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Terveys

Quarantänesinn statt Irrsinn!!! Änderung der Quarantäneanordnung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Senatsverwaltung GPG, Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci
136 Tukeva 67 sisään Berliini

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

136 Tukeva 67 sisään Berliini

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

19.04.2021 klo 9.16

Inhaltliche Fehler gefunden und korrigiert.


Neuer Titel: Quarantänesinn statt Irrsinn!!! Änderung der Quarantäneanordnung

Neuer Petitionstext:

Wir fordern eine Änderung der Quarantäneanordnung für Kinder- und Jugendliche im Kinder- und Schulalter in Berlin! Trotz anderer MöglichkeitenTestmöglichkeiten dürfen Kinder und Jugendliche bei einem Risikokontakt für 14 Tage und unter strengsten Auflagen ihr Zuhause nicht verlassen. Eine Verkürzung des Zeitrahmens ist auch mit negativen Testergebnis nicht möglich.

Innerhalb von vier Wochen muss unser Sohn das zweite Mal in Quarantäne, da in der Kita Fälle von Corona aufgetreten sind. Aufgrund der aktuellen Situation der Testmöglichkeiten von Selbsttest bis zur PCR-Testung und in Anbetracht des Alters unseres Sohnes (5 Jahre alt) ist es uns unverständlich, dass man bereit ist, ein Kind 14 Tage auf den Bewegungsradius seines Kinderzimmers beschränken zu wollen. Und das unter folgenden Bedingungen:

Die aktuelle Anordnung sieht vor, dass nicht einmal der Garten von der Kontaktperson 1. Grades aufgesucht werden darf, wenn der alleinige Zugang nicht gewährleistet ist. Nun möchte ich Sie fragen: Wie viele Menschen, die in Berlin leben, haben einen Garten direkt an ihrem Zimmer der nur für sie alleine zugänglich ist?

Des Weiteren wird erwartet, dass sich unser 5-jähriges Kind von uns als Eltern auch als von seinen Geschwistern fernhält. Nun eine weiter Frage: Wie konkret kann das aussehen? Mein Kind bestellt sich sein Essen im Internet oder ich schiebe ihm dies ins Zimmer, er isst dort und ach ja, spielt und beschäftigt sich dort auch sonst alleine, 10h am Tag 14 Tage lang?

Vermutlich könnte jetzt der Gedanke aufkommen, dass man das alles ja nicht so eng sehen sollte. Und ja, das könnte man so sehen, wenn nicht der letzte Satz der Anordnung einem auch noch mitteilt, das, sollte man sich nicht daran halten, einem eine Strafe von bis zu 25.000 € droht.

Wir fordern daher die Quarantänenaordnung in seiner Ausführung zu überdenken und anzupassen:

Zudem fordern wir: Die Möglichkeit die Quarantäne verkürzen zu können:

Das Kind bzw. die Kontaktperson 1. Grades kann nach 5-6 Tagen einen PCR-Test machen und sich nach negativer Testung von der Quarantäne befreien. Die PCR-Testung ist sehr genau und kann kleinste Virusmengen nachweisen

(www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=1589202CB07DAA2B1F0CB2BE797599E0.internet122?nn=13490888#doc13490982bodyText4).

Wir fordern: Das Kind kann täglich einen Selbsttest durchführen und bei negativem Testergebnis sich draußen frei bewegen. www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.amp

Laut der Berliner Senatsverwaltung (Stand: 18.04.2021) verfügt Berlin über 400 Teststellen. Lassen Sie uns diese Möglichkeiten nutzen und nicht aus zu viel Vorsicht solch eine weitreichende Freiheitsbeschränkung in Kauf nehmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7 (6 in Berlin)


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