2025-08-05 05:24
Ich habe davon Kenntnis erhalten, dass die von mir am 28.07. 2025 eingelegte Beschwerde gegen die Nicht-Annahme des Bürgerantrags vom 8. Juli 2025 von der Bezirksregierung Arnsberg am 31. 07. 2025 seitens der Bezirksregierung an den EN-Kreis / Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde weitergeleitet wurde. Gemäß Schreiben des EN-Kreises vom 01.08. 2025 befindet sich der Vorgang "derzeit in der Prüfung".
Weiter heißt es in dem Schreiben:
"Nachdem ich diese abgeschlossen habe, werde ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen".
Der Vorgang wird beim EN-Kreis unter dem Aktenzeichen 10/1-15-14-00-8 geführt.
Wilfried Böckmann
Aktualisierte Nachricht vom 5. 8. 2025, 11:23 Uhr