NEIN zum Tonabbau in Mönkehöfen (Ostercappeln) / am Wehrendorfer Berg (Bad Essen)

Petition richtet sich an
Kreistag

4.300 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

4.300 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 31.10.2024
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Neuigkeiten


18.01.2026, 14:35

Hallo liebe Unterstützer unserer Petition gegen den Tonabbau in Mönkehöfen (Ostercappeln),

heute möchten wir Euch ein Update zu unserem Kampf gegen den angedachten Tonabbau in Mönkehöfen (Ostercappeln) geben.

Am 15. Januar 2026 wurde das Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (RROP) veröffentlicht und ist damit jetzt rechtskräftig. Leider haben wir, die IGEL-WM, es trotz der zahlreichen guten Argumente nicht verhindern können, dass die aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche in Mönkehöfen als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung VR 30 Einzug ins RROP gehalten hat.

Trotzdem haben wir aber viel erreicht. Bei der Abstimmung über das RROP im Osnabrücker Kreistag am 30.06.2025 herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit, dass beim Thema Rohstoffgewinnung im RROP vor allem das Schutzgut Mensch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. So wurden auch durch die Kreistagsabgeordneten die unzureichenden Abstände zwischen Wohnbebauung und Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung bemängelt. Fraktionsübergreifend wurde der IGEL-WM dabei ausdrücklich für die gute Zuarbeit gedankt.

Der Landkreis Osnabrück hielt jedoch an seiner Auffassung fest und sah keine Notwendigkeit, die Bewohner des Landkreises im raumplanerischen Verfahren besser zu schützen, obwohl die Möglichkeit dazu bestanden hätte.

Um die Unzulänglichkeiten beim Thema Rohstoffgewinnung zu korrigieren, hat der Kreistag Osnabrück daher zeitgleich mit dem Beschluss des RROP am 30. Juni letzten Jahres einen weiteren Beschluss gefasst: Unverzüglich nach Inkrafttreten des RROP (also jetzt) muss der Landkreis Osnabrück das Thema Rohstoffgewinnung im Rahmen einer Teilfortschreibung des RROP überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Bodenabbauleitplanung beschlossen, die grundlegende Erkenntnisse über den Rohstoffbedarf im Landkreis Osnabrück liefern soll, denn entsprechende Daten liegen dem Landkreis derzeit überhaupt nicht vor. Die Ergebnisse dieser Teilfortschreibung sind jedoch ungewiss. Unklar ist auch, ob der Prozess der Teilfortschreibung noch rechtzeitig vor Erteilung einer Abbaugenehmigung für die Fläche VR 30 in Mönkehöfen abgeschlossen werden kann.

Einen weiteren Erfolg konnten wir für uns verbuchen: wir haben erreicht, dass der Landkreis Osnabrück die von uns mehrfach bemängelte, unzulässige Herabstufung eines Zieles der niedersächsischen Raumordnung rückgängig machen musste. Dies machte einen erneuten Kreistagsbeschluss nötig, der am 15.12.2025 erfolgt ist. Der Landkreis Osnabrück hatte zuvor versucht das Ziel "Der Abbau von Lagerstätten ist auf die Gebiete zu lenken, in denen Nutzungskonkurrenzen und Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt am geringsten sind." abzuschwächen und der Abwägung zugänglich zu machen. Das hat die übergeordnete, für die Genehmigung des RROP zuständige Behörde (ARL) jedoch nicht zugelassen. Dass der Landkreis Osnabrück das Ziel zusätzlich bei der Aufnahme der Fläche VR 30 ins RROP nicht beachtet hat, wurde vom ARL nicht bewertet. Aber immerhin: das Ziel ist nun rechtmäßig im RROP enthalten und muss bei nachgelagerten (Genehmigungs-) Verfahren berücksichtigt werden.

