Dialog
Bürgerrechte

Nachtflugverbot Flughafen Köln-Bonn, Verhinderung einer Nachtfluggenehmigung bis 2050

Petition richtet sich an
Petitionsausschuß Landtag NRW/ Deutscher Bundestag
2.324 Unterstützende

Sammlung beendet

2.324 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 30.11.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Forderung eines generellen Nachtflugverbots (Fracht- und Passagierverkehr) in der Kernnacht von 23:00 bis 5:00 am Flughafen Köln-Bonn und damit bundesweit vergleichbare Regelungen zu den Flughäfen Düsseldorf/ Frankfurt Main/ Berlin auf Grundlage von Artikel 3 Abs. (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und Abs. (3) "Niemand darf wegen ..seiner Heimat und Herkunft.. benachteiligt oder bevorzugt werden..". Die Menschen in Köln und im Umland (eines der Gebiete Europas mit der höchsten Bevölkerungsdichte) haben das gleiche Recht auf Nachtruhe wie Düsseldorfer, Frankfurter oder Berliner Bürger!

Eine unterschiedliche Regelung bzgl. der Nachtfluggenehmigungen führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen der in Konkurrenz stehenden Flughäfen. Durch die im Jahr 2010 von Herrn Wittke im Eilverfahren am Düsseldorfer Parlament vorbei erteilte Nachtfluggenehmigung bis 2030 konnte der Kölner Flughafen in den letzten 10 Jahren fast das gesamte Frachtfluggeschäft der Umgebung an sich ziehen und sich europaweit auf Platz 1 positionieren. Die von der Politik vielfach vorgeschobenen Arbeitsplätze in der Region wurden nur von anderen Flughäfen hierher verlagert und durch die Konzentration des Frachtfluggeschäfts in Summe verringert. Herr Merz forcierte als damaliger Aufsichtsratschef des Flughafens bereits 2018 eine Verlängerung der Nachtfluggenehmigung über 2030 hinaus! - bevor eine neue Marionette nachrückt, um bei der Wirtschaft zu punkten muss eine Verlängerung auch aus Umweltschutzspekten unbedingt verhindert werden!

Das Transportmittel Flugzeug ist eine subventionierte ökologische Kastastrophe! (Kerosinsteuerfreiheit). Durch ein Ende der Nachfluggenehmigung könnte man dem Frachtflugverkehr die Expansionsgrundlage entziehen. Nur etwa 10% der über die "Frachtdrehscheibe" Köln geflogenen Güter verbleiben im Großraum Köln, der Rest wird umgeladen und weitergeflogen - 90% des Frachtvolumens müsste man also nicht nachts über den Köpfen einer Millionenstadt abwickeln. Hinzu kommen die gesundheitlichen Folgen durch freigesetzte Ultrafeinstäube extremen Flugverkehrs über einem Ballungsraum in geologisch schwierigem Gebiet (Köln hat allein durch die Lage in der Kölner Bucht eine 25 Prozent höhere Vorbelastung als z.B. das Ruhrgebiet). Somit ist der Köln-Bonner-Flughafen als zentrale Drehscheibe des europäischen Frachtflugverkehrs standortbedingt völlig ungeeignet.. aber der Klüngel macht es hier möglich!

Ein reines Nachtflugverbot von Passagierflügen hätte in Köln keinen Effekt, da es vor allem die Frachtmaschinen sind, welche die Anwohner nachts quälen und die Umwelt belasten. Auch die Belastung durch Kampfjets bis in die späten Abendstunden nimmt aufgrund der Verlegung weiterer Tornado-Geschwader nach Nörvenich zu (erst aus Wilhelmshaven, jetzt geplant aus Büchel) - wir kommen also nie zur Ruhe!

Aktuell wurde eine Klage dreier Anwohner des Berliner Flughafens BER bzgl. einer Erweiterung des dort bestehenden Nachtflugverbots vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugelassen! Diese Chance ist auch für Köln zu nutzen, da hier eine weitaus höhere Belastung durch mehr Frachtflugverkehr bei dichterer Besiedlung vorliegt. Gleiches Recht für Alle! GG Artikel 2 Abs. (2): "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

Analyse der Fakten:

