26.03.2026, 12:12
Fachliche Begründung für erneute Naturschutzuntersuchungen am Deichverteidigungsweg,
Stellungnahme der Stadt Neustadt a.Rbge.vom 23.03.2026.
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, muss die Sperrung des Weges während des Zeitraums, in dem die Untersuchungen laufen, aufrechterhalten bleiben, damit Störwirkungen auf das Gebiet durch Menschen möglichst ausgeschlossen werden. Die naturschutzfachliche Einschätzung während des Genehmigungsverfahrens basierte auf einem geschlossenen Weg. Eine mögliche Freigabe muss daher umfangreich auf seine FFH-Verträglichkeit geprüft werden.
Zunächst einmal erscheint es sachgerecht sich an die derzeit geltenden Bestimmungen zu halten und
diese werden durch den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorgegeben. Demnach ist auch die Nebenbestimmung 1.21 einzuhalten, wonach der Weg nicht für die öffentliche Nutzung freigegeben werden darf.
Wie der Beschlussvorlage Nr. 2025/188 zu entnehmen ist, haben sich Privatpersonen, Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange eventueil nur deshalb nicht im Planfeststellungsverfahren geäußert, weil sie aufgrund der vorgelegten Planungsunterlagen auf die Sperrung des Deichverteidigungsweges vertrauten. lnsofern muss den zuvor Genannten im Rahmen eines neuen öffentlichen Verfahrens erst die Möglichkeit gegeben werden sich zu äußern. Auf der Basis aller Unterlagen und eventueller Hinweise/ Einwendungen im Planfeststellungsverfahren wird dann die Planfeststellungsbehörde abwägen und im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses eine Entscheidung treffen. Dies ist nochmals in einem gemeinsamen Termin im März 2026 mit Fachplanern, NLWKN und Unterer Naturschutzbehörde bestätigt worden.
Fazit aus Sicht der Bürgerinitiative:
- Es gibt kein nachgewiesenes Problem – aber eine jahrelange Sperrung.
- Die Sperrung ist formal begründet, aber in der Wirkung unverhältnismäßig.