Region: Germany

Notarielle Testamente sind nicht sicher – eine Kontrolle zulassen!

Petition is addressed to:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

33 Signatures

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  1. Launched 2023
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  3. Submitted on 08 Dec 2023
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Petition addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Notarfachangestellte haben die Möglichkeit, mit geringem Aufwand und minimalem Risiko Testamente zu fälschen, ohne Kenntnis ihrer Arbeitgeber*innen. Bei einem begründeten Verdacht auf Urkundenfälschung ist es dennoch nicht gestattet, das von einem Nachlassgericht eröffnete notarielle Testament mit der beim Notariat verbliebenen Ablichtung zu vergleichen. 
Deshalb wird vom Gesetzgeber gefordert, § 18 Abs. 2 Bundesnotarordnung (BNotO) zu ergänzen: Nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers und nach der gerichtlichen Testamentseröffnung sollte den Nachkommen das Recht auf Einsicht in die Notariatsfassung des Testaments (bzw. in die Teile dieser Fassung, die ihnen bereits von der Gerichtsfassung vorliegen) eingeräumt werden – und zwar umgehend, ohne Schweigepflichtentbindung durch die Aufsichtsbehörde und ohne Angabe von Gründen. Dies müsste das Recht einschließen, gegen eine Gebühr eine Kopie der Notariatsfassung ausgehändigt zu bekommen.

Reason

Gemäß § 18 Abs. 2 BNotO können Notar*innen nach dem Tod einer Erblasserin bzw. eines Erblassers nur durch die Aufsichtsbehörde von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 20. Juli 2020 entschieden, dass die Aufsichtsbehörden zwar verpflichtet sind, die Notar*innen nach dem Tod einer Erblasserin / eines Erblassers von ihrer Schweigepflicht zu befreien, doch die Notar*innen können dann selbst entscheiden, ob überhaupt und auf welche Weise sie welche Auskunft zum Testament erteilen wollen. Die Konsequenzen: 

  • Notar*innen können nach Belieben Testamentsfälschungen (ihrer Angestellten) vertuschen.
  • Erblasser*innen und Nachkommen sind entrechtet. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass eine etwaige Testamentsfälschung aufgeklärt und korrigiert wird. Dies ist verfassungswidrig, denn es verstößt gegen Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.“
  • Die Sicherheit notarieller Testamente ist deutlich eingeschränkt, da potenzielle Täter*innen nicht mit einer Kontrolle durch die Nachkommen rechnen müssen.

Der Anlass für den vom BGH entschiedenen Rechtsstreit
Laut notariellem Testament hat unser Vater seine Kinder aus erster Ehe enterbt und diejenigen aus zweiter Ehe als Erben eingesetzt. Eine erdrückende Beweislast lässt jedoch auf eine Testamentsfälschung schließen, u. a. diese Punkte: 

  • Das mehrseitige Testament ist nicht – wie gesetzlich vorgeschrieben – mit Schnur und Prägesiegel gesichert. Deshalb könnten Seiten ausgetauscht worden sein.
  • Unser Vater hatte seiner Tochter aus erster Ehe eine Vorsorgevollmacht erteilt, die über den Tod hinaus gelten sollte. Doch die Tochter wurde um die für sie anzufertigende Vollmachtsurkunde betrogen (Urkundenunterdrückung nach § 274 Abs. 1 StGB, Strafe: bis 5 Jahre Haft). So wurde verhindert, dass sie als General- und Vorsorgebevollmächtigte beide Testamentsfassungen vergleichen konnte.

Wir beantragten bei der Aufsichtsbehörde, den zuständigen Notar von seiner Schweigepflicht zu befreien, zwecks Einsichtnahme in die Ablichtung des Testaments. Diese Fassung hätte korrekt sein müssen, denn unser Vater hätte diese auf Wunsch einsehen können, um bspw. noch Änderungen vorzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Am Ende des Klageverfahrens fällte der BGH das o. g. Urteil.
Sowohl das verwaltungsrechtliche als auch ein strafrechtliches Verfahren in dieser Angelegenheit sind im Beitrag „Am Beispiel einer Nachlassangelegenheit“ dokumentiert (siehe unten).
Weitere Aspekte
Nach Aussage einer Justizbeschäftigten eines Nachlassgerichts reichen Notariate häufig Testamente ein, bei denen Schnur und Prägesiegel fehlen. Teilweise seien die Seiten nicht einmal mit Ösen, sondern nur mit Heftklammern verbunden (d. h. getackert; siehe Doku, Rn. 129). In all diesen Fällen – vor allem wenn vertrauensvolle Beziehungen zwischen Notarfachangestellten und Angehörigen der Erblasser*innen bestanden – könnten Seiten ausgetauscht worden sein. Eventuell geschieht dies hunderte Male pro Jahr.
Selbst notarielle Testamente, die ordnungsgemäß mit Schnur und Prägesiegel gesichert sind, könnten manipuliert worden sein (siehe Doku, Rn. 156).
Notar*innen haften für Manipulationen ihrer Angestellten (siehe Doku, Rn. 121, 140). Sollten letztere ein Testament gefälscht haben, würde sich eine Notarin bzw. ein Notar nach einer Schweigepflichtentbindung durch eine wahrheitsgemäße Auskunft zur dort verbliebenen Ablichtung selbst belasten und hätte mit disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen (evtl. Lizenzverlust und Haftstrafe). Zudem würde sie/er die wirtschaftliche Existenz der Kanzlei gefährden und damit den Kanzleikolleg*innen und Angestellten schweren Schaden zufügen. Da jedoch Notar*innen gegenüber den Nachkommen von Erblasser*innen nicht auskunftspflichtig sind (siehe oben), können die Nachkommen im Falle einer Fälschung keine korrekten Angaben zur Testamentskopie erwarten (siehe Doku, Rn. 209–211).
Die Frist für die Anfechtung eines Testaments beträgt 30 Jahre (§ 2082 Abs. 3 BGB).
Weitere Informationen: https://www.testamente-pruefen.de 
 