Kann wirklich ein so großer wirtschaftlicher Nachteil für die Region entstehen (wie von der Flughafenlobby behauptet), wenn die Frachtflugzeuge anstatt vorwiegend um 03:00 Uhr nachts im Schnitt nur 2 Stunden später abfliegen? Rechtfertigt dies, die Gesundheit und die Entwicklung vieler Kinder zu schädigen, welche durch die lauten "Frachtbomber" mit bis zu 80 dB trotz geschlossener Fenster aus der Tiefschlafphase gerissen werden? (Bild 1)

Viele Betroffene erhalten keinen Cent Unterstützung für passive Lärmschutzmaßnahmen, weil sie nicht in einer vom Umweltministerium festgelegten, nächtlichen Lärmschutzzone wohnen. Eine weitere misslungene Lärmschutzmaßnahme ist, dass Flugzeuge auch über dicht bewohntem Gebiet mittels Flugleitsystemen (NeSS) die Abflugrouten genau einhalten sollen, was dort zu einer Konzentration des Fluglärms führt. (Bild 2)

Arglistig werden die Messwerte auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes zu einem durchschnittlichen Dauerschallpegel kumuliert, um große Lärmereignisse durch laute Nachtfrachter schönzurechnen (Bild 3)

Die beschriebenen Fakten machen deutlich, dass weder das 2007 novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm noch das 2009 vorgestellte, nationale Verkehrslärmschutzpaket II (NVP II) im Fall des Köln-Bonner-Flughafens eine Verbesserung der Situation herbeigeführt hat. Das darin erklärte Ziel, "… bis 2020 soll die Belastung durch Fluglärm im Vergleich zu 2008 um 20 Prozent abnehmen" wurde mit dem neuen Gesetz nicht ansatzweise erreicht. Tatsächlich hat die Belastung massiv zugenommen. Seit Beginn der Corona Pandemie und dem exponentiellen Wachstum der Versandhändler und Logistikunternehmen lässt sich dieser Trend immer schwerer umkehren!

Begründung

Zusammenfassend wird mit dieser Petition die Rechtslage des aktiven Fluglärmschutzes nach § 29b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Form der Forderung eines generellen Nachtflugverbots in der Kernnacht von 23:00 bis 5:00 am Flughafen Köln-Bonn beanstandet, da sowohl das Land NRW als auch der Bund trotz zahlreicher passiver Maßnahmen des Fluglärmgesetzes (Verkehrslärmschutzpaket NVP II) wie dargestellt seit über 10 Jahren nicht in der Lage waren, den Lärmschutz für Anwohner rund um den Kölner Flughafen zu verbessern und damit das Grundgesetz Artikel 2 Abs. (2): "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" zu wahren.

Eine Forderung nach einheitlichen bzw. gleichwertigen Regelungen zu Flughäfen in anderen dicht besiedelten Gebieten (Düsseldorf/ Frankfurt Main/ Berlin) ist auf Grundlage des Artikels 3 Abs. (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und Abs. (3) "Niemand darf wegen ...seiner Heimat und Herkunft ...benachteiligt oder bevorzugt werden…" der Ungleichbehandlung der Menschen aus den verschiedenen Flughafenregionen geschuldet. Gleichzeitig wird die Konzentration des Fluglärms über dicht bewohntem Gebiet durch Flugleitsysteme beanstandet.

Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Fluglärmgesetz im Punkt "Festlegung der Flughafenbetriebszeiten" obliegt der Zuständigkeit der Länder, daher ist diese Petition auch an den NRW Landtag gerichtet. In einer zweijährigen Übergangsphase ab dem dort zu erzielenden Beschluss eines Nachtflugverbots soll das Flugaufkommen in der Kernnacht durch massive, dynamische Gebührensteigerungen (nicht nur obligatorische, wie zurzeit) auf Null reduziert werden.

