Liebe Freunde des Knoblauchslands, heute, Donnerstag, 12. März 2026, um 20:15 Uhr, berichtet die Sendung "quer" im 3. Programm des Bayerischen Fernsehen zum Thema Flatterband im Brutgebiet - Wohnbau-Schutz vor Artenschutz? über das Bebauungsgebiet Wetzendorf . Inhalt: Im Knoblauchsland, dem renommierten Gemüseanbaugebiet um Nürnberg, scheint es seit Jahrhunderten eine friedliche Koexistenz zwischen Bodenbrütern und Landwirtschaft zu geben. Immerhin ist es das letzte große Kiebitz-Brutgebiet in Nordbayern. Doch nun sollen 23 Hektar einer Neubausiedlung weichen. Kiebitz und Co. sind zwar streng geschützt und ihre Anwesenheit würde Baumaßnahmen im Weg stehen, aber auf einmal stehen überall Flatterbänder im Gelände, um die Tiere zu vergrämen. Illegal, sagt der Bund Naturschutz. Doch auch die Stadt argumentiert mit Artenschutz. Nur so könne man die Tiere schonend vom Gebiet fernhalten und zum Umzug in ein anderes Brutgebiet motivieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unterstützer,
in den vergangenen Tagen haben sich die Ereignisse rund um den Bebauungsplan Wetzendorf überschlagen. Die Landwirte vor Ort wurden aufgefordert, auf den betroffenen Flächen Flatterbänder als Vergrämungsmaßnahme für Bodenbrüter anzubringen. Diese sollen verhindern, dass insbesondere der Kiebitz dort zu brüten beginnt.
Eine Nachfrage des Bund Naturschutz bei der unteren Naturschutzbehörde ergab, dass diese Maßnahmen der Vorbereitung archäologischer Grabungen dienen sollen. Dies widerspricht den Angaben aus den Bauvorbescheiden, in denen den Bauträgern mitgeteilt wurde, dass alle denkmalrelevanten Untersuchungen bereits abgeschlossen seien.
Auf erneute Nachfrage beim Bürgermeisteramt teilte der Leiter des Amtes mit, dass die Maßnahmen der Vorbereitung der Erschließungsarbeiten und Tiefbaumaßnahmen dienten und rechtmäßig seien. Nach Einschätzung der Stadt hat unsere eingereichte Normenkontrollklage keine aufschiebende Wirkung; eine Verzögerung des Projekts sei daher nicht zu vertreten.
Die Rechtsanwaltskanzlei, die unsere Interessen vertritt, hat die Stadt heute aufgefordert, die Vergrämungsmaßnahmen sofort zu stoppen, da sie spätestens ab dem 01.03.2026 – dem Beginn der Brutzeit – rechtswidrig sind und gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote verstoßen.
Die Antwort der Stadt lautet zusammengefasst:
• Die Vergrämungsmaßnahmen sind Auflagen aus dem Bebauungsplan Nr. 4641 A Wetzendorf und dienen der Vorbereitung archäologischer Arbeiten sowie nachfolgender Tiefbaumaßnahmen.
• Sie erfolgen unter Begleitung einer ökologischen Baubegleitung.
• Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG liege nicht vor, da bereits Vorabmaßnahmen zum Artenschutz durchgeführt worden seien.
• Die Maßnahmen seien notwendig, rechtmäßig und würden fortgeführt.
• Eine detaillierte artenschutzrechtliche Stellungnahme erfolge im Rahmen des Normenkontrollverfahrens.
Heute wurden zudem unter Aufsicht des Stadtplanungsamtes weitere Flatterbänder im Bereich des geplanten Wetzendorfer Parks angebracht.
Die Presse ist informiert. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Liebe Unterstützer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Klaus-Peter Murawski, Staatsminister a. D. und seit 2021 Vorsitzender des BUND Naturschutz Nürnberg, spricht in einem aktuellen Podcast mit dem bekannten Podcaster Bastian Köhler über die Zukunft des Knoblauchslands.
In klaren Worten erläutert er,
– warum eine Bebauung im Knoblauchsland – insbesondere am Wetzendorfer Landgraben – gravierende Folgen hätte,
– weshalb wertvolle Gemüseanbauflächen, Biotope und geschützte Lebensräume dauerhaft verloren gingen,
– und welche realistischen Alternativen es für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Nürnberg gibt – ohne weitere Grün- und Landwirtschaftsflächen zu zerstören.
