NEIN zum Entfernen des Taubenhauses Lampertshof in Saarbrücken !

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Uwe Conradt / Unternehmen: Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG

5.548 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 24.02.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

01.05.2026, 03:01

Liebe Unterstützende,
ein weiteres Mal brauchen die Stadttauben in Saarbrücken dringend Eure Hilfe !
Bitte schreibt den Verantwortlichen, dass Sie endlich handeln und ihrer Verantwortung bewußt werden.
Es ist allerhöchste Zeit, dass sich eine Lösung abzeichnet. Die derzeitige Situation und das Schweigen der Verwaltung ist unerträglich. Deshalb müssen wir unsere Stimme erheben. Es bleiben nur noch wenige Wochen Zeit.
Bitte schreibt die Verantwortlichen ( Email - Adressen sind zum Kopieren beigefügt ) mit nachfolgendem Musterbrief ( oder eigenes Schreiben ) an und gebt den Stadttauben Eure Stimmen:

oberbuergermeister@saarbruecken.de,
barbara.meyer@saarbruecken.de,
ratsangelegenheiten@saarbruecken.de,
thomas.emser@saarbruecken.de,
k.herr@lav.saarland.de,
d.emmert@umwelt.saarland.de,
staatssekretaer@umwelt.saarland.de,
carolin.lehberger@rvsbr.de,
p.fretter@landtag-saar.de,

Sehr geehrter Herr Conradt,
sehr geehrte Frau Meyer,
sehr geehrte Damen und Herren der Stadtratsfraktionen,
sehr geehrter Herr Emser,
sehr geehrte Frau Dr. Herr,
sehr geehrte Frau Dr. Emmert,
sehr geehrter Herr Thul,
sehr geehrte Frau Dr. Lehberger,
sehr geehrte Frau Fretter,

die derzeitige Situation am Taubenhaus Lampertshof in Saarbrücken besorgt mich sehr. Ich möchte Sie deshalb bitten, umgehend tätig zu werden und sich für den Erhalt des Taubenhauses vehement einzusetzen. Wer als staatlicher Amtsträger auf das Grundgesetz seinen Eid leistet, muss für das dem Sittengesetz entsprechende Tierrecht einstehen. Das ist Teil des Rechtsstaats. Daran sind Amtsträger zu messen, der Menschen und der Tiere wegen. Sie sind Treuhänder der Tiere: Obhutspflichten zur artgemäßen Haltung, zur Vermeidung von Leiden und zur Stellung des Tieres als Mitgeschöpf sollen das Tier schützen und erzeugen deshalb deren Recht.
Als Kommune haben Sie eine Garantenstellung für die Stadttaube als anerkanntes Haustier. Bitte lassen Sie deshalb kein Unrecht zu und handeln Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das wirtschaftliche Interesse der Q-Park-Gesellschaft rechtfertigt keine Tierquälerei !
Handeln Sie jetzt und seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewußt !


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