Da der Bund als übergeordnete Direktionsmacht durch das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) in der Vergangenheit bereits davon Gebrauch gemacht hat, dem Land NRW ein nächtliches Flugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln-Bonn als aktive Schallschutzmaßnahme zu untersagen, vergleichbare Maßnahmen anderer Flughäfen (Nachtflugverbot Düsseldorf, 2007) bzw. anderer Bundesländer (Frankfurt, 2014) aber geduldet werden, wird gleichzeitig beim Bundestag eine Verletzung der Grundrechte betroffener Menschen gemäß GG Artikel 2 Abs. (2) und Artikel 3 Abs. (3), insbesondere durch die 2012 getroffene Entscheidung des damaligen Bundesverkehrsminister Ramsauer beanstandet. Die Begründung einer "einzelfallbezogenen Abwägung" wegen angeblicher wirtschaftlicher Nachteile des Standorts und der Zusammenhang mit Arbeitsplätzen ist ebenfalls nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, zumal die Arbeitsplätze der Logistikfirmen nur aus Frankfurt und Düsseldorf nach Köln verlagert wurden. Nur etwa 10% der über die "Frachtdrehscheibe" Köln geflogenen Güter verbleiben im Großraum Köln, weshalb der Einfluß eines Nachtflugverbots für die lokale Wirtschaft minimal wäre. Zu einer solchen Abwägung fehlt außerdem eine wirtschaftswissenschaftliche Studie, die belegt, dass eine Einschränkung der Flugzeiten um wenige Nachtstunden einen solchen wirtschaftlichen Schaden für die Region verursacht, der es rechtfertigt, die Entwicklung der Kinder und die Gesundheit vieler Menschen, mitsamt der Folgekosten im Gesundheitssystem über Jahrzehnte zu beeinträchtigen.

Falls das Thema nach Vorlage im Bundestag nicht konstruktiv voranschreitet, wird versucht, die Grundrechte der betroffenen Bürger nach Ausschöpfung des formalen Rechtswegs in Form einer Verfassungsbeschwerde vor dem BevG durchzusetzen. Da sich der Bund einer bundesweit einheitlichen Regelung zum Nachtflugverbot in Bezug auf die Novellierung des Fluglärmgesetzes und der dort geschaffenen Maßnahmen für den passiven Schallschutz verwehrt hat, sind hierzu spezielle Schallgutachten über Belastungssituationen von betroffenen Personen, die außerhalb der nächtlichen Lärmschutzzone des Köln-Bonner Flughafens wohnen (und damit keinen Anspruch auf passiven Schallschutz haben) von Belang, damit die Grundrechtsverletzung für das BevG in Betracht kommt. Bitte melden Sie sich unter der E-Mailadresse twu@gmx.net, falls sie auch in einer solchen Situation sind und für ein weiteres Gutachten zur Verfügung stehen würden.

Als letzte Möglichkeit ist eine Sammelklage vor dem EuGH für Menschenrechte vorgesehen. Hierbei wird zur Beschleunigung des Verfahrens die Möglichkeit erwogen, zusammen mit weiteren Betroffenen, welche außerhalb der nächtlichen Lärmschutzzone wohnen, die von den Städten Siegburg und Lohmar begleitete Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vom 28.05.2019, AZ: 1 BVR 2403/16 bei der Fortsetzung einer Klage vor dem EuGH zu unterstützen. Außerdem soll die Zusammenarbeit mit allen aktiven Fluglärmschutzvereinigungen im Kölner Raum zu diesem Anliegen gesucht werden, um sich einer finanziell und rechtlich sehr anspruchsvollen Aufgabe mit vereinten Kräften stellen zu können. Es muss endlich etwas passieren!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Quellen:

https://fluglaerm-koeln-bonn.de/

http://www.dfld.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thorsten Wulff aus Hürth
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Neuigkeiten

  • Der NRW Landtag teilte mir mit Verweis auf die Rechtslage und die vorausgegangen Urteile aus Klagen von Anwohnern zum Thema mit, dass er keine Möglichkeit sieht, weiter im Sinne der Petition tätig zu werden: "Ein generelles Nachtflugverbot kommt nicht in Betracht".
    Die Argumente aus der Petition zum Thema Fluglärmkonzentration durch Flugleitsysteme könnten außerdem nicht bestätigt werden (ohne weitere Begründung)
    Zu den Einwänden gegen das angewendete Messverfahren gemäß Fluglärmschutzgesetz nahm man wie folgt Stellung: "So wird beispielsweise bei der Berechnung der nächtlichen Lärmschutzzonen gemäß §2 Abs. 2 Ziff 2 Fluglärmschutzgesetz nicht nur der Dauerschallpegel (LAeq Nacht von 55 dB(A)), sondern auch der Maximalpegel (LAmax von 6 mal... weiter

  • Die Stadt Köln wurde als einer der Hauptanteilseigner des Flughafens in Form einer Bürgereingabe beteiligt, die das Thema auch im Kölner Stadtrat unabhängig von der gesetzlichen Verantwortung des Landes NRW und des Bundes zur Diskussion bringen sollte. Das Ergebnis und die Haltung der stimmberechtigten Vertreter der einzelen Parteien finden Sie im anhängenden, öffentlichen Protokoll.

Schlafstörungen.

Noch kein CONTRA Argument.

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