Milchwirtschaft - Keine weiteren Subventionen für Milchbauern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
69 Unterstützende 69 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

69 Unterstützende 69 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

22.05.2019, 04:24

Pet 3-18-10-7842-037157 Milchwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Milchbauern keine Subventionen erhalten.

Er führt aus, dass durch Subventionen verhindert werde, dass Milchbauern
entsprechend dem Bedarf produzieren. Es handele sich um eine einseitige und
ungerechte Verwendung von Geldern.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 69 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu
dem Anliegen abzugeben. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:

Seit Sommer 2016 lässt sich eine Mengenreduzierung bei der Milchproduktion
feststellen. Die Mengenreduzierung stellt eine Reaktion der Landwirte auf die
niedrigen Erzeugerpreise für Rohmilch dar. Dies hat zur Folge, dass sich die
Erzeugerpreise für Milch seit Oktober 2016 spürbar erholen.

Diese für den Milchmarkt positive Entwicklung wurde durch EU-Hilfsmaßnahmen zur
Rohmilchverringerung verstärkt. Hierbei wurde eine Prämie für die Verringerung der
Milchmenge gegenüber dem Vorjahr gezahlt. Die Bundesregierung hat darauf
hingewiesen, dass die hohe Inanspruchnahme dieser Maßnahme innerhalb
Deutschlands zeige, dass ein finanzieller Anreiz durchaus zu einer Reduzierung der
Milchmenge am Milchmarkt führt. Hiermit ist dem öffentlichen Interesse an einer
Stabilisierung der Situation der Milcherzeuger gedient. Die gesetzlichen Regelungen
zu dieser ersten EU-Hilfsmaßnahme wurden von der Europäischen Kommission
getroffen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1612.

Die zweite EU-Maßnahme wurde dazu genutzt, eine “Liquiditätshilfe mit
Angebotsdisziplin“ für die Landwirte zu ermöglichen. Die Landwirte haben die
Möglichkeit, einen entsprechenden Beihilfebetrag zu erhalten, sofern sie im Vergleich
zum gleichen Zeitraum des Vorjahres ihre Milchanlieferung beibehalten oder
reduziert haben. Die Maßnahme endete am 30. April 2017 und diente ebenfalls dem
öffentlichen Interesse an einer Stabilisierung des Milchmarktes.

Im Zeitraum Sommer 2016 bis Sommer 2017 ließ sich ein deutlicher Abstand zur
Liefermenge des Vorjahres feststellen. Die Erzeugerpreise für Milch haben sich seit
Oktober 2016 bis November 2017 von durchschnittlich 22,4 auf 40,2 Cent/Kilogramm
Milch spürbar erholt.

Durch die EU-Hilfsmaßnahmen haben an der Milchmengenverringerung EU-weit
mehr als 48.000 Milchbetriebe teilgenommen. Hierunter befanden sich 9.405
Milcherzeuger in Deutschland. Die Prämie wurde für die Verringerung der
Milchmenge gegenüber dem Vorjahr gezahlt. EU-weit sind auf diese Weise nach den
Ausführungen der Bundesregierung 833.551 Tonnen weniger Milch erzeugt worden.
Rund 111,6 Mio. Euro wurden ausgezahlt. Auf Deutschland entfallen 81,8 Mio. Euro.

Um den Milchmarkt angesichts der zunehmenden Preisausschläge nachhaltig zu
stabilisieren, sind jedoch auch strukturelle Änderungen erforderlich. Hierbei steht die
Milchwirtschaft in der Pflicht, das Rohmilchangebot an eine sich verschlechternde
Nachfrage schneller anzupassen. Erforderlich ist eine Modernisierung der
Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Die Bundesregierung
hat mitgeteilt, dass das BMEL den Dialog mit der Branche weiterführen wird.

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen, Subventionen zu verbieten, daher
nicht. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Der Antrag der Fraktion der AfD, die Petition dem Europäischen Parlament
zuzuleiten, soweit EU-Subventionen graduell abgeschmolzen werden sollen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion der FDP, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
soweit EU-Agrarsubventionen graduell abgeschmolzen werden sollen, wurde
ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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