Region: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Petition richtet sich an
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

Ich möchte erreichen, dass zukünftig eine ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel bis in die ersten Januartage hinein, unterbleibt. Die Kommune, also die Stadt Witten, hat die Möglichkeit, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Silvesternacht! Der Rat der Stadt Witten kann diesbezüglich eine entsprechende Beschlussvorlage dem Bürgermeister der Stadt Witten zuleiten.

Begründung

„Der Rat der Stadt Witten möge beschließen, zukünftig das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen“
 
Die zurückliegende Böllerei zum Jahreswechsel 2024 / 2025 war für mich ein Weckruf an die Mitmenschen, die in Witten ein Haustier, ob Hund, Katze oder Pferd ihr eigen nennen, aktiv zu werden: Man mag geteilter Meinung sein, ob zu einem traditionellen Silvesterfeuerwerk auch das Zünden von ohrenbetäubenden Böllern – bis in die ersten Januartage hinein – gehört. Wer jedoch die Panik von Hunden oder anderen Tieren erlebt hat, kann als mit Empathie beseelter Mensch nur einen dringenden Appell an die politischen Parteien und den Rat der Stadt Witten richten, die unsägliche Böllerei zukünftig drastisch einzuschränken, beispielsweise auf die Zeitspanne von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht; nicht nur der Tiere, sondern auch der Mitmenschen zuliebe. Gemäß § 22 Abs. 11 Sprengstoff VO ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt. Die Länder und Kommunen können jedoch zusätzliche Einschränkungen oder Verbote erlassen. Bitte unterstützen Sie diese Petition, um zukünftig den Zeitraum der Böllerei zum Jahreswechsel drastisch einzuschränken.
 Ein dringliches Handeln ist geboten, um den Entscheidungsträgern im Rat der Stadt Witten deutlich bewusst zu machen, dass die Kommune auch die moralisch ethische Verpflichtung hat, dem Tierwohl Geltung zu verschaffen. Dies gilt im übrigen auch für die im Rat der Stadt Witten vertretenen Parteien. Ein Wiederholen ausufernder Böllerei zum Jahreswechsel 2025 / 2026 darf es - Tier und Mensch zuliebe - nicht geben!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Wilfried Böckmann, Witten

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.01.2025
Sammlung endet: 04.07.2025
Region: Witten
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten


  • AW: Anmerkung zu: "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026

    Böckmann, Wilfried
    Boeckmann-C.W@t-online.de
    An: 
    buendnis90diegruenen@rat-witten.de
    buendnis90diegruenen@rat-witten.de

    wp13410830-buendnis90diegruenen
    email vom 4. Mai 2026, 11:01
    Betr. Anmerung zu :"Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vo m 9. April 2026

    Sehr geehrte Frau Cilic,

    ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 4. Mai 2026, die ich – zu gegebenermaßen – mehrfach gelesen habe. Vorweg sei in aller Deutlichkeit der Hinweis gestattet, dass es mir weder bei der Abfassung der Petition im Januar 2025, noch aktuell in den Sinn kam bzw. kommt, kommunale Entscheidungsträger zu rechtswidrigen Entscheidungen drängen zu wollen. Vielmehr geht es um das Ausloten von Entscheidungsspielräumen, um bzw. letztlich fortlaufend dazu beitragen zu können, dass langfristig veränderte gesamtgesellschaftliche Sichtweisen juristisch ihren Widerhall finden.

    Sie führen in Ihrem Statement aus, dass Ihr Ansatz darin bestehe, die bereits heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent umzusetzen. Also: „The same procedure as every year?"

    Es gibt eine Reihe guter Gründe, die – nach meiner Ansicht - auch rechtskonform sind – die Böllereii zum Jahreswechsel zeitlich eng zu begrenzen:

    1.)
    Die ursprünglich einst auf wenige Minuten nach Mitternacht begrenzte Tradition zur Vertreibung der bösen Geister hat sich spätestens im Laufe des 20. Jahrhunderts von ihrer Ursprungstradition verabschiedet.

