Kraj : Německo

Landwirtschaftliche Bodennutzung - Ersatz mineralischer Phosphordünger/Klärschlamm durch Humusdüngung

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Deutschen Bundestag
1 546 1 546 v Německo

Petice nebyla splněna

1 546 1 546 v Německo

Petice nebyla splněna

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  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

29. 08. 2017 16:52

Pet 3-17-10-782-034391Landwirtschaftliche Bodennutzung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die Ausbringung von mineralischem Phos-
phatdünger und Klärschlamm durch Humusdüngung ersetzt wird.
Sie begründet dies mit der Gefährlichkeit von in Superphosphat bis 200 mg enthalte-
nem radioaktivem Uran. Die chemische und radiologische Toxizität würden sich be-
sonders bei niedrigen Konzentrationen gegenseitig verstärken. Weiterhin legt sie dar,
dass erhebliche gesundheitliche Schädigungen möglich seien. Sie fordert daher ei-
nen Grenzwert „Null“.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deut-
schen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.546 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Weiterhin liegen 316 Unterschriften von Unterstützern in
Listenform vor. Den Deutschen Bundestag haben zudem fünf weitere Petitionen mit
einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden gemeinsam behan-
delt werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass möglicherweise nicht alle
dargestellten Gesichtspunkte einzeln aufgeführt werden.
Der Petitionsausschuss ist im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung unter Be-
rücksichtigung der Auffassung der Bundesregierung zu folgendem Ergebnis gekom-
men:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Forderung nach einem Grenzwert „Null“
für Uran in Düngemitteln nicht möglich ist, da auch die organischen Düngemittel
(Humusdüngung) in Spuren Uran enthalten.
Es ist bekannt, dass in mineralischen Phosphat-Düngemitteln geogen bedingt Uran
enthalten ist. Hierdurch können landwirtschaftlich genutzte Flächen einen zusätzli-
chen Eintrag zum natürlich vorhandenen Hintergrundgehalt mit Uran erhalten. Uran
ist nicht nur wegen seiner radiologischen, sondern auch wegen seiner toxischen Ei-
genschaften in der Diskussion.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Strahlenschutz als
zuständige Bundesbehörden sowie der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen
des BMELV haben sich intensiv mit der Frage des Urangehaltes in Düngemitteln
befasst. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist für die toxikologische Bewertung
von Stoffen in Lebensmitteln und Düngemitteln zuständig. Die seit geraumer Zeit ge-
äußerten Befürchtungen hat es zum Anlass genommen, Uran und seine Verbindun-
gen zu beobachten, Fachgespräche und Statusseminare zu veranstalten und die
gewonnenen Einschätzungen zu Risikobewertungen zusammenzuführen. Das Bun-
desinstitut für Risikobewertung hat zusammen mit dem Bundesamt für Strahlen-
schutz gegenwärtig kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Le-
bens- und Futtermitteln festgestellt. Die zusammenfassende Bewertung des Bun-
desinstitutes für Risikobewertung und des Bundesamtes für Strahlenschutz hat je-
doch an die Politik die Forderung gerichtet, dass aus Vorsorgegründen bei allen
Stoffen mit toxischem Potential die Aufnahme so gering wie möglich gehalten werden
solle. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollen schärfere Grenzen als bei
Erwachsenen gezogen werden.
Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen berät die Bundesregierung in Fra-
gen der Düngung. In ihm sind Toxikologen und Ökotoxikologen vertreten. Er sieht
derzeit keine gesicherte Basis für eine Festlegung von Kennzeichnungsschwellen-
werten und Grenzwerten für Uran in Düngemitteln, empfiehlt jedoch auch die Ver-
wendung möglichst Uran-armer Ausgangsgesteine für die Herstellung von Phosphor-
Uran.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist in einem Gutachten
vom 25. März 2009 zu dem Schluss gekommen, dass die durchschnittliche Exposi-
tion des Verbrauchers mit Uran in der EU deutlich unterhalb des täglich tolerierbaren
Aufnahmewertes liegt, der bei 0,6 µg/kg Körpergewicht und Tag liegt. Die Bundesre-
publik Deutschland hat jedoch aus Vorsorgeerwägungen im Rahmen der Novellie-
rung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 erstmalig einen Grenzwert
von Uran festgelegt, der mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser der derzeit
weltweit niedrigste Grenzwert ist.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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