PNOG - Ambulante Pflegedienste und Versorgung pflegebedürftiger Menschen stark gefährdet

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3.716 Unterschriften

12 %
3.668 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 24.08.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

02.09.2026, 07:57

Änderung Punkte 4, da ungenau formoliert


Neuer Petitionstext:

Pflege findet nicht im Gesetzestext statt. Sie findet bei Menschen zu Hause statt – morgens, abends, an Wochenenden und immer dann, wenn Angehörige Unterstützung brauchen. Doch der vorliegende Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes gefährdet genau diese Versorgung.
Wir sind ein zugelassener ambulanter Pflegedienst nach § 72 SGB XI. Unsere Arbeit umfasst weit mehr als einzelne Pflegeeinsätze: Wir organisieren Verordnungen, Rezepte und Medikamente, übernehmen Bestandskontrollen, Lagerung, Nachbestellungen und Dokumentation, stimmen uns mit Arztpraxen ab und führen unverzichtbare Gespräche mit Pflegebedürftigen und Angehörigen. Vieles davon ist für eine sichere Versorgung notwendig, wird aber bereits heute kaum oder gar nicht vergütet.

Statt diese Versorgung nachhaltig zu sichern, sollen bewährte Leistungen umgebaut oder entfallen. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro und die Verhinderungspflege brechen für Pflegedienste als bisher nutzbare Finanzierungsbausteine weg. Gleichzeitig sollen 175 Euro aus einem neuen flexiblen Budget beziehungsweise Sozialraumbudget für Angebote nach § 45a SGB XI, Nachbarschaftshilfe oder andere Unterstützungsleistungen zur Verfügung stehen – zugelassene Pflegedienste nach § 72 SGB XI können diese Mittel jedoch nicht ohne Weiteres abrechnen.

Das ist widersinnig: Ausgerechnet die Anbieter, die Fachpersonal vorhalten, Qualitätsvorgaben erfüllen, Verantwortung tragen und die häusliche Versorgung täglich sicherstellen, werden benachteiligt. Eine zusätzliche Zulassung oder gar ein weiteres Unternehmen ist keine realistische Lösung. Zusätzliche Fachkräfte, Fahrzeuge, Versicherungen, Verwaltung, gesonderte Konten, Institutionskennzeichen und Steuerberatung verursachen Kosten, die kleine und mittlere Dienste nicht tragen können.

Eine Erhöhung der Sachleistung um beispielsweise 93 Euro bei Pflegegrad 3 ersetzt weder den wegfallenden Entlastungsbetrag noch die Verhinderungspflege. Werden Budgets bei Pflegegrad 2 und 3 zusätzlich halbiert, müssen Angehörige Versorgungslücken auffangen, die sie zeitlich, körperlich oder finanziell oft nicht schließen können. Besonders betroffen sind Alleinlebende, ältere Angehörige, Menschen mit Demenz und Familien im ländlichen Raum.

Auch das vorgesehene Überbrückungsbudget von 1.600 Euro reicht bei kurzfristigem Ausfall pflegender Angehöriger häufig nicht aus, um eine verlässliche professionelle Versorgung sicherzustellen. Werden zugleich Tagespflegeangebote geschwächt, fallen weitere unverzichtbare Entlastungsmöglichkeiten weg. Pflegeberatung darf nicht durch unverbindliche Modelle ersetzt werden: Pflegebedürftige brauchen qualifizierte Begleitung und persönliche Beratung vor Ort. Digitalisierung muss Arbeitsabläufe tatsächlich erleichtern, statt neue Dokumentationspflichten und zusätzlichen Papierkrieg zu schaffen. Die Aussetzung der Tariftreueregelung lehnen wir ab. Wer Pflege stärken will, darf faire Löhne und die Gewinnung von Fachkräften nicht gefährden.

Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf:

  1. Zugelassene Pflegedienste nach § 72 SGB XI müssen sämtliche für die häusliche Versorgung vorgesehenen Budgets direkt und ohne zusätzliche Zulassung nach § 45a abrechnen dürfen.
  2. Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege dürfen nicht ersatzlos entfallen oder wirtschaftlich entwertet werden.
  3. Leistungen der Pflegegrade 2 und 3 dürfen insbesondere zu Beginn der Pflegebedürftigkeit nicht gekürzt werden.
  4. KeineDas pauschaleneue steuerfreie AuszahlungSozialraumbudget von bis zu 175 Euro ohnedarf nachvollziehbarennicht Unterstützungsbedarfdazu führen, dass qualitätsgesicherte professionelle Angebote gegenüber beliebigen Unterstützungsformen benachteiligt werden. Die Mittel müssen bedarfsgerecht, nachvollziehbar und qualitätsgesichertefür Leistung.tatsächlich erbrachte Leistungen eingesetzt werden. Gleichzeitig müssen zugelassene ambulante Pflegedienste Zugang zu diesem Budget erhalten.
  5. Das Überbrückungsbudget muss den tatsächlichen Kosten professioneller Pflege entsprechen.
  6. Ambulante Pflege und Tagespflege brauchen verlässliche, auskömmliche Finanzierung und langfristige Planungssicherheit.
  7. Beratung vor Ort, echte Entbürokratisierung und die Tariftreueregelung müssen erhalten bleiben.

Diese Petition betrifft nicht nur Pflegeunternehmen. Sie betrifft alle Menschen, die heute oder künftig auf Hilfe angewiesen sind. Wenn ambulante Pflegedienste schließen, verschwinden nicht nur Arbeitsplätze: Menschen verlieren die Möglichkeit, sicher und würdevoll zu Hause zu leben.
Pflege darf nicht kaputtgespart werden. Unterstützen Sie unsere Petition für eine Reform, die Pflegebedürftige schützt, Angehörige entlastet und professionelle ambulante Versorgung erhält.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 882 (866 in Deutschland)


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