    2.)
    Das Tierschutzgesetz verbietet das bewusst herbeigeführte Leiden von Wild- und Haustieren. Interessanterweise nennen Sie in Ihrer Mail einen sensiblen Bereich "Naturschutzgebiete" an erster Stelle. Wer jedoch Hund, Katze oder Pferd sein eigen nennt, hat keinerlei Verständnis, dass über Tage (!) durch die ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel ihr / sein Haustier in buchstäbliche Panik versetzt wird.

    3.)
     Menschen mit Atemwegserkrankungen leiden unter der Feinstaubbelastung zum Jahreswechsel.

    4.)
     Viele Menschen haben in ihren Kommentaren zur online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vom 5. Januar 2025 ihre Sichtweise zur Böllerei zum Ausdruck gebracht. Die 53 Seiten umfassende Unterschriftenliste wurde am 8. Juli 2025 dem Bürgermeister sowie dem Rat der Stadt Witten zugeleitet. 

    5.)
    Laut WAZ, Redaktion Witten, vom 6. Mai 2026 leben zur Zeit ca. 3000 Flüchtlinge, davon 2051 Ukrainerinnen und Ukrainer, in Witten. Je nach persönlichen Schicksalsschlägen in der Ukraine könnten über Tage immer wieder gezündete ohrenbetäubender Kracher bei diesem Personenkreis neue Traumata auslösen.

    6.)
     Wie aus einem Artikel der WAZ, Regionalausgabe Witten, vom 3. September 2025 hervorging, wies selbst Maik Lorenzen, Feuerwerksverkäufer in Witten-Durcholz, darauf hin, das, Zitat: "aufwendige Verbundfeuerwerke dominieren heute die Regale. Deren Fontänen sprühen 40 bis 50 Meter hoch. Sowas in der Innenstadt viel zu gefährlich", Zitatende. Dies dürfte erst recht zutreffen, wenn – nach vermutlich reichlich konsumiertem Alkohol – im späteren Verlauf der Neujahrsnacht diese Fontänen gezündet werden.

    Unsere niederländischen Nachbarn haben gezeigt, dass ein konsequentes Einschreiten in Bezug auf ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel möglich ist: Dort, in den Niederlanden, ist zum Jahreswechsel, beginnend mit dem Wechsel 2026/2027, der Privatverkauf von Feuerwerk verboten.

    Dank des kreisweit im Rahmen einer Allgemeinverfügung des EN-Kreises erlassenen Nachtmähverbot ab August 2025 haben Maulwurf und Co. nunmehr eine Chance, unbeschadet durch die Nächte zu kommen. Sollte es da nicht auch im erklärten politischen Willen der Ratsparteien möglich sein, rechtskonforme Regelungen – zum Wohle von Mensch und Tier – in Bezug auf die Böllerei zum Jahreswechsel – auf den Weg zu bringen?

    Mit freundlichem Gruß

    Wilfried Böckmann

  • .Re: Anmerkung zu: "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026

    Baumann, Liane
    buendnis90diegruenen@rat-witten.de
    An: 
    Boeckmann-C.W@t-online.de
    Boeckmann-C.W@t-online.de
     + 2 weiter

    04.05.2026, 11:01 (Sendedatum der E-Mail - eigene Anmerkung)

    Sehr geehrter Herr Böckmann,
    vielen Dank für Ihre E-Mail sowie Ihr anhaltendes Engagement zu diesem Thema.
    Zunächst möchten wir eine kleine Klarstellung hinsichtlich der Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt Witten vornehmen: Die Mehrheit des angesprochenen Bündnisses ist – inklusive des Bürgermeisters – mit drei Stimmen sehr knapp bemessen. Dies verdeutlicht, dass politische Entscheidungsprozesse weiterhin auf sorgfältige Abstimmung und Mehrheiten angewiesen sind.
    Unabhängig davon ist es wichtig zu betonen, dass auch ein Bündnis auf kommunaler Ebene an die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden ist. Insbesondere können kommunale Entscheidungen nicht über geltendes Bundesrecht hinausgehen oder dieses ersetzen.
    Unser Ansatz besteht daher darin, die bereits heute bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Dazu gehört insbesondere der Schutz sensibler Bereiche wie Naturschutzgebiete sowie Einrichtungen mit besonderem Schutzbedarf, etwa Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime. Hier sehen wir konkrete Handlungsmöglichkeiten, die wir weiter prüfen und voranbringen möchten.
    Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Hinweise und Ihr Engagement.
    Mit freundlichen Grüßen
    i. A. 
    Teuta Cilic
    Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Witten
    __________________________________________________________
    Bündnis 90/ Die Grünen
    Marktstraße 16

