05.08.2025, 10:34
Mit Schreiben vom 30. Juli 2025, hier eingegangen am 5. August 2025, reagiert die Bezirksregierung Arnsberg auf meine Beschwerde wegen der Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8. Juli 2025 durch die Stadt Witten. In dem Schreiben, Aktenzeichen 31.01.06.01 - 010/2025-002, heißt es u.a. wie folgt:
"....Die Stadt Witten ist eine kreisangehörige Kommune im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Aufsicht über kreisangehörige Kommunen obliegt gem. § 120 Abs. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Ich habe Ihr Schreiben daher an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständigkeitshalber weitergeleitet; von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten".
Wilfried Böckmann
Aktualisiert am 5. August 2025, 16:34 Uhr