Gesundheit

Regulierung von Frequenzen und Schalldrücken für Marder- und Katzenschrecks

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
46 Unterstützende 45 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

46 Unterstützende 45 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

14.10.2021, 11:46

Es wurden Links zu Quellen und wissenschaftlichen Studien zum Thema eingefügt, sowie explizite Frequenzwerte für Tiere und Menschen ergänzt.


New petition description:

Unterschiedliche Anbieter verkaufen mittlerweile Katzenschrecks und Marderschrecks im erhöhten dB Bereich, bei gleichzeitig hörbaren Frequenzbereichen.

Der menschliche Hörbereich endet erst bei 23.000 Hz (23 kHz) laut den Meta Ergebnissen dieser Studie (Siehe Tab. 2). Ultraschall beginnt laut Definition über dem Hörbereich von Menschen und ist aktuell bei 20 kHz definiert.

In reinen Wohngebieten gelten Grenzwerte für den Lärmpegel (50 dB + 30 dB(A) tagsüber, 35 dB + 20 dB(A) nachts). Damit sind Schallpegel oberhalb 80 db(A) am Tag und 55 dB(A) bei Nacht die beim Empfänger ankommen nicht erlaubt (Siehe TA Lärm 6.1).

Viele Marder- und Katzenschrecks sind in beiden Punkten mehr als kritisch.

Zum einen werden sie als „Ultraschallgeräte“ beworben, betrieben jedoch ab 13,5 kHz und meist nur bis 23 kHz. Dieser Bereich ist im menschlichen Hörbereich obwohl die HörgrenzeHörgrenzen von Marder (44 kHz), Katzen (64 kHz) oder Hunden (45 kHz) wesentlich höher liegen (Siehe Tab. 2). Nur die Maximalstufe (23,5 kHz) liegt minimal außerhalb der menschlichen Hörgrenze. Damit liegen die Geräte fast in jeder Betriebsweise im hörbaren Bereich von gesunden (jungen) Menschen.

Viele der Geräte werden mit einem Schalldruckpegel von bis zu 135 dB verkauft. Dies liegt im Schmerzbereich (120 dB(A)) und knapp im Bereich für akute Knalltraumas (135 dB(A) bzw. LC,peak = 150 dB(C)). Außerdem liegen sie weit über der Unbehaglichkeitsschwelle.

Gerade in Kraftfahrzeugen ist ein so hoher Schallpegel sehr kritisch, weil es bisher keinen Schutz für Fußgänger und Radfahrer gibt. Von außen sind Marderschrecks nicht sichtbar und viele Autos parken so nahe an Fuß- und Radwegen, dass beim nahen Vorbeilaufen am Auto ein Marderschrecks mit z.B. 120 dB beim Fußgänger mind. über der Unbehaglichkeitsschwelle ankommt.

Es gibt Firmen die Marder- & Katzenschrecks im Bereich 35-50 kHz und mit 80 dB anbieten. Diese Geräte schützen das Gehör von Mensch + Tier und halten Marder und Katzen zuverlässig fern.

Daher fordere ich,

  1. dass diese Geräte auf maximal 80 dB begrenzt werden.
  2. dass die Geräte nur im Ultraschallbereich, (am besten über 30 kHz) betieben werden dürfen.

Außerdem gibt es weitere Alternativen, die ohne Schallimmissionen eine gleichzustellende Wirkung erzielen (Strom, Wasser, Physikalische Barrieren)

Der Stand der Technik beweist, dass Marder- und Katzenschrecks oberhalb von 80 dB und im Frequenzbereich unter 20 kHz stark veraltet sind und unnötigerweise Fußgänger, Nachbarn und vor allem Menschen bis 35 Jahre belästigen, schmerzen und ggf. schädigen. Die Realität zeigt, dass die Geräte häufig entgegen der Gebrauchsanweisung menschengefährdend nahe an öffentlichen Straßen oder zum Nachbarsgrundstück montiert werden und damit den öffentlichen Raum beeinträchtigen und die Freizügigkeit von anderen Menschen einschränken.


Signatures at the time of the change: 21 (20 in Germany)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern