Région: Allemagne
 

Landwirtschaftliche Bodennutzung - Ersatz mineralischer Phosphordünger/Klärschlamm durch Humusdüngung

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

1 546 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,die Ausbringung von mineralischem Phosphatdünger u. Klärschlamm durch Humusdüngung zu ersetzen. Superphosphat enthält als ?-Strahler bis 200 mg radioaktives Uran pro kg.Die chemische u. radiologische Toxizität können sich gegenseitig verstärken,besonders bei niedrigen Urankonzentrationen(Prof. Schott).Außerdem ist es teratogen u. kanzerogen,genau wie Cadmium,deshalb kann es keinen Grenzwert(wie 50 mg für Cd im Phosphatdünger seit 2004)geben,nur 0 ist sicher

Raison

Die Zerstörung der Nieren durch Uran tritt bei Ratten schon nach 90 Tagen! auf (EFSA 2009), Nierenkrebs bei Menschen bei leicht erhöhten Urangehalten im Trinkwasser (Kurttio 2002). Die Beeinträchtigung des Immunsystems (Bindung an Leukozyten) äußert sich in schweren Infektionen (Lungen-Rippenfellentzündungen, spastische Bronchitis, Asthmaanfälle) und Allergien (Gluten, Laktose). Am Herzen treten Vorhofflimmern, Herzschwäche (Insuffizienz) und Herzinfarkt auf. Die ?-Strahlung schädigt das Erbgut, was sich negativ auf die Reproduktion auswirkt und auch Krebs erzeugen kann. Entwicklungsstörungen und Schädigungen des ZNS nennt auch die ESFA-Studie, aber nur Säuglinge werden als schützenwert angesehen. Am stärksten entwickelt sich jedoch ungeborenes Leben, Schwangere werden aber nicht berücksichtigt. Uran wirkt außerdem östrogenartig und verstärkt die Giftwirkung von Cd (Prof. Ewald Schnug), dieses imitiert ebenfalls Östrogene und ist krebserregend. Da Wasserlebewesen bei 10 µg Uran/l Wasser mit genetischen Schäden reagieren (Pascale Henner), kann Menschen dieser Wert nicht als Belastung (Grenzwert seit 2011) zugemutet werden. Die 10.000 ? 13.000 t Uran, die schon im Ackerboden kumuliert sind, werden das Trinkwasser in steigenden Konzentrationen weiter vergiften, auch die kontinuierliche Belastung der Ackerfrüchte mit Cadmium und 160 t Uran jährlich ist nicht hinnehmbar. Die genannten schweren Gesundheitsschäden sind bereits eingetreten, eine massive Zunahme dieser und von Krebsfällen durch steigende Urankonzentrationen im Trinkwasser ist nicht zu verantworten. Die ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukte des Urans sowie deren Toxizität stellen eine weitere Gesundheitsgefahr dar. Die vorhandene hohe anthropogene Uranbelastung (Uranbergbau, Atomkraftwerke, Verbrennung von Öl und Kohle, die Verseuchung mit militärischem Uran (Depleted Uranium) erfordert jeden vermeidbaren Neueintrag sofort zu stoppen. Mit der Humusdüngung (Mist enthält weit unter 2 mg/kg Uran, Dr. Friedhart Knolle) wird gleichzeitig das Klima geschützt und die Hypertrophierung der Gewässer mit Sauerstoffmangel und Verschlammung derselben vermieden.
Trinkwasser besteht schon zu 25 % aus Oberflächenwasser, wie hoch dies mit Uran aus mineralischem Phosphatdünger belastet ist, belegen diverse Studien. Zusätzlich wird Trinkwasser auf dem Weg zum Verbraucher kontaminiert, da diese Gifte aus dem Erdreich durch PE-HT-Rohre ins Wasser diffundieren. Brunnenanalysen spiegeln also nicht die tatsächlichen Belastungen des Verbrauchers wider. Der Anspruch der Trinkwasserverordnung (2006), dass nichts im Wasser enthalten sein darf, das ein gesundheitliches Risiko beinhaltet, kann nur mit einer für alle Lebewesen verträglichen Düngung (Humus) erreicht werden.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 07/03/2012
Fin de la collecte: 17/04/2012
Région: Allemagne
Catégorie:  