Durch die rechtskräftige Aufnahme der Fläche VR 30 ins RROP endet unser Widerstand gegen den durch die Wienerberger GmbH angedachten Tonabbau in Mönkehöfen nicht. Im Gegenteil. Für uns geht es weiterhin darum, im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten alles zu tun, um einen Tonabbau in Mönkehöfen zu verhindern. Unser Fokus liegt dabei nun auf dem bergrechtlichen Verfahren, durch das der Abbau ermöglicht werden könnte. Derzeit ist nach unserem Wissen jedoch noch kein entsprechender Antrag durch die Wienerberger GmbH beim zuständigen Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) eingereicht worden. Wir haben nach wie vor viele sehr gute Argumente gegen den Tonabbau und werden weiterkämpfen.

Wir halten Euch auf www.openpetition.de/!tonabbau im Bereich Neuigkeiten, sowie auf www.IGEL-WM.de weiterhin auf dem Laufenden.

Viele Grüße,
Melanie Büschking im Namen der IGEL-WM


18.01.2026, 14:17

Am 15. Januar 2026 wurde das Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (RROP) veröffentlicht und ist damit jetzt rechtskräftig. Leider haben wir, die IGEL-WM, es trotz der zahlreichen guten Argumente nicht verhindern können, dass die aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche in Mönkehöfen als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung VR 30 Einzug ins RROP gehalten hat.

Trotzdem haben wir aber viel erreicht. Bei der Abstimmung über das RROP im Osnabrücker Kreistag am 30.06.2025 herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit, dass beim Thema Rohstoffgewinnung im RROP vor allem das Schutzgut Mensch nicht ausreichend berücksichtigt wurde. So wurden auch durch die Kreistagsabgeordneten die unzureichenden Abstände zwischen Wohnbebauung und Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung bemängelt. Fraktionsübergreifend wurde der IGEL-WM dabei ausdrücklich für die gute Zuarbeit gedankt.

Der Landkreis Osnabrück hielt jedoch an seiner Auffassung fest und sah keine Notwendigkeit, die Bewohner des Landkreises im raumplanerischen Verfahren besser zu schützen, obwohl die Möglichkeit dazu bestanden hätte.

Um die Unzulänglichkeiten beim Thema Rohstoffgewinnung zu korrigieren, hat der Kreistag Osnabrück daher zeitgleich mit dem Beschluss des RROP am 30. Juni letzten Jahres einen weiteren Beschluss gefasst: Unverzüglich nach Inkrafttreten des RROP (also jetzt) muss der Landkreis Osnabrück das Thema Rohstoffgewinnung im Rahmen einer Teilfortschreibung des RROP überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Bodenabbauleitplanung beschlossen, die grundlegende Erkenntnisse über den Rohstoffbedarf im Landkreis Osnabrück liefern soll, denn entsprechende Daten liegen dem Landkreis derzeit überhaupt nicht vor. Die Ergebnisse dieser Teilfortschreibung sind jedoch ungewiss. Unklar ist auch, ob der Prozess der Teilfortschreibung noch rechtzeitig vor Erteilung einer Abbaugenehmigung für die Fläche VR 30 in Mönkehöfen abgeschlossen werden kann.

Einen weiteren Erfolg konnten wir für uns verbuchen: wir haben erreicht, dass der Landkreis Osnabrück die von uns mehrfach bemängelte, unzulässige Herabstufung eines Zieles der niedersächsischen Raumordnung rückgängig machen musste. Dies machte einen erneuten Kreistagsbeschluss nötig, der am 15.12.2025 erfolgt ist. Der Landkreis Osnabrück hatte zuvor versucht das Ziel "Der Abbau von Lagerstätten ist auf die Gebiete zu lenken, in denen Nutzungskonkurrenzen und Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt am geringsten sind." abzuschwächen und der Abwägung zugänglich zu machen. Das hat die übergeordnete, für die Genehmigung des RROP zuständige Behörde (ARL) jedoch nicht zugelassen. Dass der Landkreis Osnabrück das Ziel zusätzlich bei der Aufnahme der Fläche VR 30 ins RROP nicht beachtet hat, wurde vom ARL nicht bewertet. Aber immerhin: das Ziel ist nun rechtmäßig im RROP enthalten und muss bei nachgelagerten (Genehmigungs-) Verfahren berücksichtigt werden.

