13.02.2026, 08:48
An die
Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge,
Betreff: Fachliche Begründung für erneute Naturschutzuntersuchungen am Deichverteidigungsweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das geplante neue Planfeststellungsverfahren für den Deichverteidigungsweg und die damit verbundene Beauftragung neuer Naturschutzuntersuchungen bitten wir um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Abgrenzung zum Bestandsschutz: Im Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2021 wurde unter Punkt B III 5.9.3 festgestellt, dass der Deich als bauliche Anlage keinen naturschutzfachlichen Wert besitzt. Welche konkreten neuen ökologischen Erkenntnisse (z. B. Nachweise geschützter Arten, Veränderung der Habitatsituation) liegen der Stadt seit der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.08.2019 vor, die eine erneute, kostspielige Untersuchung rechtfertigen?
2. Verhältnismäßigkeit: Die Kosten für die neuen Gutachten werden auf ca. 60.000 € geschätzt. Inwiefern ist diese Ausgabe mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar, wenn die grundsätzliche Eignung des Weges zur öffentlichen Nutzung bereits in den Nebenbestimmungen des bestehenden Beschlusses (A II 1.4 und A II 1.21) ausdrücklich vorgesehen ist?
3. Prüfumfang: Beziehen sich die neuen Untersuchungen auf den baulichen Körper des Deichs (der bereits als wertlos eingestuft wurde) oder auf die durch die Nutzung entstehenden Immissionen? Falls letzteres zutrifft: Warum werden hierfür naturschutzrechtliche Gutachten statt ordnungsrechtlicher Maßnahmen (z. B. Konzepte zur Müllvermeidung oder Lärmschutzsatzungen) herangezogen?
4. Rechtliche Notwendigkeit: Liegt der Stadt eine schriftliche Aufforderung der Genehmigungsbehörde vor, die ein neues Vollverfahren samt Gutachten zwingend vorschreibt, oder handelt es sich hierbei um eine freiwillige Entscheidung der Stadt Neustadt zur Absicherung gegen Anliegerbeschwerden?
Begründung:
Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass Steuergelder zielgerichtet eingesetzt werden. Wenn bereits im Erstverfahren festgestellt wurde, dass der Deich aus dem FFH-Gebiet herausgenommen werden kann, ist die Einleitung eines neuen, langwierigen Verfahrens ohne Benennung neuer Tatsachen für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar. Die Befürchtungen von Anliegern bezüglich Lärm und Verschmutzung sind ordnungspolitische Fragen und dürfen nicht unter dem Deckmantel des Naturschutzes zu einer faktischen Privatisierung öffentlicher Wege führen.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Öffnung des gesperrten Deichverteidigungsweges in Neustadt a. Rbge.