11.12.2025, 13:56
Sehr geehrte Frau Schäffer,
ich habe heute mit großer Freude in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 11. Dezember 2025 folgenden Artikel gelesen: „Grüne für Böllerverbot – CDU dagegen“.
Ich möchte mich - sicherlich auch im Namen der mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, ganz herzlich bei Ihnen und bei Frau Wibke Brems bedanken, dass Sie in Ihrem Forderungskatalog von Bündnis 90/Die Grünen - veröffentlicht am 10. Dezember 2025 - ein Böllerverbot fordern: Wörtlich „Böller mit reiner Knallwirkung sollen schnellstmöglich aus dem Verkauf verschwinden, weil sie ein hohes Verletzungsrisiko haben und der gesellschaftliche Nutzen in keinerlei Verhältnis zu den Gefahren steht“.
Ich bin nun wieder zuversichtlicher, dass es, auch und gerade mit Ihrer Hilfe und der Forderung zum Verbot von dem Verkauf von Böllern, es gelingen möge, dass auch in Witten zum Jahreswechsel 2026/2027 der Verkauf von Böllern mit reiner Knallwirkung verboten werden wird!
Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für Ihren weiteren persönlichen und politischen Lebensweg!
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
11.12.2025, 11:28
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Düsseldorfer Landtag unter dem gemeinsamen Vorsitz von Verena Schäffer – Wittener MdL – und Wiebke Brems, forderten am 10.12.2025 in einem Forderungskatalog u.a..:“ Böller mit reiner Knallwirkung sollen schnellstmöglich aus dem Verkauf verschwinden, weil sie ein hohes Verletzungsrisiko haben und der gesellschaftliche Nutzen in keinerlei Verhältnis zu den Gefahren steht“.
Bravo an Verena Schäffer und Wiebke Brems für ihre klare Positionierung! Mensch und Tier werden es danken!
Der Innenexperte der CDU, Gregor Golland, sprach sich gegen diese Vorschriften aus: „Das kennen wir aus anderen Debatten: Verbote schränken die Anständigen ein – die Täter lachen darüber und machen trotzdem weiter. Und wir sehen: die Täter werden immer jünger, respektloser, hemmungsloser. Das dürfen wir nicht hinnehmen.“ Der Abgeordnete ergänzte: „wir brauchen generell nicht mehr Verbot in Deutschland, sondern Vertrauen in die Anständigen“. Entscheidend sei eine klare Kante des Rechtsstaates. „Der mit Pyrotechnik angreift, muss sofort und spürbar die Folgen erleben. Schnelle Verfahren, harte Urteile, echte Abschreckung – dafür muss die Justiz sorgen. Dann wird Silvester wieder das was sein soll: ein fröhliches Fest.“
Zum derzeitigen Zeitpunkt liegt mir keine Information vor, ob sich der neu gewählte und konstituierte Haupt- und Finanzausschuss in seiner ersten Sitzung am 8. Dezember 2025 mit der online-Petition: "An den Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht“ beschäftigt hat.
Wilfried Böckmann
06.12.2025, 09:06
"Ein Lächeln kostet nichts" / Erstes großes Interview mit Jürgen Augstein, WAZ, vom 5.12.2025 / Themen für Ihre erste Amtszeit / Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leistner,
„ein Lächeln kostet nichts“, so werden Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Leistner, in Ihrem ersten großen Interview, das Jürgen Augstein, WAZ, mit Ihnen führte, zitiert. Sicherlich liegen schon eine Menge Themen auf Ihrem Arbeitstisch, die Sie in Angriff nehmen wollen. Allerdings – und dies sei mir gestattet – vermisse ich einen Punkt, der gerade in diesen Wochen vor dem Jahreswechsel viele Bürgerinnen und Bürger in großer Sorge umtreibt: Die völlig ausufernde Böllerei zum Jahreswechsel ab kurz nach Weihnachten bis in die ersten Januartage hinein.
Wiederholt wurde und werde ich in diesen Tagen auf die am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform "openPetition“ eingestellte Petition zur Begrenzung der Böllerei von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht angesprochen. Dabei reicht die Palette der Ausführungen von panischen Reaktionen der eigenen Haustiere bis zur gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigung durch ohrenbetäubende Böller, Feinstaub und Müll!
Bereits gegen Ende Mai 2025 hatten mehr als 1200 Wittener Bürgerinnen und Bürger die online-Petition unterschrieben und damit das notwendige Quorum für Witten von 1200 Unterschriften erreicht.
Mehr als 1300 Bürgerinnen und Bürger setzen ihre Hoffnung auf den neu gewählten Wittener Stadtrat, dass möglichst bis zum 30. Juni 2026 eine rechtskonforme parteiübergreifende Lösung gefunden wird, damit – endlich – die Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 zeitlich eng begrenzt wird von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht.
Bitte, Herr Bürgermeister, senden Sie ein Zeichen der Hoffnung auf eine enge Begrenzung der Böllerei ab dem Jahreswechsel 2026 / 2027!
Zur Unterrichtung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition stelle ich diese e-mail auf der Internetseite der Petition bei "openPetition" ein.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
05.12.2025, 11:16
"Zum Jahreswechsel 2026/2027 dürfen Privatleute in den Niederlanden keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. Anlass für das Verbot ist die zunehmende Gewalt zu Silvester.
Die Erste Kammer des Parlaments in den Niederlanden hat mit großer Mehrheit ein Böllerverbot beschlossen. Das Verbot gilt ab dem Jahreswechsel 2026/2027. Privatleute dürfen von diesem Zeitpunkt an keine Feuerwerkskörper mehr abbrennen. Zuvor hatte bereits die Zweite Kammer zugestimmt.
Nach Angaben der Regierung ist es aus Verwaltungsgründen nicht möglich, das Verbot bereits in diesem Jahr umzusetzen. Anlass für das Verbot ist die zunehmende Gewalt an Silvester in den vergangenen Jahren. Regelmäßig wurden zum Jahreswechsel Polizisten, Feuerwehrleute und Hilfskräfte mit Feuerwerkskörpern angegriffen. An manchen Orten wurden zudem bewusst Brände gelegt.
In mehreren europäischen Ländern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern bereits stark reglementiert oder sogar verboten. Auch in Deutschland wird über ein Böllerverbot diskutiert. So fordern etwa die Gewerkschaft der Polizei, Tier- und Umweltschützer ein Verbot. Zuletzt aber hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Juni nicht auf größere Möglichkeiten für Böllerverbote einigen können.
Fünf Menschen sind in Deutschland in der Silvesternacht durch Böller getötet worden
Zuletzt hatten die Grünen ein Böllerverbot in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Auf dem Bundesparteitag vor der Bundestagswahl wurde ein entsprechender Antrag eines Mitglieds mit klarer Mehrheit angenommen. Gefordert wird darin "ein ganzjähriges und bundesweites Feuerwerksverkaufsverbot". Zudem solle es "mehr Spielräume für die Länder bei Verbots- und Erlaubniszonen" sowie "ein stärkeres Vorgehen gegen den Einsatz von illegalem Sprengstoff" geben".
(Meldungen entnommen aus der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 1. Juli 2025)
Wäre die niederländische Entscheidung für ein privates Böllerverbot ( Ausnahmen ggfls. möglich) eine "Blaupause" für Deutschland ab dem Jahreswechsel 2027/2028, Mensch und Tier zuliebe?
04.12.2025, 12:23
Bitte um Unterstützung des Petitionsbegehrens zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Sehr geehrte Frau Schäffer,
wie ich aus der Tagespresse vom 3. Dezember 2025 entnommen habe, haben Se sich – mit weiteren Parteimitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen - bei einem Waldspaziergang von Johannes Kemper, Wittener Förster des Regionalverbandes Ruhr (RVR) über den Zustand des Waldes Ihrer Heimatstadt nach der Borkenkäferplage von 2018, bei der 9 % der gesamten Wittener Waldfläche zerstört wurde, informiert. Möglicherweise haben Sie – über Ihre Parteimitglieder – bei dieser Gelegenheit auch Kenntnis über die auf der Internetplattform openPetition am 5. Januar 2025 eingestellter online- Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht Kenntnis erhalten. Bedauerlicherweise wurde in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Witten vom 16.6.2025 sowie vom 26.8.2025 das Petitionsbegehren abgewiesen. Gleichwohl haben sich Ratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Witten in der Sitzung des HFA vom 26.8.2025 dahingehend geäußert, das Petitionsbegehren auch im neu gewählten Stadtrat wieder aufzugreifen.
Können die mehr als 1300 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition auf Ihre Unterstützung des Petitionsbegehrens hoffen, den Menschen sowie den Tieren zuliebe? Es bedarf einer rechtskonformen Antragstellung zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel, damit der neu gewählte Bürgermeister Dirk Leistner einen möglichst bis zum 30. Juni 2026 parteiübergreifenden Antrag unterschreiben kann, damit zum Jahreswechsel 2026/2027, beispielsweise im Wege einer kommunalen Allgemeinverfügung, die Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
Ich stelle diese E-Mail an Sie auf der Internetplattform openPetition - bezogen auf die Petition - ein, damit die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition entsprechend unterrichtet werden.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
30.11.2025, 09:22
Frage von Wilfried B. • 17.10.2025
Sind Sie für eine Begrenzung der Böllerei / dem Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht?
Sehr geehrte Frau Schäffer,
ich habe am 5. Januar 2025 auf der Internetplattform "openPetition" eine Petition an den Rat der Stadt Witten eingereicht: "Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel". Bereits am 20. Mai 2025 wurde das notwendige Quorum von 1200 Unterschriften Wittener Bürgerinnen und Bürger erreicht. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Witten hat sowohl in seiner Sitzung vom 16.06. 2025, als auch in der Sitzung vom 26.08. 2025 das Petitionsbegehren abschlägig beschieden. Gemäß §23 Abs.2.1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 vom 31. 12. 0 Uhr bis zum 01.01. 24 Uhr von Privatpersonen verwendet werden. Nach meiner Kenntnis kann jedoch das Land NRW die Kommunen ermächtigen, den Abbrennzeitraum zu begrenzen, also beispielsweise von Silvester 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht. Wären Sie bereit, sich bei der NRW-Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Stadt Witten die Begrenzung der Böllerei erlassen kann?
Portrait von Verena Schäffer
Antwort ausstehend von Verena Schäffer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nordrhein-Westfalen
Feuerwerk
Böllerverbot
27.11.2025, 07:15
Leserzuschrift zu: "Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot" sowie weitere Artikel zur selben Thematik in der überregionalen WAZ-Ausgabe vom 27. November 2025
Sehr geehrter Herr Villis,
sehr geehrte Wittener WAZ-Redaktion,
während die WAZ in ihrer überregionalen Ausgabe vom 27. November 2025 gleich an drei Stellen – Titelseite: „Linke startet neuen Anlauf für ein Böllerverbot“, Seite 4 "Politik und Meinung/Kommentar: „Schluss mit der Knall-Kultur!“, Seite 6 Politik "Linke wirbt für Böllerverbot an Silvester" berichtet - hüllt sich bislang der neu gewählte Rat der Stadt Witten öffentlich zur vorgenannten Thematik in Schweigen, obgleich es bereits seit dem 5. Januar 2025 eine online-Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvester 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht gibt. Der ehemalige Bereitschaftsarzt Michael Arndt spricht, laut WAZ – Artikel vom 27.11.2025 - von "staatlich erlaubten Chaostagen“. Und weiter: „letztes Silvester gab es fünf Tote, jedes Mal gibt es Hunderte Schwerverletzte, darunter viele Kinder, die am Neujahrstag Blindgänger aufsammeln“. Wo, frage ich, bleibt die verbindliche öffentliche Absichtserklärung des Bürgermeisters Dirk Leistner sowie der Ratsmitglieder, spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen rechtskonformen Antrag auf Begrenzung der Böllerei parteiübergreifend zu erarbeiten und in der ersten Ratssitzung des Haupt und Finanzausschusses nach dem 30. Juni 2026 zur Abstimmung zu stellen, damit verbindlich zum Jahreswechsel 2026/2027 die Begrenzung der Böllerei in Kraft treten wird!
Wilfried Böckmann
22.11.2025, 12:11
AW: Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr in der Neujahrsnacht
Böckmann, WilfriedBoeckmann-C.W@t-online.de
An:
buendnis90diegruenen@rat-witten.debuendnis90diegruenen@rat-witten.de
Heute, 17:48 Uhr
Sehr geehrte Frau Cilic,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 21.11.2025. Zwar ist es zu begrüßen, dass Sie die „Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ auf der "To-do-Liste“ Ihrer Fraktion haben, gleichwohl senden Sie bzw. die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ – aus meiner persönlichen Sicht in mehrerer Hinsicht – ein fatales politisches Signal an die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der online Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“:
1.) Ihre Ausführungen „Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen "klingt so wie verschieben bis zum "St..Nimmerleinstag“, zumal die gerade begonnene Legislaturperiode erst im Laufe des Jahres 2030 (!) endet.
2.) Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der online-Petition dürften sich in ihrem Anliegen nicht ernst genommen bzw. wertgeschätzt fühlen. Die ohnehin um sich greifende bedenkliche Politikverdrossenheit tut ihr Übriges.
3.) Dass, aufgrund der Kommunalwahlen vom 14. September 2025 die vergangenen Monate "kommunalpolitisch.... sehr turbulent gewesen sind“, dürfte unstrittig sein, gehört jedoch dazu, zumal das „Wahlvolk“ wissen möchte, welche politischen Akteure seinem Anliegen am nächsten kommen.
4.) Zwar mag die Einreichungsfrist für die kommende Haupt- und Finanzausschusssitzung bereits verstrichen sein, Fraktionen können jedoch – unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Sache – hier anstehende Böllerei zum bevorstehenden Jahreswechsel – beantragen, die Tagesordnung um den dringlichen Punkt: "Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel“ zu erweitern.
5.) Die Fraktion: "Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Witten“ könnten intern zudem beschließen, bis zum 30. Juni 2026 – gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Ratsfraktionen – dem HfA einen rechtskonformen Antrag zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel 2026/2027 von Silvesterabend 18:00 Uhr bis 2:00 Uhr in der Neujahrsnacht zuzuleiten.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann
22.11.2025, 11:53
Von: "wp13410830-buendnis90diegruenen" To
An: "Boeckmann-C.W@t-online.de"
Sehr geehrter Herr Böckmann,
vielen Dank für Ihre weiteren Bemühungen bezüglich einer Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel. Die Einreichungsfrist für den kommenden Haupt- und Finanzausschuss ist leider bereits abgelaufen. Unsere Fraktion hat das Thema jedoch weiterhin auf ihrer To-do-Liste, und wir haben hierzu bereits Kontakt mit den Landes- und Bundesgrünen aufgenommen.
Wir bitten um Verständnis, dass die vergangenen Monate kommunalpolitisch aufgrund der Wahlen sehr turbulent gewesen sind und aktuell noch viele organisatorische Dinge sortiert werden müssen.
Wir werden uns dem Thema jedoch in dieser Legislaturperiode weiter widmen und ein geeignetes sowie durchdachtes Vorgehen planen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Teuta Cilic
Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Stadt Witten
___
18.11.2025, 06:07
Petition zur Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel von Silvesterabend 18 Uhr bis 2 Uhr i n der Neujahrsnacht /
Bezug: Letzte Sitzung des HFA aus der Legislaturperiode 2020 / 2025 des Rates der Stadt Witten am 26.08. 2025 / Erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des neu gewählten Stadtrates am 8. Dezember 2025
Sehr geehrter Herr Pompetzki,
gemäß Sitzungsniederschrift der Sitzung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Witten vom 26. August 2025 wurde Ihre Absicht - bezuglich der Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel (eigene Anmerkung) - wie folgt wiedergegeben "RM Pompetzki ....wird ein CDU-Mitglied des zuständigen Innenausschusses des Bundestages ansprechen, da für die Umsetzung dieses Anliegens ein Bundesgesetz geändert werden müsste".Weiter heißt es - gemäß Sitzungsniederschrift - BM König ist offen für die Anregungen aus den Fraktionen und weist darauf hin, dass bereits im HFA am 16.6.2025 für den weiteren Weg die Unterstützung durch die Fraktionen vorgeschlagen wurde. Die Verwaltung hat die Aufgabe, über den rechtlichen Rahmen zu informieren.“
Ich frage nunmehr höflichst an, inwieweit zwischenzeitlich eine rechtliche Einordnung eines CDU-Mitgliedes im zuständigen Innenausschuss des Bundestages bezüglich einer Umsetzung des Anliegens dieser Petition ein Bundesgesetz geändert werden müsse; vorliegt.
Um die mehr als 1300 Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition auf dem Laufenden zu halten, werde ich diese E-Mail an Sie auf der Homepage der Petition bei der online Plattform openPetition“ einstellen.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Böckmann