Regione: Nordrhein-Westfalen
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Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Stadtverwaltung, Familiengericht, Justizminister
8 Palaikantis

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

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Peticiją pareiškėjas atsiėmė

  1. Pradėta 2014
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2014-05-29 23:22

Quelle:
www.childwelfare.gov/

BGB § __1684 Den Mindestumgang der Eltern einklagen. Möglicherweise ist eine Abschaffung und Reorganisierung der Jugendämter die einzige Lösung.
Durch die Masseninobhutnahmen werden die Jugendämter von der Bevölkerung nicht mehr als Helfer, sondern als Bedrohung für Familienglück und Zusammengehörigkeit der Familienmitglieder angesehen.
Die staatlichen Inobhutnahmen (stationäre Heimunterbringung ohne richterlichen Beschluß, nur auf Verdacht, vor häuslicher ambulanter Betreuung) hat dazu geführt, daß Deutschland derzeit mit einer Steigerung von 14% weltweit die höchste Quote an Inobhutnahmen hat
97% der Kinder werden stationär betreut, 3% nur noch ambulant zu Hause
Ballungszentren sind Großstädte wie Berlin, München und das Bundesland Nordrhein-Westfalen
Das Gericht entscheidet, wer zum Betreuer bestellt wird
Meist sind es Berufsbetreuer oder Vereine
Der BGH muss die Haftung von Berufsbetreuern gesetzlich regeln.
Ich bin Betreuungsassistentin gemäß Richtlinien nach § 87 b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen geeignet.
Mütter in sozialer Berufstätigkeit brauchen eine Erziehungsfähigkeit (Einstellungsvoraussetzung, pädagogische Eignung des Bewerbers)
(Gesetz A5703,A6024,A4263, New York. Der Bundesstaat NY hat schon vor Jahren auf ambulante Maßnahmen umgestellt und die Strafe für Falschbeschuldigungen von Familien deutlich erhöht.
Die Rückführungsquoten im Ausland sind deutlich höher als in Deutschland. Während in Deutschland ca. 10% der Kinder nach Jahren wieder zurück in die Herkunftsfamilien kommt, sind es in den USA ca. 70% der Kinder und sie kommen nach ca. einem Jahr zur Birth-Family zurück.
Novellierung des BGB § __1666 im März 2008. Das Jugendamt kann Kinder ohne Nachweis in Obhut nehmen. Beweislastumkehr: Eltern müssen nachweisen, daß sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen.


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