig ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot.
Für das übrige Dauergrünland besteht ein einzelbetriebliches
Autorisierungssystem. Danach ist eine Umwandlung von Dauergrünland in andere
Nutzungen im Wesentlichen nur noch möglich, wenn dafür an deren Stelle neues
Dauergrünland angelegt wird. Dadurch wird die Gesamtfläche des ökologisch
wertvollen Dauergrünlandes stabilisiert.
4. Außerdem arbeitet das BMEL derzeit an einer Grünlandstrategie, die über den
ordnungsrechtlichen Schutz hinaus ebenfalls darauf abzielen soll, den Anteil des
Grünlandes an der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu sichern und zu erhalten. Zur
dauerhaften Sicherung des Grünlandes trägt insbesondere die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit durch eine standortangepasste, marktorientierte und
gleichzeitig umweltverträgliche Nutzung bei. Dazu hat u.a. der Wissenschaftliche
Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMEL in einem
Gutachten die Herausforderungen insbesondere des biodiversen
Dauergrünlanderhaltes beleuchtet und die bestehenden Spannungsfelder
zwischen ökologischem und ökonomischem Erfordernis aufgezeigt.
5. Im Jahr 2015 wurde auch die Förderung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
(AUKM) auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds noch stärker an Umweltzielen ausgerichtet. Darüber hinaus
haben Bund und Länder zahlreiche neue zielorientierte Maßnahmen in den
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) aufgenommen, wie z.B.
- die Anlage und Pflege von Hecken bzw. Knicke, Baumreihen und Feldgehölzen,
- Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten oder
- die Förderung des Anbaus und der Pflege extensiver Obstbestände.
Diese neuen Maßnahmen dienen neben der Förderung im Bereich extensiver
Dauergrünlandbewirtschaftung mit ihren zusätzlichen Verpflichtungen zur
Erhaltung natürlicher Lebensräume in hohem Maße dem Erhalt der biologischen
Vielfalt. War das Jahr 2014 weitestgehend noch durch die Übergangsphase von
der alten in die neue EU-Programmperiode unter Verlängerung der bereits in 2013
bestehenden Agrarumweltverpflichtungen durch die Länder geprägt, so haben in
2015 zahlreiche Länder diese neuen GAK-Maßnahmen unter gemeinsamer
Finanzierung von Bund und Ländern, kofinanziert mit EU-Mitteln, in ihre
Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume aufgenommen.
Gleichzeitig wurden die Zahlungen den veränderten Bedingungen am Markt
angepasst und sowohl in 2014 als auch in 2015 angehoben. Für die Einführung
und Beibehaltung des ökologischen Landbaus beispielsweise bedeutet dies eine
Erhöhung der Zahlungen für die Einführungs- bzw. Beibehaltungsförderung von
Acker- und Grünland um 24 bzw. 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2013.
Bei der Ausgestaltung der AUKM für pflanzengenetisch wertvolles Dauergrünland
wird die ergebnisorientierte Honorierung von Umweltmaßnahmen verstärkt. Das
heißt, die Zahlung der Gelder wird auch hier an die Erreichung von konkreten von
den Bundesländern festgelegten Zielen abhängig gemacht.
Weitere Informationen zu den zahlreichen Aktivitäten des BMEL zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt für Landwirtschaft und Ernährung
erhalten Sie auf der Internetseite www.bmel.de oder unter www.genres.de.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass das BMEL seit 2006 u. a.
Projekte zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte mit Vorbildcharakter
durch seine Modell- und Demonstrationsvorhaben mit über 10 Millionen Euro
unterstützt. Mit den Projekten sollen Beispiele für die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt entwickelt und umgesetzt werden. Die dabei
gewonnenen Erkenntnisse liefern Entscheidungshilfen für die Politik, aber auch für
einzelbetriebliches Handeln.
Soweit der Bienenschutz angesprochen ist, ist festzustellen, dass dieser in den
letzten Jahren verstärkt von agrarpolitischer Bedeutung war. Um den weiteren
Rückgang der Zahl der Bienenvölker und Imker in Deutschland zu stoppen und die
Vielfalt der Ökosysteme durch die Bestäubungsleistung insbesondere der Bienen
dauerhaft zu erhalten, hat das BMEL 2013 ein Papier erarbeitet, in dem auf der Basis
einer eingehenden Bestandsaufnahme des Imkereisektors in Deutschland
entsprechender Handlungsbedarf mit konkreten Maßnahmen abgeleitet wurde. Diese
Maßnahmen beinhalten u. a. auch eine Stärkung und Straffung der Forschung in
diesem Bereich.
Der Petitionsausschuss hält die Regelungen und Maßnahmen für sachgerecht und
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen teilweise
entsprochen wurde.
Begründung (PDF)