Region: Germany
Health

Lithium: Anerkennung der Essentialität und Zulassung als Nahrungsergänzungsmittel

Petition is addressed to
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

48,812 signatures

50,000 for collection target

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  1. Launched 10/04/2025
  2. Time remaining > 2 weeks
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

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News

04/16/2025, 13:35

Die Petition wurde um Quellenangaben zu den aufgestellten Behauptungen ergänzt und bestehende Quellenangaben wurden aus Platzgründen teils mit kürzerem Linktext hinterlegt. Am grundlegenden Inhalt der Petition und den Forderungen hat sich nichts geändert.


Neue Begründung:

1) Lithium ist ein essentielles Spurenelement, wird aber als solches nicht anerkannt

Lithium erfüllt nachweislich alle wissenschaftlichen Kriterien eines essentiellen Spurenelements. Wissenschaftliche Studien haben in Tiermodellen nachgewiesen, dass geringe Mengen lebensnotwendig sind: ein absoluter Mangel wäre mit dem Leben nicht vereinbar. (siehe Fußnote) Beim Menschen ist Lithium bedeutsam für alle Körperfunktionen und spielt eine wichtige Rolle bei der Gehirnentwicklung und dem Erhalt der mentalen Leistungsfähigkeit. [Q] Epidemiologische und klinische Studien belegen die positive Wirkung auf das emotionale Wohlbefinden, die kognitive Gesundheit und den neuronalen Schutz bis ins hohe Alter.Alter.(siehe bspw. [Q], [Q], [Q], [Q])

Ein relativer Mangel beim Menschen erhöht das Risiko für Störungen der Gehirnentwicklung oder das Auftreten neurodegenerativer Erkrankungen [Q] – und verkürzt das Leben auf vielfältige Weise. (siehe dazu bspw. [Q], indirekt auch [Q]) Die gesundheitsfördernden molekularen Wirkungsweisen von Lithium sind gut dokumentiert: Es lässt sich zeigen und belegen, welche Mechanismen verantwortlich dafür sind, dass ein Beheben des Mangelzustands zu einem reduzierten Krankheitsrisiko und zu einer Lebensverlängerung führt (siehe [Q], [Q], [Q], [Q], [Q], [Q]) – in aller Kürze: Viele sogenannte Zielproteine (Targets) sind durch einen Lithiummangel dysreguliert und dadurch kausal direkt oder indirekt an allen Zivilisationskrankheiten beteiligt. Die Pharmaindustrie zieht es indes vor, jährlich Milliardenbeträge zu investieren, um neuartige Medikamente auf den Markt zu bringen, bei denen es sich de facto schlicht um "Lithium-Mimetika" handelt. Den krankheitsverursachenden Mangel an essentiellem Lithium können diese aber keinesfalls grundsätzlich beheben. Leidtragende sind alle, denen der Zugang zu essentiellem Lithium durch die absurde Rezeptpflicht erschwert wird.

Eine empfohlene Tagesdosis oder vorläufige RDA (Provisional Recommended Daily Allowance) wurde schon im Jahr 2002 mit 1 mg Lithium für eine 70 kg schwere Person vorgeschlagen. Diese Zufuhrmenge wurde durch neuere systemische Analysen bestätigt und geht laut umfangreicherer epidemiologischer Studien mit dem geringsten Erkrankungsrisiko bei der höchsten Lebenserwartung einher. (siehe bspw. [Q], [Q], [Q], [Q]) In Deutschland liegt die durchschnittliche Zufuhr nur bei etwa 1/10 der vorläufigen RDA und ist damit viel zu niedrig. (Schlussfolgerung aus [Q] und [Q])

Als Spurenelement ist Lithium sogar weitaus schwieriger überdosierbar, als dies bei anderen essentiellen Spurenelementen wie bspw. Selen oder Zink der Fall ist. Laut Europäischer Chemikalienagentur für die Bewertung und Zulassung von Chemikalien (ECHA) kann ein 70kg schwerer Erwachsener langfristig täglich etwa 85 mg Lithium (in Form von Lithiumcarbonat) zuführen, ohne mit unerwünschten Wirkungen rechnen zu müssen (siehe ECHA).(Q). Es ist daher unbedenklich, täglich bis zum 85-fachen des Tagesbedarfs (RDA) zu sich zu nehmen. Hinzu kommt: Insbesondere niedrigdosiertes Lithiumorotat wird in einigen Ländern – darunter auch in den USA – bereits seit Jahrzehnten als Nahrungsergänzungsmittel genutzt.

2) Lithium ist zurzeit nicht als Inhaltsstoff für Nahrungsergänzungsmittel zulässig

Trotz dera) Essentialität von Lithium und denb) nachgewiesenen gesundheitlichen Vorteilen einer Supplementierung,sowie seinerc) dosisbedingten Unbedenklichkeitist Lithium (bspw. als organische Verbindung wie Lithiumorotat) in der EU nicht als Inhaltsstoff für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, weil es nicht in Anhang I und II der Nahrungsergänzungsmittelrichtlinie Nr. 2002/46/EG aufgeführt ist. Die Richtlinie 2002/46/EG regelt de facto als Positivliste erlaubter Spurenelemente die Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln und kann durch Ergänzungen in den Anhängen erweitert werden, denn was darauf nicht gelistet ist, ist verboten. Das bestehende Verbot von Lithium verhindert eine flächendeckende Versorgung mit einem lebenswichtigen Spurenelement und trägt damit zur Entstehung vermeidbarer Erkrankungen bei.

Diese Petition richtet sich an die Bundesregierung, da diese die Möglichkeit hat, im Rahmen ihrer Mitwirkung in EU-Gremien eine wissenschaftliche Neubewertung von Lithium als essentielles Spurenelement und eine entsprechende Ergänzung der genannten Richtlinie anzustoßen.

Fußnote:Erklärung: A: Tierexperimentell führt schon ein relativer Mangel „zu Wachstumsstörungen, verminderter Reproduktionsleistung und verkürzter Lebenserwartung“[Q] Eine weitere Tierstudie [Q] weist „darauf hin, dass Lithium ein essentielles Element ist.“ Schon 2002 publiziert: „Die verfügbaren experimentellen Beweise scheinen nun ausreichend zu sein, um Lithium [auch für den Menschen] als essentiell zu akzeptieren.“[Q] B: Probleme verschwinden durch Beheben des Mangels. ([Q], [Q], [Q]. C: Lithium reguliert eine Vielzahl essentieller Funktionen [Q], die diese Konsequenzen erklären.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 15.909 (13.916 in Deutschland)


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