20.10.2016 04.22
Pet 1-18-12-96-025699
Luftfahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Flugverkehr zu reduzieren, seine Subventionierung
einzustellen und die Flughöhe auf ca. 9.000 m zu beschränken, um Kondensstreifen-
induzierte Bewölkung zu verhindern.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 142 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass infolge des
Flugverkehrs in vielen Regionen Deutschlands der Himmel durch Kondensstreifen-
induzierte Bewölkung bedeckt sei. Dies sei klimatisch sehr deutlich zu spüren, es führe
zum Klimawandel, dem sogenannten Treibhauseffekt. Der zivile und der militärische
Flugverkehr seien hier die Hauptauslösefaktoren. Neben dem klimatischen Aspekt
dürfte sich die ständige Filterung des Sonnenlichts negativ auf die gesunden
Wirkungen von UV-Strahlen auswirken, z. B. werde die körpereigene Produktion von
Vitamin D gestört. Daher sei davon auszugehen, dass die ständige Filterung des
Sonnenlichtes für die Zunahme von Depressionen innerhalb der Bevölkerung mit
verantwortlich sei. Der Flugverkehr löse damit externe Kosten aus, die die
Krankenversicherten trügen. Die Flug- und Flughafengesellschaften wirtschaften somit
auf Kosten der Bevölkerung.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einleitend fest, dass der Luftverkehr ein sicheres und
schnelles Verkehrsmittel ist, das maßgeblich zu wirtschaftlichem Wachstum beiträgt.
Demgegenüber stehen negative Auswirkungen des Luftverkehrs, z. B. in Bezug auf
die Klimawirksamkeit. Deutschland setzt sich dafür ein, die Auswirkungen des
Luftverkehrs auf das Klima mittels geeigneter Maßnahmen zu reduzieren, ohne den
Luftverkehr zu begrenzen. Aufgrund des internationalen Charakters des Luftverkehrs
und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen werden dabei weitgehend
internationale Maßnahmen angestrebt.
Der Luftverkehr trägt, wie auch andere Emittenten von Treibhausgasen (z. B. der
Straßenverkehr oder die Industrie), zur globalen Erwärmung bei. Ein Maß für die
Beeinflussung des Klimas stellt der Strahlungsantrieb dar. Der Beitrag des
Luftverkehrs zum Strahlungsantrieb aller anthropogenen Quellen beträgt ca. 3,5 bis
4,9 Prozent. In diesen Werten sind neben den Effekten der CO2-Emissionen des
Luftverkehrs u. a. auch die Effekte von Kondensstreifen auf das Klima enthalten. Der
höhere Wert von 4,9 Prozent ergibt sich, wenn auch die Effekte von Kondensstreifen-
induzierter Bewölkung mit einberechnet werden, wobei das wissenschaftliche
Verständnis derartiger Effekte bislang noch als niedrig betrachtet werden muss. In
vergleichsweise geringem Maße tragen Luftverkehrs-Emissionen auch in Bodennähe
zur Hintergrundbelastung der Atemluft mit Schadstoffen bei, wobei selbst im Umkreis
von Flughäfen die Beiträge anderer Emittenten (insbesondere des Straßenverkehrs)
in der Regel deutlich überwiegen. Ein Zusammenhang zwischen Kondensstreifen-
induzierter Bewölkung und Depressionen, wie mit der Petition vermutet, ist nicht
bekannt.
Um die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt zu reduzieren, erlässt das
Umweltkomitee der Internationalen Zivilluftfahrt-Behörde (ICAO) Grenzwerte für die
Schadstoffemissionen von Luftfahrttriebwerken, die auch in der jüngeren
Vergangenheit kontinuierlich verschärft wurden. Derzeit befindet sich ein CO2-
Standard für Luftfahrzeuge sowie eine globale marktbasierte Maßnahme zur
Verringerung der Luftfahrtemissionen bei der ICAO in Entwicklung, deren Vorbereitung
seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
unterstützt wird. Auf europäischer Ebene tragen Forschungsvorhaben wie „CleanSky"
und „SESAR" dazu bei, Schlüsseltechnologien für umweltfreundliches Fliegen zu
fördern bzw. den Umwelteinfluss des Luftverkehrs zu verringern. Zudem unterliegen
innereuropäische Flüge dem EU-Emissionshandelssystem. Auf nationaler Ebene
unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms die
Entwicklung umwelt- und klimafreundlicher Technologien für die Luftfahrt.
Die Reduzierung des Klimaeinflusses mittels operationeller Maßnahmen (z. B. durch
eine Reduzierung der Reiseflughöhe, wie mit der Petition vorgeschlagen) stellt
gegenwärtig noch ein Forschungsthema dar. Eine Verringerung der Reiseflughöhe
zieht in der Regel einen höheren Treibstoffverbrauch und damit höhere Emissionen
und Kosten nach sich, während die erzielbaren Effekte im Hinblick auf
Kondensstreifenbildung und letztlich Klimawirkung abhängig von den
atmosphärischen Bedingungen sowie der Flugroute sind und derzeit nicht mit der
nötigen Genauigkeit quantifiziert werden können. Eine pauschale Begrenzung der
Flughöhe, wie mit der Petition vorgeschlagen, stellt aus Sicht des Ausschusses keine
geeignete Maßnahme dar, um die Klimawirksamkeit des Luftverkehrs zu reduzieren.
In Bezug auf die angesprochene „Subventionierung und Förderung des Flugverkehrs"
ist zunächst festzuhalten, dass der Luftverkehr grundsätzlich nutzerfinanziert ist. Der
Luftverkehr enthält in der Regel keine öffentlichen Mittel und trägt u. a. durch die
Luftverkehrssteuer und Flugsicherungsgebühren zur Finanzierung des
Bundeshaushaltes bei. Im Übrigen sind bei staatlichen Unterstützungsmaßnahmen
des Luftverkehrs die Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen
für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften zu beachten.
Allerdings sind Flugkraftstoffe im gewerblichen Luftverkehr nicht mit Energiesteuer
belegt. Derzeit sind keine Änderungen im Hinblick auf die Steuerbegünstigung von
Flugkraftstoffen geplant. Um Wettbewerbsnachteile für deutsche
Luftfahrtunternehmen zu vermeiden, beabsichtigt Deutschland, eine einheitliche
internationale Lösung herbeizuführen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)