  • Anmerkung zu: "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache", WAZ Regionalausgabe Witten vom 9. April 2026 
     
    An den Fraktionsvorsitzenden der SPD,
     
    an die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen sowie
     
    an den Fraktionsvorsitzenden der Partei Die Linke:
     
    Herrn Dr. Uwe Rath,
    Frau Liane Baumann,
    Herrn Ben Luckner
     
    "Drei Fraktionen machen gemeinsame Sache"
     
    So titelte die WAZ, Ausgabe Witten, am 9. April 2026. Insgesamt verfüge das neue Bündnis über 40 Mandate, wobei – laut WAZ-Artikel - 22 Sitze auf die SPD, elf Sitze auf das Bündnis 90/Die Grünen und sieben Sitze auf Die Linke entfallen. Damit habe das Dreierbündnis eine Mehrheit von vier Stimmen, plus Bürgermeister seien es fünf Stimmen.
     
    In einem Kooperationspapier des Dreierbündnisses sind die politischen Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit im Rat der Stadt Witten festgelegt:
     
    Bei der Auflistung der Themenschwerpunkte – von E-Mobilität bis Straßensanierung laut WAZ-Artikel – sowie der konkreten Ziele, denen sich das Bündnis widmen will, ist ein zentrales seit mehr als einem Jahr anliegendes Begehren Wittener Bürgerinnen und Bürger, nämlich die Begrenzung der unsäglichen Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht, nicht aufgeführt. Mehr als 1200 Wittener Bürgerinnen und Bürger haben eine diesbezügliche Petition vom 5. Januar 2025 unterschrieben. Es liegt nun an der politischen Willenskraft des Dreierbündnisses, die erforderlichen juristischen Rahmenbedingungen auszuarbeiten, damit Bürgermeister Leistner eine entsprechende Allgemeinverfügung rechtzeitig unterschreiben kann, um endlich zum Jahreswechsel 2026/2027 die strikte Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel in Kraft setzen zu können. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass im Dezember 2025 die damalige Wittener Landtagsabgeordnete und jetzige NRW Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, Verena Schäffer, als Fraktionsvorsitzende der Grünen im Düsseldorfer Landtag, gemeinsam mit Wibke Brems, schnellstmöglich die Forderung nach einem bundesweiten Verkaufsverbot für Böller mit reiner Knallwirkung - festgelegt im Forderungskatalog der Fraktion der Grünen im Düsseldorfer Landtag - erhoben hat!
     
    Hinweis:
    Zur Information der mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel vom 5. Januar 2025 stelle ich diese E-Mail auf der Seite openPetition ein.
     
    Mit freundlichem Gruß
     
    Wilfried Böckmann
     
     
     

Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschä­digungen, Explosionsschäden und andere Sach­schäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.

Wieder ein(e) Verbot/Einschränkung, der nächste Schritt nach dem Osterfeuer, um einem Freude und Fröhlickeit zu nehmen. Alles fürs Tierwohl. Wir und viele Andere haben früher Schweine, Hühner und/oder Kaninchen gehalten auch Hund und Katzen, Keines dieser Tiere ist zu Schaden gekommen. Diese Tierschützer rennen doch das ganze Jahr in den Discounter und kaufen Wurst und Fleisch aus Massenzucht, zu Weihnachten gibt es dann die leckere lebendgerupfte Hafermastgans.

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