Münzwesen - Würdigung des verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Schmidt auf Briefmarke bzw. Zwei-Euro-Münze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
137 Unterstützende 137 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

137 Unterstützende 137 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:20

Pet 2-18-08-66-027404Münzwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen und der
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird angeregt, den verstorbenen Altbundeskanzler Helmut Schmidt auf
einer Briefmarke bzw. auf einer Zwei-Euro-Münze zu würdigen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, der verstorbene
Altbundeskanzler Helmut Schmidt sei ein herausragender Politiker unserer Zeit
gewesen, der Großes für die Bundesrepublik Deutschland und für das Gemeinwohl
geleistet habe. Daher rege er an, diese Verdienste für das deutsche Volk, für Frieden
und Freiheit auf einer Briefmarke bzw. einer Zwei-Euro-Münze zu würdigen. Den
Petitionsausschuss bitte er um entsprechende Unterstützung.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 138 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 26 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss unterstützt den Vorschlag des Petenten.
Der Ausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass für die Ausgabe von
Postwertzeichen gemäß § 43 Abs. 1 Postgesetz die Zuständigkeit des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gegeben ist. Für die Ausprägung von
deutschen Euro-Münzen und Sammlermünzen ist der Bund gemäß den §§ 1 und 2

Münzgesetz verantwortlich. Über die Gestaltung der nationalen Münzseite der
deutschen Zwei-Euro-(Umlauf-)Gedenkmünzen sowie über die Gestaltung der
deutschen Euro-Sammlermünzen bestimmt die Bundesregierung (§§ 4 und 5 des
Münzgesetzes). Dabei ist zu beachten, dass nach geltendem europäischem Recht
jeder Mitgliedstaat der Eurozone pro Jahr maximal zwei Zwei-Euro-Gedenkmünzen
ausgeben darf zum Gedenken an ein Ereignis von großer nationaler oder europäischer
Bedeutung.
Hinsichtlich des Verfahrens teilt das BMF in seiner Stellungnahme mit, die
Bundesregierung habe bereits entschieden, in den Jahren 2016, 2017, 2018 jeweils
eine Zwei-Euro-Gedenkmünze im Rahmen der "Bundesländerserie" herauszugeben.
Ob darüber hinaus eine weitere Zwei-Euro-Gedenkmünze ausgegeben werden soll,
werde zu gegebener Zeit abhängig vom zu erwartenden Münzumlauf und Prägebedarf
entschieden.
Des Weiteren würden die Themenvorschläge für die Sammlermünzen innerhalb der
Bundesregierung von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien gesammelt und
aufbereitet, die Vorschläge für Briefmarkenthemen vom BMF.
Zu dem Anliegen des Petenten führt das BMF aus, dass für die Ausgabejahre 2016
und 2017 keine wie vom Petenten vorgeschlagene Marke oder Münze vorgesehen sei.
Nach den internen Ausgabekriterien für Briefmarken sollten keine Todestage
gewürdigt werden, insoweit werde seit einiger Zeit bei der Herausgabe von
Briefmarken und Gedenkmünzen der Fokus auf den Geburtstag der betreffenden
Person gelegt. Zur Würdigung Helmut Schmidts lägen bereits mehrere Anregungen
für eine Briefmarken- und/oder Münzausgabe anlässlich seines 100. Geburtstages im
Jahr 2018 vor. Der Themenvorschlag des Petenten könne – sein Einverständnis
voraussetzend – gerne mit aufgenommen und bezüglich einer möglichen
Sammlermünzausgabe auch an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien weitergeleitet werden.
Das Fachministerium ergänzt, dass die für das Jahr 2018 vorliegenden
Themenvorschläge sowohl für Sammlermünzen als auch für Briefmarken im Herbst
dieses Jahres vom Programmbeirat erörtert würden. Dies sei ein unabhängiges
Expertengremium beim BMF, dem u. a. auch Bundestagsabgeordnete angehörten.
Der Programmbeirat gebe anschließend eine Empfehlung ab, zu welchen Themen
Sonderbriefmarken bzw. Sammlermünzen erscheinen sollen. Eine endgültige
Entscheidung über das Ausgabeprogramm werde nach der Programmbeiratssitzung
durch den Bundesminister der Finanzen bzw. durch die Bundesregierung getroffen.

Nach Kenntnis des Petitionsausschusses ist der Petent mit der Weiterleitung seiner
Eingabe an die Bundesregierung einverstanden. Aus diesem Grund und weil der
Petitionsausschuss das vorgetragene Anliegen für unterstützenswert hält, empfiehlt
der Ausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem BMF und der
Bundesbeauftragten für Kultur und Medien – als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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