Bürgerrechte

Paragraph § 177 StGB - Ja, ich will - und nur dann!

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
192 Unterstützende 188 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

192 Unterstützende 188 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 17.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.06.2020, 18:39

Ich habe ein fehlendes Wort ergänzt : "Monate".


Neuer Petitionstext: Der Paragraph § 177 StGB setzt das Strafmaß bei einer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen fest:
„(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
…gegen den erkennbaren Willen…?
Das bedeutet, dass die TäterInnen erkennen müssen, was der Wille des Opfers ist oder sein könnte, nach dem Prinzip „NEIN heißt NEIN“.
Es gibt Menschen, die aus ihrer Unsicherheit, aus ihrer Schüchternheit sich nicht trauen, einen Willen zu äußern und zu zeigen.
Sie verhalten sich passiv, wenn es zu einem Übergriff kommt und liefern sich während der Tat den TäterInnen aus.
Da sie aber während der Tat nicht erkennbar ihren Willen zu einem Nein gezeigt haben, so dass ein objektiver Dritter wie ein Richter das auch erkennen kann, kann ein Prozess ohne Strafe enden. Für schüchterne, unsichere oder passive Menschen entfaltet das Gesetz so keinen Schutz.
2019 wurden über 9000 Menschen vergewaltigt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.
70.000 Fälle von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden verübt, Betroffene sind zum größten Teil Frauen.
Eine Vergewaltigung kann schwere psychische und physische Folgeschäden haben. Eine Vergewaltigung ist ein traumatisches Erlebnis. Die Folgen und Leiden nach einer Vergewaltigung können ein Leben lang anhalten.
Unsichere, ängstliche, kindliche, naive, schüchterne, junge, alkoholisierte, betäubte und schwache Menschen, können eben oft nicht einen erkennbaren Willen äußern.
So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es TäterInnen.
So wie das Gesetz gemacht ist, schützt es nicht Betroffene, hauptsächlich Frauen.
Diese Petition möchte das ändern.
**Ich setze mich dafür ein, dass der Wortlaut des Gesetzes so geändert wird, dass es das Prinzip „JA heißt JA“ umsetzt:**
**(1) Wer ohne erkennbare Zustimmung einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten vornimmt, wird mit einer Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (25 in Deutschland)


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