Der Podcast verbindet Fachkenntnis, politische Erfahrung und konkrete Lösungsansätze. Es geht nicht um „Bauen oder Nicht-Bauen“, sondern um die Frage: Wo und wie bauen wir verantwortungsvoll?
Fast 3.000 Menschen haben bereits reingehört und sich informiert.
Liebe Unterstützer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Am 12. Januar 2026 hat die renommierte Kanzlei Baumann im Auftrag des BUND Naturschutz ein Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 4641 (Wetzendorf) beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingereicht.
Gegenstand des Verfahrens ist die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, der zur Überbauung wertvoller Grün- und Gemüseanbauflächen im Knoblauchsland führen soll. Neben hochwertigen landwirtschaftlichen Böden wären zahlreiche Biotope und Grünstrukturen betroffen, die zum Teil hochgeschützten Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen.
Trotz des anhängigen Normenkontrollverfahrens hat die Stadt Nürnberg nach unserer Kenntnis bereits positiven Bauvorbescheiden für die Baugesellschaften Schultheiss Wohnbau und SP Projekt zugestimmt. Damit droht die Schaffung vollendeter Tatsachen noch vor einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache.
Um irreversible Fakten zu verhindern, ist nun ein Normenkontrolleilverfahren erforderlich. Nur durch eine einstweilige Anordnung kann erreicht werden, dass bis zur Entscheidung des Gerichts keine endgültigen Baugenehmigungen erteilt werden.
Ein solches Eilverfahren verursacht erhebliche Kosten für anwaltliche Vertretung, fachliche Gutachten und Gerichtskosten. Anders als die Stadt Nürnberg verfügen wir nicht über öffentliche Haushaltsmittel – wir sind auf Spenden angewiesen.
Ihre Unterstützung entscheidet jetzt.
Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende,
– die landwirtschaftlichen Flächen des Knoblauchslands zu sichern,
– wertvolle Biotope und Artenvielfalt zu erhalten,
– und eine unabhängige gerichtliche Prüfung zu ermöglichen.
Jeder Beitrag zählt.
Spendenkonto:
BUND Naturschutz Nürnberg in Bayern e. V.
Kennwort: „Spende Rechtsbeistand Knoblauchsland“
IBAN: DE75 7605 0101 00010085 51
Stadtsparkasse Nürnberg
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass über die Zukunft des Knoblauchslands nicht vollendete Tatsachen, sondern rechtsstaatliche Verfahren entscheiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße
Ihr Initiative Knoblauchsland
Liebe Unterstützer der Initiative Knoblauchsland,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli 2024 wurden dem Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg im Rahmen einer mobilen Bürgerversammlung die Unterschriftenlisten zu der oben genannten Petition persönlich übergeben.
Mit Schreiben vom 12.02.2025 teilte uns das Stadtplanungsamt Nürnberg mit:
„Die Anzahl der Unterschriften der Initiative spiegelt sich nicht im Verfahren zum hier gegenständlichen Bebauungsplan wider; eine Unterschriftenliste war den Verfahrensunterlagen nicht beigefügt.“
Diese Mitteilung steht im Widerspruch zur dokumentierten Übergabe der Listen an den Oberbürgermeister. Es ist daher aufklärungsbedürftig, ob und in welcher Form die übergebenen Unterschriften ordnungsgemäß an die zuständige Stelle weitergeleitet und im Bauleitplanverfahren berücksichtigt wurden.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Petition heute beim Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages eingereicht und um Prüfung und Klärung des Sachverhalts gebeten. Das Schreiben finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,
hiermit reichen wir eine Petition gegen die Planung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4641 der Stadt Nürnberg im Stadtteil Wetzendorf ein und bitten um aufsichtsrechtliche Prüfung. Diesem Mail sind die Begründung für die Petition und die Sammlungslisten, auf denen rd. 5.300 Personen unterschrieben haben, beigefügt.
