14/06/2025, 05:17
Liebe Petitionsunterstützer,
dank eurer Teilnahme an der Petition konnten wir an den Gemeinderat appellieren, die beschlossene Parkregelung anzupassen. Trotz mehrfacher, nachfolgend beschriebener Kompromissangebote unsererseits möchte der Gemeinderat aktuell jedoch keine konkrete Anpassung vornehmen und ist dazu bei einer Petition auch nicht verpflichtet. Aufgrund eures großen Zuspruchs bieten wir euch hiermit die Möglichkeit für ein Bürgerbegehren als legitimes demokratisches Verfahren, durch das wir Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten über die Parkregelung selbst entscheiden im Rahmen eines folgenden Bürgerentscheids. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist wie ein Gemeinderatsbeschluss rechtlich bindend und mindestens 3 Jahre gültig. Hierfür ist eine neue handschriftliche Unterschrift von euch (die Petitions-Unterschrift reicht nicht) bis zum 25. Juni 2025 erforderlich. Bitte druckt hierfür das beigefügte Schreiben aus, füllt dieses leserlich mit Unterschrift aus und werft es in den Briefkasten in der Kaiserstraße 16 (Familie Duwe).
Falls ihr keinen Drucker habt, könnt ihr auch an den folgenden Adressen ein Formular vor Ort unterschreiben:
Ringstraße 26a (Familie Plegniere)
Robert-Koch-Straße 2 (Familie Joss)
Unterschrifts- und abstimmungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Einwohner unserer Gemeinde.
Bitte sammelt auch die Unterschriften aus eurem Familien- und Freundeskreis ein aufgrund der Kurzfristigkeit. Am besten druckt jeder von euch das Bürgerbegehren zweimal aus und wirft es den Nachbarn links und rechts bzw. oben und unten in den Briefkasten. Nur so erreichen wir alle Einwohner in der kurzen verbliebenen Zeit.
Die im Bürgerentscheid abzustimmende Frage lautet:
Befürworten Sie die Ablehnung der Beschlüsse des Gemeinderats Linkenheim-Hochstetten in der Sitzung vom 27.03.2025 zu TOP „Neufassung der Nutzungsregelungen und Parkentgelte für die Nutzung des Parkplatzes“ und die Abhaltung einer Bürgerbeteiligung zur Erarbeitung einer neuen Gesamtregelung zum Parken?
Die Antwortmöglichkeiten lauten Ja oder Nein.
Mit dem Bürgerentscheid sind auch Kosten verbunden. Zur Höhe dieser Kosten konnte uns der Bürgermeister keine Abschätzung geben, da laut eigener Aussage „niemand weiß, welche Ergebnisse die Bürgerbeteiligung am Ende mit sich bringt.“ Daher schätzen wir die tatsächlichen Kosten für unsere favorisierte Lösung wie folgt ab, die die Anpassung der Nutzungsregelung gemäß den in der Petition beschriebenen Punkten unter Einsatz des neuen Kassenautomaten vorsieht:
Sachkosten: in Summe 1.350€
Neue Parametrisierung des Parkabrechnungssystems auf neue Gebührenzeit: 300€
(Berechnung: 10 Minuten von einer IT-Fachkraft mit einem Monatsgehalt von 5.000€ bei 40 Wochenstunden ergibt ca. 5 €; großzügige Aufrundung auf 300€ aufgrund Gemeinkosten- und Renditeaufschlag des Unternehmens)
Anpassung der Beschilderung: 1.050€
(Berechnung: 3 neue Schilder à 350€)
Dieser Betrag ist höher als die uns in einem persönlichen Gespräch mit der Gemeindeverwaltung genannte Grobschätzung.
Verwaltungskosten: in Summe 11.780€
Überprüfung der Unterschriften-Gültigkeit: 180€
(Berechnung: 800 Unterschriften à 30 Sekunden von einem Gemeindesachbearbeiter mit einem Monatsgehalt von 4.500 € bei 39 Wochenstunden)
Planung, Durchführung und Auswertung des Bürgerentscheids: 11.600€
(Berechnung in Anlehnung an die doppelte Wahlkostenerstattung des Bundes 2023: 1,16€ pro wahlberechtigte Person bei 10.000 Wahlberechtigten)
Dieser Betrag deckt sich mit der Einschätzung des Bürgermeisters, der für den Bürgerentscheid-Wahlakt 12.000€ abschätzt.
Insgesamt belaufen sich die Kosten des Bürgerbegehrens dieser Schätzung zufolge auf etwa 13.350€. Zum Vergleich: Die farbigen Blumenkübel zur Verkehrsausbremsung am Rathaus kosteten die Gemeinde laut Aussage des Bürgermeisters etwa 10.000€.
Gut zu wissen: Der Bürgerentscheid und somit auch die Verwaltungskosten von knapp 12.000€ entfallen, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit unserem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt oder zustimmt.
Wir schlagen vor, diese Kosten über die Rücklagen der Gemeinde zu decken, die sich auf über 5 Millionen € belaufen.
Für uns ist es daher unverständlich, dass einzelne Gemeinderäte von einem mittleren fünfstelligen Kostenbetrag im Zuge des Bürgerbegehrens bspw. in den sozialen Medien sprechen.
Meldet euch gerne bei Rückfragen.