Region: Witten

Rat der Stadt Witten: Enge zeitliche Begrenzung der Böllerei zum Jahreswechsel

Petition richtet sich an
Der Rat der Stadt Witten mit mehrheitlich gefasstem Beschluss zur Vorlage an den Bürgermeister der Stadt Witten

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

1.411 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

05.08.2025, 10:34

Mit Schreiben vom 30. Juli 2025, hier eingegangen am 5. August 2025, reagiert die Bezirksregierung Arnsberg auf meine Beschwerde wegen der Nicht-Annahme des Bürgerantrages vom 8. Juli 2025 durch die Stadt Witten. In dem Schreiben, Aktenzeichen 31.01.06.01 - 010/2025-002, heißt es u.a. wie folgt:
"....Die Stadt Witten ist eine kreisangehörige Kommune im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Die Aufsicht über kreisangehörige Kommunen obliegt gem. § 120 Abs. der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Ich habe Ihr Schreiben daher an den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises zuständigkeitshalber weitergeleitet; von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten".

Wilfried Böckmann
Aktualisiert am 5. August 2025, 16:34 Uhr


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