Die vorgesehenen Planungen im Knoblauchsland führen zur dauerhaften Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen in erheblichem Umfang. Das Knoblauchsland stellt als historisch gewachsene Kulturlandschaft und größtes zusammenhängendes Gemüseanbaugebiet Bayerns einen landesweit bedeutsamen Produktionsstandort für regionale Lebensmittel dar. Der Schutz dieser Flächen ist sowohl unter agrarstrukturellen als auch unter landesplanerischen Gesichtspunkten von besonderem öffentlichen Interesse.
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Hierzu zählen ausdrücklich auch Belange der Landwirtschaft, der Ernährungssicherung, des Bodenschutzes sowie die Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen. Angesichts der geplanten Überbauung von weiteren 55 Hektar hochwertiger Gemüseanbauflächen bestehen erhebliche Zweifel, ob dem Abwägungsgebot in hinreichender Weise Rechnung getragen wurde.
Zudem werfen Ablauf und Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung Fragen hinsichtlich der formellen Ordnungsmäßigkeit auf. Die zweite öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Amtsblatt vom 31.07.2024 bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 08.08. bis 09.09.2024 statt, mithin überwiegend während der Sommerferien. Unser Antrag auf Fristverlängerung wurde durch den Oberbürgermeister mit Schreiben vom 05.09.2024 abgelehnt. Es ist zu prüfen, ob unter diesen Umständen eine effektive und zumutbare Beteiligung der Öffentlichkeit tatsächlich gewährleistet war.
Im Rahmen der ersten Auslegung hatten wir umfangreiche Einwendungen vorgebracht, die nachweislich zu erheblichen Nachbesserungen durch die Verwaltung führten. Dies unterstreicht die materielle Relevanz unserer Stellungnahmen. Gleichwohl wurde der Bebauungsplan Ende 2024 vom Stadtrat beschlossen.
Bereits im Juli 2024 übergaben wir dem Oberbürgermeister im Rahmen einer mobilen Bürgerversammlung die Unterschriftenliste mit rd. 5.300 Unterschriften mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Mit Schreiben vom 12.02.2025 teilte uns das Stadtplanungsamt mit, dass diese Unterschriftenlisten dort nicht eingegangen seien. Auch insoweit bitten wir um Prüfung, ob die eingereichten Bürgeranliegen ordnungsgemäß behandelt wurden.
Wir regen an zu prüfen,
– ob der Bebauungsplan mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist,
– ob das Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB fehlerfrei angewendet wurde,
– ob die Öffentlichkeitsbeteiligung den gesetzlichen Anforderungen der §§ 3 und 4 BauGB entsprach,
– sowie ob durch die Erteilung von Bauvorbescheiden vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor eine abschließende rechtliche Klärung erfolgt ist.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich, die Angelegenheit zeitnah aufsichtsrechtlich zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um irreversible Eingriffe in diese bedeutende Kulturlandschaft bis zur Klärung auszusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unterstützer,
wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e. V. zum traditionellen Neujahrsempfang für alle Bürgerinnen und Bürger im Vereinsgebiet einlädt.
Wann: Freitag, 30. Januar 2026, um 19:00 Uhr
Wo: Gemeindesaal St. Ulrich, Kölner Straße 31, Nürnberg
Wir freuen uns sehr, Herrn Oberbürgermeister Marcus König begrüßen zu dürfen, der den Abend mit einem Grußwort eröffnen wird.
Im Anschluss wird Frau Dipl.-Ing. Simone Krainz, Architektin und Lehrbeauftragte an der TU Nürnberg, mit ihrem Vortrag zum Thema
„WIR MÜSSEN STÄDTE NEU DENKEN“
neue Impulse setzen. Die Inhalte werden anschließend in einem moderierten Panel gemeinsam mit zwei weiteren Teilnehmenden diskutiert.
Danach besteht Gelegenheit zum persönlichen Austausch und gegenseitigen Kennenlernen. Für Snacks und Getränke ist selbstverständlich gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und eine zahlreiche Teilnahme.
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Liebe Unterstützer, sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen Ihnen allen noch ein gesundes, glückliches und erfolgreiches 2025.
Gemeinsam mit dem Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e. V. laden wir Sie herzlich zum Neujahrsempfang ein.
