14/06/2025 à 05:09
Nachfolgend gehen wir noch auf wichtige Fragen um Bürgerbegehren ein:
Könnt ihr euch keine 40€ leisten?
Unsere am Donnerstag vorgestellte und auf Zahlen der Gemeinde basierende Wirtschaftlichkeitsrechnung zeigt nachvollziehbar, dass mit der neuen Kameraüberwachung am Badesee mit keinem Defizit zu rechnen ist und folglich die beschlossenen Gebühren für Einwohner und Auswärtige von 7 bis 23 Uhr unnötig sind. Selbst unsere abgeschätzten 10.000€ pro Jahr für den neuen Kassenautomat haben sich nachträglich als korrekt herausgestellt. Kein Gemeinderat hat am Donnerstag der Richtigkeit dieser Wirtschaftlichkeitsrechnung widersprochen und auch bis zum heutigen Tag hat der Gemeinderat kein zukünftig erwartbares Defizit rechnerisch belegt. Wer trotz zu erwartenden Überschusseinnahmen am Badesee sich finanziell beteiligen möchte, kann dies auch heute bereits per Spende an die Gemeinde. Das neue Parkraumüberwachungskonzept hätte grundsätzlich auch ohne Gebührenanpassung eine Saison getestet werden können, sodass auf realen Daten und nicht ins Blaue hinein über die Gebührenordnung hätte diskutiert werden können. Im Gegensatz zur Meinung einiger Gemeinderäte wissen wir, dass manche Personen in der Gemeinde wirklich jeden Cent umdrehen müssen. Die Erfahrung rund um andere, stetig steigende Gebühren (KiTa etc.) in der Gemeinde und die Ankündigungen der Gemeinderäte rund um Infrastruktur, Tier- und Naturschutz lassen auch vermuten, dass dieser Betrag weiter steigen wird. Wir sind an einer langfristig für die Einwohner akzeptablen Lösung interessiert. Dabei sollten aus unserer Sicht auch nicht verschiedene Interessen in der Gemeinde gegeneinander ausgespielt werden. Die Gemeinde sollte für alle in der Breite relevanten Interessensgruppen da sein. Was uns Petitions- und Bürgerbegehren-initiatoren selbst betrifft: Für die lange Zeit, die wir bislang in die Petition hineingesteckt haben, könnten wir uns gemessen an unserem üblichen Stundenlohn für den Rest unseres Lebens eine Saisonkarte kaufen. Es geht hier aber nicht um uns, sondern um alle Gemeindeinwohner und deren Freunde, die am See gerne eine schöne Zeit verbringen wollen. Für euch setzen wir uns ein.
Ist euer Anliegen rechtlich zulässig??
Weder dem Bürgermeister noch den Gemeinderäten ist ein richterlicher Beschluss zum Parken bekannt, der unserem Anliegen entgegensteht. Unsere Forderung ist gelebte Praxis in einigen umliegenden Badeseen und war es bis zu diesem Jahr auch an unserem See. Gut zu wissen: Anwohnerparken in Karlsruhe kostet nur 25% des marktüblichen Parkpreises.
Sonstiges:
Nachweise zu allen von uns getroffenen Aussagen erbringen wir gerne auf Anfrage.
Grundsätzlich beteiligen wir uns nicht an Diskussionen in Social Media.
Im Gegensatz zur Aussage mancher Gemeinderäte, es hätten sich einige Personen durch ihre Beiträge gegen unser Anliegen positioniert, können wir keine Abnahme der Unterstützungszahlen in der Petition feststellen. Daher überlassen wir euch die Möglichkeit des Bürgerbegehrens.
Wenn der Gemeinderat den Autoverkehr nachhaltig reduzieren möchte, dann ist ein Konzept fragwürdig, bei dem die Besucher einmal an den See fahren um das Equipment innerhalb der 15 Freiminuten abzuladen und ein weiteres Mal an den See fahren um es wieder abzuholen. Dies führt in vielen Fällen zu einer doppelten Verkehrsbelastung.
Auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht haben wir Zweifel am Beschluss. § 34 (Einberufung der Sitzungen, Teilnahmepflicht) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg schreibt vor, dass „die Verhandlungsgegenstände in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag mitgeteilt werden. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“ Im Fall des besagten Beschlusses wurde jedoch am Tag vor der Sitzung der Tagesordnungspunkt 6 zu Tagesordnungspunkt 6a abgewandelt mit wesentlichen inhaltlichen Änderungen rund um die Parkraumnutzungsregelung. Die Beauftragung des Parkraumüberwachungsunternehmens Wemolo in nicht-öffentlicher Sitzung und lange Verschlusshaltung der Kosten rund um den Kassenautomaten widerspricht aus unserer Sicht außerdem der grundsätzlichen Auskunfts- und Transparenzpflicht der Gemeinde.