01.07.2026, 08:36
An den Fraktionsvorsitzenden der SPD,
an die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen sowie
an den Fraktionsvorsitzenden der Partei Die Linke
Herrn Dr. Uwe Rath,
Frau Liane Baumann,
Herrn Ben Luckner,
Sehr geehrte Frau Baumann,
sehr geehrter Herr Dr. Rath,
sehr geehrter Herr Luckner,
mit E-Mail vom 14.4.2026 habe ich, bezugnehmend auf einen Artikel der WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026 – „drei Fraktionen machen gemeinsame Sachen“ – ausgeführt, dass die Auflistung der Themenschwerpunkte – von der E- Mobilität bis zur Straßensanierung – ein zentrales seit mehr als einem Jahr anliegendes Begehren Wittener Bürgerinnen und Bürger, nämlich die Begrenzung der unsäglichen ausufernden Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht – nicht in der Auflistung der Themenschwerpunkte enthalten sei.
Da nunmehr ist das erste Halbjahr 2026 Vergangenheit ist, stellt sich umso dringlicher die Frage, wie sich das kommunale Dreierbündnis hinsichtlich der drohenden erneuten Ausuferung der Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 positioniert. Klarstellend weise ich in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es mir wieder bei der Abfassung der Petition im Januar 2025, noch aktuell in den Sinn kam bzw. kommt, kommunale Entscheidungsträger zu rechtswidrigen Entscheidungen drängen zu wollen! Vielmehr geht es um das Ausloten von Entscheidungsspielräumen, um bzw. letztlich fortlaufend dazu beitragen zu können, dass langfristig veränderte gesamtgesellschaftliche Sichtweisen juristisch ihren Widerhall finden.
Es gibt eine Reihe guter Gründe, die – nach meiner Ansicht – auch rechtskonform sind - die Böllerei zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen:
1.)
Die ursprünglich einst auf wenige Minuten nach Mitternacht begrenzte Tradition der Vertreibung der bösen Geister zum
Jahreswechsel hat sich spätestens im Laufe des 20. Jahrhunderts von ihrer Ursprungstradition verabsvhiedet.
2.)
Das Tierschutzgesetz verbietet das bewusst herbeigeführte Leiden von Wild- und Haustieren. Wer Hund, Katze oder Pferd sein eigen nennt, hat keinerlei Verständnis, dass über Tage (!) durch die ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel sein Haustier in buchstäbliche Panik versetzt wird.
S3.)
Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden unter der Feinstaubbelastung zum Jahreswechsel.
4.)
Viele Menschen haben in ihren Kommentaren zur online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel ihre Sichtweise zur Böllerei zum Ausdruck gebracht. Die 53 Seiten umfassende Unterschriftenliste wurde am 8. Juli 2025 dem Bürgermeister sowie dem Rat der Stadt Witten zugeleitet.
5.)
Laut WAZ, Redaktion Witten, vom 6. Mai 2026 leben zur Zeit ca. 3000 Flüchtlinge, davon 2051 Ukrainerinnen und Ukrainer, in Witten. Je nach persönlichen Schicksalsschlägen in der Ukraine könnten über Tage immer wieder zündete ohrenbetäubende Kracher bei diesem Personenkreis neue Traumata auslösen.
6.)
Wie aus einem Artikel der WAZ, Regionalausgabe Witten, vom 3. September 2025 hervorgeht, wies selbst Maik Lorenzen, Feuerwerksverkäufer in Witten-Durchholz, daraufhin das, Zitat:“ aufwendige Verbund-Feuerwehrfeuerwerke dominieren heute die Regale. Deren Fontänen sprühen 40-50 m hoch. Sowas ist in der Innenstadt viel zu gefährlich“, Dies dürfte erst recht zutreffen, wenn – nach vermutlich reichlich konsumiertem Alkohol – im späteren Verlauf der Neujahrsnacht diese Fontänen gezündet werden.
Sollte es da nicht auch im erklärten politischen Willen der Ratsparteien möglich sein, rechtskonforme Regelungen – zum Wohle von Mensch und Tier – in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel – auf den Weg zu bringen?
Hinweis:
Zur Information der mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition zur Begrenzung der Böllereii zum Jahreswechsel vom 5. Januar 2025 stelle ich diese E-Mail auf der Seite openPetition ein.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
Die E-Mail an die drei Fraktionen im Rat der Stadt Witten wurde am 1.Juli 2026 um 14:13 Uhr gesendet.