11.03.2021, 16:48
Hallo,
Bedauerlicherweise (oder vielleicht auch glücklicherweise) wurde ich heute nach mehreren Anläufen bei verschiedenen Stellen eines Besseren belehrt. Die Verwendung von Großpackungen scheint zulässig zu sein und entsprechende Großpackungen werden von einigen Lieferanten bereits angeboten und genutzt.
Somit ist das Ziel meiner Petition hinfällig... Es ist aussagekräftig genug, dass das Arzneimittelrecht derart vertrackt und von Verboten übersät ist, dass nicht einmal pharmazeutisches Personal Kenntnis über derartige Aspekte hat.
Vielen vielen Dank dennoch für eure Unterstützung.
Liebe Grüße,
Christian Wessel