10. 11. 2025, 6:02
Ich habe Quellen angefügt, um den Sachverhalt nachvollziehbarer zu machen.
Neuer Petitionstext:
Die Berthelsmann-Stiftung empfiehlt in der Krippe einen Betreuungschlüssel von einer padägogischen Fachkraft auf 3 Kinder, für über 3-Jährige eine pädagogische Fachkraft auf 7,5 Kinder. Sachsen- Anhalt ist davon weit entfernt. Im bundesweiten Vergleich liegt Sachsen-Anhalt bei Krippenkindern an letzter Stelle (1:5,5) und an 12. Stelle bei Kindern über 3 Jahren (1:9,7).Um hier eine Verbesserung zu erreichen, ist eine Änderung im Kinderförderungsgesetz (KiFög) §21 notwendig. Hier wird ein Mindestpersonalschlüssel definiert, der sich nur an den Betreuungszeiten der Kinder orientiert. Damit wird eine Unterschreitung des MindesschlüsselsMindestschlüssels wissend in Kauf genommen, da Zeiten für Urlaub, Fortbildung, Vor- und Nachbereitung und Krankheit keine Berücksichtigung finden.finden.(Öffentliche HierTräger bekommen nach dem KiFöG die Betreuungsplätze finanziert. Personal oberhalb des Mindestschlüssels müsste durch die Elternschaft in Form höherer KiTa-Beiträge finanziert werden. Damit würde die Nutzung eines KiTa-Platz vom Einkommen abhängig gemacht.)Hier muss die Landesregierung deutlich nachbessern! Es geht um die Betreuung und Ausbildung unserer Kinder!Kinder!Quelle: Kinder in Kindertagesbetreuung - Statistisches Bundesamt; Landesrecht Sachsen-Anhalt - § 21 KiFöG | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Pädagogische Fachkräfte | § 21 - Pädagogische Fachkräfte | gültig ab: 01.01.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 52