Durch die rechtskräftige Aufnahme der Fläche VR 30 ins RROP endet unser Widerstand gegen den durch die Wienerberger GmbH angedachten Tonabbau in Mönkehöfen nicht. Im Gegenteil. Für uns geht es weiterhin darum, im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten alles zu tun, um einen Tonabbau in Mönkehöfen zu verhindern. Unser Fokus liegt dabei nun auf dem bergrechtlichen Verfahren, durch das der Abbau ermöglicht werden könnte. Derzeit ist nach unserem Wissen jedoch noch kein entsprechender Antrag durch die Wienerberger GmbH beim zuständigen Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) eingereicht worden. Wir haben nach wie vor viele sehr gute Argumente gegen den Tonabbau und werden weiterkämpfen.


20.09.2025, 16:18

Print-Version des 14. Artikels mit Bezug zum geplanten Tonabbau, erschienen im überregionalen Teil der Neuen Osnabrücker Zeitung v. 20.09.2025.

Der Artikel entstand im Rahmen einer Reportage der NOZ über Landesstraßen als Unfallschwerpunkte. Die NOZ hatte aufgerufen sich zu melden, wenn man z.B. an einer Landesstraße wohnt, an der viele Unfälle passieren. Da es bei uns in Mönkehöfen bzw. auf dem Wehrendorfer Berg an der L 85 leider regelmäßig zu Unfällen kommt, haben wir uns bei der NOZ gemeldet. Im Artikel wird im letzten Abschnitt auch Bezug auf den geplanten Tonabbau genommen: in den uns aktuell bekannten Planungen der Wienerberger GmbH soll eine Behelfsausfahrt ausgerechnet in einer der ohnehin schon unfallträchtigen Kurven liegen. Dadurch dürfte sich die Situation noch deutlich verschlimmern. Hoffen wir, dass es nicht dazu kommen wird.






06.08.2025, 17:46

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Vom 28.-30.08.2025 wurden im Auftrag der Wienerberger GmbH auf der für den Tonabbau angedachten landwirtschaftlichen Fläche in Ostercappeln - Mönkehöfen Bohrungen zur Erkundung der Tonqualität und zur Errichtung von Grundwassermessstellen durchgeführt.

Wie schon dem am 05.08.2025 in der NOZ erschienenen Artikel (siehe Neuigkeit Nr. 59) zu entnehmen ist, sollten etliche Bohrungen an Orten erfolgen, die laut dem offiziellen NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) nicht im Vorfeld beim LBEG angezeigt wurden. Zwei der Bohrungen konnten durch das ausführende Bohrunternehmen nicht durchgeführt werden, da an den durch das Ingenieurbüro Linnemann angedachten Orten der notwendige Sicherheitsabstand des Bohrgerätes zu einem Privatgrundstück bzw. einem öffentlichen Weg nicht eingehalten werden konnte.

Wir (die IGEL-WM) haben dazu einen offenen Brief an die Wienerberger GmbH geschrieben, um klar zu stellen, dass wir die Errichtung und Auswertung von Grundwassermessstellen schon in der Planungsphase des angedachten Tonabbaugebietes für unverzichtbar halten. Wir erklären darin, dass unsere Anwesenheit in der letzten Woche am Feldrand nicht der Verhinderung der Errichtung der Messstellen diente sondern der Beobachtung, ob die Bohrungen auch tatsächlich dort durchgeführt werden, wo sie dem LBEG gemäß NIBIS-Kartenserver angezeigt wurden. Wie wir schon im Vorfeld erwartet hatten war das nicht der Fall.

Im Anhang ist der offene Brief der IGEL-WM an die Wienerberger GmbH zu finden.



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