Регион: Германия
Процедура

Reiter sollen im Straßenverkehr mit Radfahrern statt mit Autofahrern gleichgesetzt werden

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
714 Поддържащ 671 в / след Германия

Вносителят на петицията не е подал/доставил петицията.

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  1. Започна 2015
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Провалени

12.10.2018 г., 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


06.01.2015 г., 13:41

Da ein gutes Argument von einer Teilnehmerin kam, dass ich ergänzt habe.
Neuer Petitionstext: Laut Straßenverkehrsordnung (§28 dejure.org/gesetze/StVO/28.html)müssen Reiter mit ihren Pferden auf der Straße reiten. Dadurch werden auf viel befahrenen Straßen alle Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Stattdessen sollten Reiter mit den Radfahrern gleichgestellt werden, damit die Fahrradwege an viel befahreren Straßen mitbenutzt werden können. Neue Begründung: Laut §28 StVO (dejure.org/gesetze/StVO/28.html)müssen Reiter mit ihren Pferden auf der Straße reiten. Der Paragraph stammt aus einer Zeit, in der die Autos/Busse/etc. nicht viel schneller waren als Großvieh und Straßen nicht viel befahren waren.
Die Situation hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Angenommen, ein Reiter befindet sich auf einer Landstraße (Tempolimit 100 km/h) auf der rechten Straßenseite direkt nach einer Kurve, die schlecht eingesehen werden kann. Kommt nun ein Autofahrer um diese Kurve, hat er nur wenig Zeit zu reagieren. Somit kommt es zur Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer.
Die meisten solcher Straßen haben an der Seite einen kaum benutzten Radweg. Würde der Reiter dort reiten, wäre die Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer geringer.
Mit der Gleichstellung von Reitern mit Radfahrern bestünde nach § 2 Abs. 4 der StVO (dejure.org/gesetze/StVO/2.html)immernoch die Möglichkeit, auf der Straße zu reiten, außer bei bekennzeichneten Wegen. Solch eine Kennzeichnung ist jedoch nur an Straßen, an denen die Radfahrer -und genauso auch die Reiter- auf der Straße gefährdet wären.

Es ist insbesondere paradox, dass ein gerittenes Pferd als doppelspurig, ein geführtes allerdings straßenrechtlich als einspurig gilt. Weicht man mit dem geführten Pferd auf Wege aus, die nicht geritten werden dürfen, versperrt der Reiter aber mehr Platz, habe weniger Überblick und auch definitiv weniger Einwirkungschancen (weil nur einseitig) auf das Pferd. Würden Reiter auf ihrem Pferd mit Radfahrern gleichgestellt, so würden sie vor dem Gesetz auch als einspurig gelten.


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