Actualités

  • Pet 3-17-10-782-034391Landwirtschaftliche Bodennutzung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.
    Begründung
    Die Petentin möchte erreichen, dass die Ausbringung von mineralischem Phos-
    phatdünger und Klärschlamm durch Humusdüngung ersetzt wird.
    Sie begründet dies mit der Gefährlichkeit von in Superphosphat bis 200 mg enthalte-
    nem radioaktivem Uran. Die chemische und radiologische Toxizität würden sich be-
    sonders bei niedrigen Konzentrationen gegenseitig verstärken. Weiterhin legt sie dar,
    dass erhebliche gesundheitliche Schädigungen möglich seien. Sie fordert daher ei-
    nen Grenzwert „Null“.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deut-
    schen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 1.546 Mitzeichnende haben
    das Anliegen unterstützt. Weiterhin liegen 316 Unterschriften von Unterstützern in
    Listenform vor. Den Deutschen Bundestag haben zudem fünf weitere Petitionen mit
    einem vergleichbaren Anliegen erreicht, die mit der vorliegenden gemeinsam behan-
    delt werden. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass möglicherweise nicht alle
    dargestellten Gesichtspunkte einzeln aufgeführt werden.
    Der Petitionsausschuss ist im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung unter Be-
    rücksichtigung der Auffassung der Bundesregierung zu folgendem Ergebnis gekom-
    men:

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Forderung nach einem Grenzwert „Null“
    für Uran in Düngemitteln nicht möglich ist, da auch die organischen Düngemittel
    (Humusdüngung) in Spuren Uran enthalten.
    Es ist bekannt, dass in mineralischen Phosphat-Düngemitteln geogen bedingt Uran
    enthalten ist. Hierdurch können landwirtschaftlich genutzte Flächen einen zusätzli-
    chen Eintrag zum natürlich vorhandenen Hintergrundgehalt mit Uran erhalten. Uran
    ist nicht nur wegen seiner radiologischen, sondern auch wegen seiner toxischen Ei-
    genschaften in der Diskussion.
    Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Bundesamt für Strahlenschutz als
    zuständige Bundesbehörden sowie der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen
    des BMELV haben sich intensiv mit der Frage des Urangehaltes in Düngemitteln
    befasst. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist für die toxikologische Bewertung
    von Stoffen in Lebensmitteln und Düngemitteln zuständig. Die seit geraumer Zeit ge-
    äußerten Befürchtungen hat es zum Anlass genommen, Uran und seine Verbindun-
    gen zu beobachten, Fachgespräche und Statusseminare zu veranstalten und die
    gewonnenen Einschätzungen zu Risikobewertungen zusammenzuführen. Das Bun-
    desinstitut für Risikobewertung hat zusammen mit dem Bundesamt für Strahlen-
    schutz gegenwärtig kein nennenswertes gesundheitliches Risiko durch Uran in Le-
    bens- und Futtermitteln festgestellt. Die zusammenfassende Bewertung des Bun-
    desinstitutes für Risikobewertung und des Bundesamtes für Strahlenschutz hat je-
    doch an die Politik die Forderung gerichtet, dass aus Vorsorgegründen bei allen
    Stoffen mit toxischem Potential die Aufnahme so gering wie möglich gehalten werden
    solle. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollen schärfere Grenzen als bei
    Erwachsenen gezogen werden.
    Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen berät die Bundesregierung in Fra-
    gen der Düngung. In ihm sind Toxikologen und Ökotoxikologen vertreten. Er sieht
    derzeit keine gesicherte Basis für eine Festlegung von Kennzeichnungsschwellen-
    werten und Grenzwerten für Uran in Düngemitteln, empfiehlt jedoch auch die Ver-
    wendung möglichst Uran-armer Ausgangsgesteine für die Herstellung von Phosphor-
    Uran.

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist in einem Gutachten
    vom 25. März 2009 zu dem Schluss gekommen, dass die durchschnittliche Exposi-
    tion des Verbrauchers mit Uran in der EU deutlich unterhalb des täglich tolerierbaren
    Aufnahmewertes liegt, der bei 0,6 µg/kg Körpergewicht und Tag liegt. Die Bundesre-
    publik Deutschland hat jedoch aus Vorsorgeerwägungen im Rahmen der Novellie-
    rung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 erstmalig einen Grenzwert
    von Uran festgelegt, der mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser der derzeit
    weltweit niedrigste Grenzwert ist.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Aktuell sind auch wieder Petitionen im Umlauf. Jede Unterschrift zählt! <a href="https://weact.campact.de/petitions/kennzeichnungspflicht-uber-urananteil-in-mineralischem-phosphatdunger/?utm_id=wa-recaif" rel="nofollow">weact.campact.de/petitions/kennzeichnungspflicht-uber-urananteil-in-mineralischem-phosphatdunger/?utm_id=wa-recaif</a>

Ich wende mich den Zusatz "und Klärschlamm", denn gerade Klärschlamm ist eine natürliche Phosphat-Ressource organischer Herkunft, noch dazu einer sehr gut untersuchte und kontrollierte (anders als Mist und Gülle, die häufig stärker belastet sind). Außerdem stört mich der Begriff "Humusdüngung". Mit einer Humusdüngung ersetzt man keine Phosphate! Klärschlamm muss als P-Ressource weiter einsetzbar bleiben, ansonsten ist ein Verbot uranbelasteter mineralischer Dünger ohnehin nicht zu realsieren.

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