16.07.2026, 08:30
Liebe Unterstützende,
vom Verwaltungsgericht des Saarlandes wurde unserem Antrag auf Klage sowie Eilantrag im Rahmen des Verbandsklagerechts ( DTB Landesverband Saar ist verbandsklageberechtigt ! ) nicht stattgegeben. Er wurde abgelehnt.
Das zeigt wieder, welchen 00 - Stellenwert der Tierschutz in unserer Gesellschaft hat. Schlimmer geht nimmer. Den Tieren bleibt nichts erspart. Das müssen wir erst einmal verdauen.
Wir wissen weder, wer, wann noch wie die Tiere "umgesiedelt" werden sollen und ob wir dabei sein dürfen um die Maßnahme zu dokumentieren. Alles ist ungewiss. Auch steht noch kein Taubenhaus am angeblich neuen Standort Bormannspfad in SB. Die Tauben bei diesem Hitzechaos im Südwesten umzusiedeln und über Wochen ohne Freiflug festzusetzen, wäre derzeit schlichtweg Tierquälerei.
Um unsere Beteiligung an der Maßnahme zu sichern, benötigen wir weiterhin rechtsanwaltschaftliche Unterstützung. Wir geben nicht auf und wir brauchen Eure Hilfe, ... und zwar dringend:
https://stadttauben-saarbruecken.jimdofree.com/spenden/
Danke und herzliche sowie hoffnungsvolle Grüße aus dem Saarland
Andreas von den Stadttauben Saarbrücken