Dialog
Bürgerrechte

Nachtflugverbot Flughafen Köln-Bonn, Verhinderung einer Nachtfluggenehmigung bis 2050

Petition richtet sich an
Petitionsausschuß Landtag NRW/ Deutscher Bundestag
2.324 Unterstützende

Sammlung beendet

2.324 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.11.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

26.05.2021, 21:34

Kurzlink nochmals gesetzt, da keine Funktion. Wort "Kerosinsteuerfreiheit" korrigiert


Neuer Petitionstext:

Forderung eines generellen Nachtflugverbots (Fracht- und Passagierverkehr) in der Kernnacht von 23:00 bis 5:00 am Flughafen Köln-Bonn und damit bundesweit vergleichbare Regelungen zu den Flughäfen Düsseldorf/ Frankfurt Main/ Berlin auf Grundlage von Artikel 3 Abs. (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und Abs. (3) "Niemand darf wegen … seiner Heimat und Herkunft... benachteiligt oder bevorzugt werden...". Die Menschen in Köln und im Umland (eines der Gebiete Europas mit der höchsten Bevölkerungsdichte) haben das gleiche Recht auf Nachtruhe wie Düsseldorfer, Frankfurter oder Berliner Bürger!

Eine unterschiedliche Regelung bzgl. der Nachtfluggenehmigungen führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen der in Konkurrenz stehenden Flughäfen. Durch die im Jahr 2010 von Herrn Wittke im Eilverfahren am Düsseldorfer Parlament vorbei erteilte Nachtfluggenehmigung bis 2030 konnte der Kölner Flughafen in den letzten 10 Jahren fast das gesamte Frachtfluggeschäft der Umgebung an sich ziehen und sich europaweit auf Platz 1 positionieren. Die von der Politik vielfach vorgeschobenen Arbeitsplätze in der Region wurden nur von anderen Flughäfen hierher verlagert und durch die Konzentration des Frachtfluggeschäfts in Summe verringert. Herr Merz forcierte als damaliger Aufsichtsratschef des Flughafens bereits 2018 eine Verlängerung der Nachtfluggenehmigung über 2030 hinaus! - bevor eine neue Marionette nachrückt, um bei der Wirtschaft zu punkten muss eine Verlängerung auch aus Umweltschutzspekten unbedingt verhindert werden!

Das Transportmittel Flugzeug ist eine ökologische Kastastrophe! (Kerosinsteuersubvention).(Kerosinsteuerfreiheit). Durch ein Ende der Nachfluggenehmigung könnte man dem Frachtflugverkehr die Expansionsgrundlage entziehen. Nur etwa 10% der über die "Frachtdrehscheibe" Köln geflogenen Güter verbleiben im Großraum Köln, der Rest wird umgeladen und weitergeflogen - 90% des Frachtvolumens müsste man also nicht nachts über den Köpfen einer Millionenstadt abwickeln. Hinzu kommen die gesundheitlichen Folgen durch freigesetzte Ultrafeinstäube extremen Flugverkehrs über einem Ballungsraum in geologisch schwierigem Gebiet (Köln hat allein durch die Lage in der Kölner Bucht eine 25 Prozent höhere Vorbelastung als z.B. das Ruhrgebiet). Somit ist der Köln-Bonner-Flughafen als zentrale Drehscheibe des europäischen Frachtflugverkehrs standortbedingt völlig ungeeignet... aber der Klüngel macht es hier möglich!

Ein reines Nachtflugverbot von Passagierflügen hätte in Köln keinen Effekt, da es vor allem die Frachtmaschinen sind, welche die Anwohner nachts quälen und die Umwelt belasten. Auch die Belastung durch Kampfjets bis in die späten Abendstunden nimmt aufgrund der Verlegung weiterer Tornado-Geschwader nach Nörvenich zu (erst aus Wilhelmshaven, jetzt geplant aus Büchel) - wir kommen also nie zur Ruhe!

Aktuell wurde eine Klage dreier Anwohner des neuen Berliner Flughafens BER bzgl. einer Erweiterung des dort bestehenden Nachtflugverbots vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugelassen! Diese Chance ist auch für Köln zu nutzen, da hier eine weitaus höhere Belastung durch mehr Frachtflugverkehr bei dichterer Besiedlung vorliegt. Gleiches Recht für Alle! GG Artikel 2 Abs. (2): "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

Analyse der Fakten:

Kann wirklich ein so großer wirtschaftlicher Nachteil für die Region entstehen (wie von der Flughafenlobby behauptet), wenn die Frachtflugzeuge anstatt vorwiegend um 03:00 Uhr nachts im Schnitt nur 2 Stunden später abfliegen? Rechtfertigt dies, die Gesundheit und die Entwicklung vieler Kinder zu schädigen, welche durch die lauten "Frachtbomber" mit bis zu 80 dB trotz geschlossener Fenster aus der Tiefschlafphase gerissen werden? (Bild 1)

Viele Betroffene erhalten keinen Cent Unterstützung für passive Lärmschutzmaßnahmen, weil sie nicht in einer vom Umweltministerium festgelegten, nächtlichen Lärmschutzzone wohnen. Eine weitere misslungene Lärmschutzmaßnahme ist, dass Flugzeuge auch über dicht bewohntem Gebiet mittels Flugleitsystemen (NeSS) die Abflugrouten genau einhalten sollen, was dort zu einer Konzentration des Fluglärms führt. (Bild 2)

Arglistig werden die Messwerte auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes zu einem durchschnittlichen Dauerschallpegel kumuliert, um große Lärmereignisse durch laute Nachtfrachter schönzurechnen (Bild 3)

Die beschriebenen Fakten machen deutlich, dass weder das 2007 novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm noch das 2009 vorgestellte, nationale Verkehrslärmschutzpaket II (NVP II) im Fall des Köln-Bonner-Flughafens eine Verbesserung der Situation herbeigeführt hat. Das darin erklärte Ziel, "… bis 2020 soll die Belastung durch Fluglärm im Vergleich zu 2008 um 20 Prozent abnehmen" wurde mit dem neuen Gesetz nicht ansatzweise erreicht. Tatsächlich hat die Belastung massiv zugenommen. Seit Beginn der Corona Pandemie und dem exponentiellen Wachstum der Versandhändler und Logistikunternehmen lässt sich dieser Trend immer schwerer umkehren!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 89


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern