Alueella: Baijeri
Terveys

Petition Für Eine 2 Km Schutzzone Um Schulen Und Kindergärten

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bayerischer Landtag
237 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

237 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

12.10.2018 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.07.2013 klo 10.57

Problem mit Umlauten im Petitionstext behoben.
Neuer Titel: Petition FÜr Für Eine 2 Km Schutzzone Um Schulen Und KindergÄrten Kindergärten


10.07.2013 klo 10.51

Die Begründung wurde zur Klarstellung überarbeitet
Neuer Titel: PETITION FÜR EINE Petition FÜr Eine 2 KM SCHUTZZONE UM SCHULEN UND KINDERGÄRTEN Km Schutzzone Um Schulen Und KindergÄrten Neue Begründung: Ca. 1000 Unterstützer aus dem Raum Wasserburg am Inn haben vor dem Start der Onlinepetiton bereits unterschrieben. auf Unterschriftslisten unterzeichnet. Die aktuellen Neuigkeiten zum Technosan-Skandal zeigen wie wichtig eine Reglementierung für ganz Bayern ist.

1. Gesundheitsschutz für Kinder und Heranwachsende
Die Latenzzeit für auf Asbest zurückzuführende Krebserkrankungen wird in der Medizin mit 30 bis 40 Jahren angegeben. Eine solche Erkrankung würde heutige Kinder demnach in der Mitte ihres Lebens treffen. Schon der gesunde Menschenverstand gebietet, dass der Gesundheitsschutz für Kinder höchstrangig eingestuft wird.
2. Fehlende Abstandslisten für Deponien
Es gibt momentan keine schriftlich fixierte Regelung über einen Mindestabstand von Deponien zu sensiblen Institutionen. Während z.B. für Windkrafträder eine pauschale Abstandsregelung von 800m zur nächsten Ansiedlungen gilt, ist die Errichtung von Deponien mit krebserregendem Abfall diesbezüglich immer noch nicht geregelt.
3. Schule ist Pflicht
Bekanntermaßen gilt in unserem Land die Schulpflicht, die Wahl der Schule steht den Eltern und ihren Kindern daher nicht frei. Wäre es möglich Deponien mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Schulnähe zu errichten, hätten Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit sich einer langjährigen und nachhaltigen Gesundheitsgefährdung zu entziehen.
4. Belegter fahrlässiger Umgang mit Abfällen
Die geforderte Schutzzone von 2 Kilometer um Schulen und Kindergärten berücksichtigt auch zurückliegende und jüngste Erfahrungen auf Deponien. Fahrlässiger Umgang mit Asbest auf der Deponie Bruck in der Gemeinde Emmerting, sowie der über viele Jahre hinweg andauernde und erst neulich publik gewordene Umweltskandal, herbeigeführt durch die Fa. Technosan, haben das Vertrauen der Bevölkerung erschüttert und bereiten Eltern und Kindern große Sorgen.
Folgerichtig muss im Sinne des besonderen Schutzes der Gesundheit von Kindern gehandelt werden, und dies v.a. an Orten, wo sie täglich und in großer Zahl zusammenkommen. Eine 2 Kilometer Schutzzone um Kindergärten und Schulen würde dies gewährleisten. Daher bitten wir Sie, sich um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kümmern und geeignete Maßnahmen zu treffen, um dies zu ermöglichen.


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