Mehr pädagogisches Personal in den KiTas von Sachsen-Anhalt

Petition richtet sich an
Landesregierung Sachsen-Anhalt

576 Unterschriften

58 %
1.000 für Sammelziel

576 Unterschriften

58 %
1.000 für Sammelziel
  1. Gestartet November 2025
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

28.03.2026, 06:22

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,
die neue Landesregierung wird im September gewählt.
Da ich es für sinnvoller halte, den "Neuen" im Ministerium diese Aufgabe zu übergeben, habe ich den Zeitraum für die Sammlung verlängert.
Es kann also weiterhin eifrig unterschrieben werden!
Schöne Ostern wünscht
Matthias Langer


28.03.2026, 06:17

Anzahl der Unterschriften und Ablaufdatum wurden geändert. Da die neue Landesregierung erst im September gewählt wird, verlängere ich die Unterschriftensammlung.


Neues Zeichnungsende: 31.08.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 574


16.12.2025, 04:42

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
zum aktuellen Zeitpunkt konnten durch Eure Mithilfe 355 Unterschriften eingesammelt werden!
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle ganz herzlich dafür bedanken!

Und gleich meinen Weihnachtswunsch anschließen: Bitte sammelt weiter.
Der QR-Code und Sammellisten können auf der Website von openpetition heuntergeladen werden.

Wunderschöne Weihnachten wünscht Euch
Matthias


10.11.2025, 06:02

Ich habe Quellen angefügt, um den Sachverhalt nachvollziehbarer zu machen.


Neuer Petitionstext:

Die Berthelsmann-Stiftung empfiehlt in der Krippe einen Betreuungschlüssel von einer padägogischen Fachkraft auf 3 Kinder, für über 3-Jährige eine pädagogische Fachkraft auf 7,5 Kinder. Sachsen- Anhalt ist davon weit entfernt. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen-Anhalt bei Krippenkindern an letzter Stelle (1:5,5) und an 12. Stelle bei Kindern über 3 Jahren (1:9,7).Um hier eine Verbesserung zu erreichen, ist eine Änderung im Kinderförderungsgesetz (KiFög) §21 notwendig. Hier wird ein Mindestpersonalschlüssel definiert, der sich nur an den Betreuungszeiten der Kinder orientiert. Damit wird eine Unterschreitung des MindesschlüsselsMindestschlüssels wissend in Kauf genommen, da Zeiten für Urlaub, Fortbildung, Vor- und Nachbereitung und Krankheit keine Berücksichtigung finden.finden.(Öffentliche HierTräger bekommen nach dem KiFöG die Betreuungsplätze finanziert. Personal oberhalb des Mindestschlüssels müsste durch die Elternschaft in Form höherer KiTa-Beiträge finanziert werden. Damit würde die Nutzung eines KiTa-Platz vom Einkommen abhängig gemacht.)Hier muss die Landesregierung deutlich nachbessern! Es geht um die Betreuung und Ausbildung unserer Kinder!Kinder!Quelle: Kinder in Kindertagesbetreuung - Statistisches Bundesamt; Landesrecht Sachsen-Anhalt - § 21 KiFöG | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Pädagogische Fachkräfte | § 21 - Pädagogische Fachkräfte | gültig ab: 01.01.2024


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52


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