Alueella: Bundesrepublik Deutschland
Asuminen

Rechte eines Erstehrers nach einer Immobilienzwangsversteigerung, eigene Existenz bedroht !

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag, Bundesgerichtshof
28 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

28 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

08.07.2014 klo 17.59

Link zum Zeitungsartikel eingefügt.
Neuer Petitionstext: Seit über 1,5 Jahren müssen wir machtlos ertragen wie der ehemalige Eigentümer, derzeit immer noch Bewohner des in Februar 2013 ersteigerten Einfamilienhauses in unserem Haus wohnt und keinen Cent seither weder an uns noch an irgendwelche anderen Stellen entrichten musste.

Sämtliche Rechte & Pflichten wurden auf mich als Ersteher mit erfolgtem Zuschlagsbeschluss durch das Amtsgericht im Februar 2013 übertragen.

Alle Kosten inkl. Bezahlung des Höchstgebotes + Zinsen u. Gebühren sind zu entrichten.

Die monatliche Kreditrate für das aufgenommene Darlehen zur finzierung des Hauses ist zu bezahlen. In das Haus selbst ist uns der Zutritt verwehrt.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird ebenfalls bei einegelegter Beschwerde nicht herausgegeben (Eine Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nicht möglich um das Haus zu räumen).

Der dritte Umzug innerhalb der letzten 1,5 Jahre liegt hinter uns, finanziell fehlt jegliche Unterstützung (sowohl vom Gericht, Amt, Land, etc.).

Eine Nutzungsentschädigung ist nicht durchsetzbar das die Rechtskraft durch die eingelegte Beschwerde bis zu einer Entscheidung fehlt. Das finzielle Ende droth uns selbst in den nächten Monaten.

Ein Ende ist nach den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers/ehemaligem Eigentümer/noch Bewohner durch immer wieder eingelegte Anträge nicht ersichtlich (3-5 Jahre mindestens). Spätestens in 6 Monaten können wir unsere Kreditrate nicht mehr bezahlen und laufen Gefahr in die selbse Situation zu geraden -unverschuldet aufgrund unserer deutschen Gesetze !!!

Die erste Zeitung hat sich dem unglaublichen Thema bereits angenommen:

www.badische-zeitung.de/bonndorf/wenn-der-traum-zum-alptraum-wird


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