Quellen und Nachweise:
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 20. Juli 2020 – NotZ(Brfg) 1/19
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2020-7&Seite=5&nr=109784&pos=150&anz=349
Bundesnotarordnung (BNotO)
https://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
Grundgesetz (GG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Scheimann, H. (2023). Am Beispiel einer Nachlassangelegenheit.
https://www.testamente-pruefen.de/Scheimann2023.pdf
Strafgesetzbuch (StGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Thank you so much for your support, Helmut Scheimann, Münster
Ask the initiator

Petition details

Petition started: 06/08/2023
Collection ends: 06/07/2024
Region: Germany
Topic: Civil rights

News

  • Liebe Unterstützende,
     
    meinen am 2. Juli 2026 veröffentlichten Beitrag „Gefälschte notarielle Testamente nicht korrigierbar: Fakten und Fragen“ habe ich am 18. Juli zurückgezogen. Ich hatte den Hinweis erhalten, dass es sich bei meinem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof nicht um ein Zivil-, sondern um ein Verwaltungsverfahren gehandelt habe. Somit sei eine Rechtsvertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt nicht zwingend erforderlich gewesen. Nachfolgende Recherchen ergaben jedoch, dass dies nicht zutrifft. In diesem wesentlichen Punkt musste mein Beitrag nicht korrigiert werden. Die entsprechende Angabe wurde lediglich anders begründet. Zudem wurden einige Punkt ergänzt und der Beitrag neu veröffentlicht. Der Beitrag ist abrufbar unter:
     
    https://www.testamente-pruefen.de/Scheimann2026.pdf
     
    Viele Grüße,
    Helmut Scheimann

  • Liebe Unterstützende,
     
    bis heute habe ich keinerlei inhaltliche Rückmeldung zu meiner am 13. Juni 2024 beim Deutschen Bundestat eingereichten Petition erhalten, geschweige denn ein Prüfungsergebnis des Petitionsausschusses. Aus Anlass des zweijährigen Jahrestages wandte ich mich mit Schreiben vom 13. Juni 2026 an den genannten Ausschuss. In diesem Schreiben skizzierte ich die wesentlichen Aspekte und stellte dazu Fragen. Dieses Schreiben habe ich für den neuen Beitrag „Gefälschte notarielle Testamente nicht korrigierbar: Fakten und Fragen“ redaktionell bearbeitet, um die Argumentation der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Beitrag ist abrufbar unter:
     
    https://www.testamente-pruefen.de/Scheimann2026.pdf
     
    Viele Grüße,
    Helmut Scheimann

  • Unlängst habe ich den Beitrag „Am Beispiel einer Nachlassangelegenheit, Teil 2“ auf meiner Website veröffentlicht (siehe www.testamente-pruefen.de/Scheimann2025-2.pdf). Dieser basiert auf einem Schreiben vom 11. August 2025, das ich an das Bundesverfassungsgericht geschickt hatte. Nähere Angaben finden sich zu Beginn des Beitrags und auf meiner Website in den News vom 26. September 2025 (www.testamente-pruefen.de/tp-news.htm).

    Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich bislang weiterhin keinerlei Rückmeldung zu inhaltlichen Aspekten meiner Petition erhalten.

    Viele Grüße,
    Helmut Scheimann

Not yet a PRO argument.

Der Testierende erhält vom Notariat eine Abschrift seines Testsments. Sollte eine Angestellte absichtlich ein Testament manipulieren, wird das durch einen simplen Ableich "Fassung beim Erblasser" und "Hinterlegte Fassung" auffallen. Das einzige denkbare Szenario, in dem so ein Betrug "durchgehen würde", wäre, wenn die Kopie beim Erblasser "verschwunden wäre". Darauf wird sich aber eine Mitarbeiterin beim Notar nicht verlassen können. Matthias Sing Rechtsanwalt

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