Región: Bundesrepublik Deutschland
Vivienda

Rechte eines Erstehrers nach einer Immobilienzwangsversteigerung, eigene Existenz bedroht !

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag, Bundesgerichtshof
28 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

28 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

08/07/2014 18:05

Rechtsschreibfehler korrigiert.
Neuer Petitionstext: Seit über 1,5 Jahren müssen wir machtlos ertragen wie der ehemalige Eigentümer, derzeit immer noch Bewohner des in Februar 2013 ersteigerten Einfamilienhauses Einfamilienhauses, in unserem Haus wohnt und keinen Cent seither weder an uns noch an irgendwelche anderen Stellen entrichten musste.

Sämtliche Rechte & Pflichten wurden auf mich als Ersteher mit erfolgtem Zuschlagsbeschluss durch das Amtsgericht im Februar 2013 übertragen.

Alle Kosten inkl. Bezahlung des Höchstgebotes + Zinsen u. Gebühren sind zu entrichten.

Die monatliche Kreditrate für das aufgenommene Darlehen zur finzierung Finanzierung des Hauses ist zu bezahlen. In das Haus selbst ist uns der Zutritt verwehrt.
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses wird ebenfalls bei einegelegter eingelegter Beschwerde nicht herausgegeben (Eine (die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers ist nicht möglich um das Haus zu räumen).

Der dritte Umzug innerhalb der letzten 1,5 Jahre liegt hinter uns, finanziell fehlt jegliche Unterstützung (sowohl vom Gericht, Amt, Land, etc.).

Eine Nutzungsentschädigung ist nicht durchsetzbar das durchsetzbar, da die Rechtskraft durch die eingelegte Beschwerde bis zu einer Entscheidung fehlt. Das finzielle finanzielle Ende droth droht uns selbst in den nächten nächsten Monaten.

Ein Ende ist nach den derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers/ehemaligem Eigentümer/noch Bewohner durch immer wieder eingelegte Anträge nicht ersichtlich (3-5 Jahre mindestens). Spätestens in 6 Monaten können wir unsere Kreditrate nicht mehr bezahlen und laufen Gefahr in die selbse selbe Situation zu geraden -unverschuldet aufgrund unserer deutschen Gesetze !!!

Die erste Zeitung hat sich dem unglaublichen Thema bereits angenommen:

www.badische-zeitung.de/bonndorf/wenn-der-traum-zum-alptraum-wird Neue Begründung: Die Begründung ist so einfach wie simpel:

1. Wenn ein Termin zu einer Zwangsversteigerung festgesetzt ist und im Rahmen des Termins ein gültiges Gebot abgegeben wird muss der Ersteher sofort die Möglichkeit haben sein erworbenes Haus zu betreten.

2. Mögliche Einwände M Ü S S E N und D Ü R F E N nicht auf Kosten eines gutgläubigen Erstehers nach einem erteilten Zuschlag geregelt werden sondern müssen davor vot Terminierung einer Zwangsversteigerung bereits geklärt sein.

3. Der Ersteher darf nicht selbst Opfer eines mangelnden Rechtssystems werden.


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