Rechtssicherheit für Aktionäre - am Beispiel Google-Aktien Split

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
139 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

139 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.05.2014, 23:05

falsches Textelement
Neuer Petitionstext: Der Deutsche Bundestag möge beschließen… Stoppt die Praxis deutscher Banken, Steuern zu deklarieren und diese gleichzeitig von ihren Kundenkonten abzubuchen. Steuerbescheide sind mit Rechtsmitteln anfechtbar und zögern Steuerzahlungen hinaus. Mit der Praxis der Banken wird den Bürgern ein wichtiges Recht genommen, das Recht auf Schutz des Eigentums. Rechtsmittel werden entzogen, die eine Schädigung ihres Kapitals durch fiskalische Fehleinschätzungen verhindert hätten.

Im April haben deutsche Banken über eine Milliarden Euro von den Konten ihrer Kunden abgebucht. Dabei rutschten viele Konten in die Dispolinie. Dazu berechtigt fühlten sie sich aufgrund einer Empfehlung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dieser Verein erklärte, dass der erfolgte Google-Aktiensplit als „Dividendenausschüttung durch Ausgabe von Aktien eines Spin-Off der Google“ zu bewerten sei. Die Einschätzung des Vereins ist haltlos.
Alle Infos unter: www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/

Forderungen an den Petitionsauschuss des Bundestages
1. Die Empfehlung einer Steuerwirksamkeit muss vom Bundesministerium der Finanzen ausgesprochen werden und nicht von einem Bankenverein.
2. Die Banken müssen ihre Praxis stoppen, sofort Steuern von den Kundenkonten abzubuchen. Sie müssen verpflichtet werden, Kunden ihr Optionsrecht mitzuteilen.
3. Der Gesetzgeber muss Rechtsgrundlagen schaffen, die eine vermögensschützende Praxis bei der Kapitalertragsteuererhebung absichern. Neue Begründung: Der Deutsche Bundestag möge beschließen… Banken definieren unter sich im Bundesverband deutscher Banken e.V., die Besteuerung von Vorgängen am Kapitalmarkt. Und niemand kontrolliert diesen Prozess. Die Banken übernehmen diese Empfehlungen für die Ausführung eines Steuerabzuges bei ihren Depotkunden.
1. Die Empfehlung einer Steuerwirksamkeit muss vom Bundesministerium der Finanzen ausgesprochen Banken führen sofort die so deklarierten Steuern von den Depotkonten ihrer Kunden ab. Selbst müssen sie den Betrag jedoch erst zur Mitte des nächsten Monats deklarieren.
werden und Ob die entnommene Steuer überhaupt gerechtfertigt ist, darum können sich später die Finanzämter mit den Steuerbürgern vor Gericht streiten. Die Banken haben ihren Schnitt gemacht. Und auch den Finanzämtern ist dieses Verfahren nicht von einem Bankenverein. unangenehm.
2. Die Steuerbescheide können mit Rechtsmitteln angefochten werden und zögern die Steuerzahlung hinaus. Mit der Praxis der Banken müssen ihre Praxis stoppen, sofort Steuern von wird den Kundenkonten abzubuchen. Sie müssen Bürgern ein wichtiges Recht genommen, das Recht auf Schutz des Eigentums. Ihnen werden Rechtsmittel entzogen, die eine Schädigung ihres Kapitals durch fiskalische Fehleinschätzungen verhindert hätten.
verpflichtet werden, Kunden ihr Optionsrecht mitzuteilen.
3. Der Gesetzgeber Im Fall der Bewertung des Google Aktien Splits im April 2014 haben die Banken bis zur April-Steuererklärung am 10. Mai Zeit, das eingezogene und geparkte Geld ihren Kunden abgebucht und zwischengeparkt . Das Gesamtvolumen muss Rechtsgrundlagen schaffen, die mehr als eine vermögensschützende Praxis bei der
Kapitalertragsteuererhebung absichern. Milliarden Euro betragen. Zusätzlich kommen Einnahmen aus Bearbeitungsgebühren und Überziehungszinsen hinzu. Im schlimmsten Fall mußten Google-Aktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen.


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