Ort und Zeitpunkt: Freitag, den 24.01.2025 um 19:00 Uhr
im Gemeindezentrum St. Ulrich, Kölner Str. 31, 90425 Nürnberg
Als Key-Note-Speakerin konnten wir Frau Dipl.-Ing. (FH) Architektur Simone Krainz für einen Vortrag gewinnen. Frau Krainz hat sich im vergangenen Jahr mehrfach zum Thema “Wir müssen Städte neu denken" geäußert. Einen Presseartikel fügen wir bei.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch. Für Snacks und Getränke ist gesorgt.
Liebe Unterstützer,
sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die Einspruchsfrist für die zweite öffentliche Auslegung mitten in die Sommerferien gelegt wurde, hat man nun am 19.12.2024 im Stadtplanungsausschuss über die Satzung für das Baugebiet Wetzendorf-Parlerstraße und die Herauslösung des 2. Bebauungsgebietes Wetzendorf-Schleswiger Straße endgültig Beschluss gefasst. Ein schönes Weihnachtsgeschenk! Unsere umfangreichen Einwendungen zu Verkehr, Hochwasser, Arten- und Naturschutz etc. haben zwar einige Planänderungen bewirkt, aber leider die Pläne noch nicht kippen können.
Was bedeutet das für die Anwohner, wenn die Pläne durchgehen:
Verkehr:
Das Verkehrsaufkommen in der Schleswiger Straße, der Wachtelstraße, der Marktäckerstraße, der Wetzendorfer Straße und der Bielefelder Straße wird stark zunehmen. Das geht aus dem Verkehrsgutachten der Stadt hervor.
Stadtteilpark:
Der Bebauung werden landwirtschaftliche Nutzflächen, Biotope und natürliche Lebensräume geschützter Tier- und Pflanzenarten zum Opfer fallen. Stattdessen dürfen sich die Anwohner auf einen Park à la Marienberg oder Pegnitzauen freuen. Laut Bebauungsplan soll der künftige Wetzendorfer Park ….
…ein hohes Aufenthaltspotential mit großen intensiv und extensiv nutzbaren Freiflächen, Spielplätzen, offenen Wiesen- und Rasenflächen bekommen. Er soll generationenübergreifend, gender- und klimagerecht gestaltet werden und zur ausgedehnten Freizeitnutzung am Wochenende, in den Abendstunden und auch im Winter dienen. Das Einzugsgebiet des Parks umfasst rund 15.000 Menschen...
Spannend die Frage, wo alle diese Menschen parken wollen, wenn sie mit Sport-, Spiel- und Grillgerät “anreisen”. Lerchenstraße, Forchheimer Straße, Kieler Straße, Prälat-Nikol-Straße???
Weitere Informationen finden sie hier:
Weil wir das nicht wollen, werden wir um eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht herumkommen. Das wird teuer, weswegen wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen sind.
Bitte spenden Sie entweder auf das Konto des Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e. V.
IBAN: DE14 7605 0101 0014 7744 34 bei der Stadtsparkasse Nürnberg
oder das Konto des BUND Naturschutz
IBAN: DE75 7605 0101 0001 0085 51 - BIC: SSKNDE77xxx
jeweils unter Angabe des Verwendungszwecks „Spende Rechtsbeistand Knoblauchsland“
Wir bedanken uns bei Ihnen und wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches 2025.
gemeinsam mit dem Bund Naturschutz Nürnberg, der ÖDP, den Freien Wähler und dem Bürgerverein Thon-Wetzendorf-Schnepfenreuth e. V. rufen wir für
Sonntag, 29. September um 17.30 h
zu einer Familiendemonstration mit Laternen, Lichter und Lampions auf, zum Thema
Rettet das Knoblauchsland!
Keine Bebauung von Grünflächen in Thon, Wetzendorf, Buch und im gesamten Knoblauchsland!
Keine Flächenversiegelung in Überschwemmungsgebieten!
Es gibt unverändert viele Gründe gegen die Bebauung von Neu-Wetzendorf und Buch. Die neuen "Einwendungen" gegen den Bebauungsplan von Bund Naturschutz und Bürgerverein zeigen, dass die wertvollen Grünflächen zwischen Thon und Wetzendorf nicht bebaut werden dürfen! Weitere Informationen im aktuellen Zeitungsbericht: