06/04/2025, 06:18
Mit Schreiben vom 22. April 2025 teilte der Petitionsausschuss mit, dass ich nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung meiner Petition unaufgefordert eine Nachricht erhalten werde. Anfragen zum Sachstand hätten keinen beschleunigenden Einfluss auf das Verfahren.
Die Zeit seit Einreichung meiner Petition am 13. Juni 2024 habe ich u. a. dazu genutzt, eine detaillierte Begründung für eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der hier in Frage stehenden Angelegenheit zu erarbeiten. Eine solche Beschwerde habe ich am 26. Mai 2025 beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Den Petitionsausschuss habe ich über diesen Vorgang informiert.
Viele Grüße,
Helmut Scheimann