07/11/2020, 21:47
Aus dem Schreiben von Landrat Heimerl, geht klar hervor, dass die Entscheidung über das Biotop bei der Gemeinde liegt. Das Landratsamt bzw. die untere Naturschutzbehörde würde es auch gerne erhalten.
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**Die Gemeinde hat immer eine Vorbildfunktion, auch im Bezug auf den Naturschutz **
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Zur Klarstellung, es geht uns in keinem Fall um das Verhindern eines Baugebietes für junge Maitenbether Familien. Es geht um die "Integration des Biotops in das Baugebiet". D.h. ein Baugrund weniger, dafür eine nachhaltige handelnde Gemeinde.
Auszug aus dem Brief von Landrat Heimerl:
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Wie Sie richtigerweise feststellen, befindet sich in dem Bereich des geplanten Baugebietes „Schellenberg“ eine Flachland-Mähwiese mit Übergängen hin zu einem Magerrassen. Es ist korrekt, dass beide Biotoptypen gem. Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope sind.
Auch gilt grundsätzlich für Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB der Grundsatz, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden und dies im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen (§ 13 Abs. 1 BNatSchG; § 1 Abs. 7 BauGB). Im Sinne des Vermeidungsgebots ist zu prüfen, ob die ökologisch hochwertige Magerwiese nicht erhalten und als naturnahe, den Ortsbereich aufwertende Grünfläche integriert werden kann.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Im Rahmen des Verfahrens zur Bauleitplanung findet seitens der Gemeinde eine Abwägung der vorgebrachten Belange statt.
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