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Landwirtschaftliche Privilegierung der Eselsfarm "Asinella" in Pähl/Oberbayern

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Landratsamt Weilheim-Schongau: Bauamt, Landwirtschaftsamt, Landrätin Frau Andrea Jochner-Weiß
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18.08.2020 klo 23.01

Liebe Unterstützende und Freunde der Eselfarm,
wir wollen Euch/Ihnen die Zusammenfassung der Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) an das Landratsamt Weilheim-Schongau natürlich nicht vorenthalten.

Das AELF sieht in dem Betrieb von Anahid Klotz eindeutig eine seit zwei Generationen geführte Landwirtschaft und Imkerei aufgrund der Gesetzesgrundlage: § 201 BauG.

Alle wesentlichen Kriterien für privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind erfüllt.

Das AELF sieht die pädagogischen und therapeutischen Dienstleistungen der Esel als einen auf die Landwirtschaft aufgesetzten Betriebszweig, der nur im Außenbereich möglich ist. Der moderne, zukunftsweisende, von der Landwirtschaftsministerin Frau Kaniber vorausdenkend geförderte Betriebszweig „Soziale Landwirtschaft“, den die Eselsfarm seit dem Jahr 2005, finanztechnisch obligatorisch als Gewerbebetrieb, führt, wird explizit befürwortet.

Wir müssen aber noch weiter warten, bis eine offizielle Entscheidung getroffen ist.
Bitte drückt weiter die Daumen, dass die "Asinella Eselsfarm" uns allen erhalten bleibt.

Viele Grüße
Diemut Walde, Martina Kaiser, Nadine Lerf, Nicki Petersen


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